27.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 25

Jens MaierAfD - Verbraucherschutz im Inkassorecht

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz egal, welche gesetzliche Lösung sich jetzt hier durchsetzt, eins ist klar: Der Dank für den Schutz von Verbrauchern vor Inkassoabzocke gebührt einzig und allein der AfD.

(Beifall bei der AfD – Lachen und Widerspruch bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Jeder Verbraucher, der künftig im Zahlungsverzug vor überzogenen Kosten geschützt wird, weiß, dass die gesetzlichen Änderungen auf die Initiative der AfD zurückzuführen sind.

(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Ist ja lächerlich! Stand vorher schon im Koalitionsvertrag!)

Es war die AfD, die schon im März 2019, also schon vor über anderthalb Jahren, auf die Problemstellungen, die mit dem Inkassobetrieb einhergehen, hingewiesen hat,

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das haben Sie aber gut verheimlicht! – Weiterer Zuruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD)

was auch konsequent ist, denn das haben wir unseren Wählern im Wahlprogramm versprochen.

(Beifall bei der AfD)

Dazu gehörte eine Analyse der Lage in Bezug auf Überfallinkasso, die Geltendmachung zusätzlicher und unberechtigter Inkassokosten, erstattungspflichtige Doppelaufträge an Inkassobüros wie an Rechtsanwälte, sogenanntes Konzerninkasso, aber auch das Androhen von unbegründeten Maßnahmen wie unmittelbar bevorstehender Haft für den Schuldner, wenn er die Forderung nicht begleicht.

Es war die AfD-Fraktion, die vor anderthalb Jahren den ersten Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgelegt hat, durch den mit einem Schlag sämtliche Verbraucher, die Bagatellbeträge schulden, von Inkassokosten freigestellt würden.

(Zurufe der Abg. Mechthild Rawert [SPD], Amira Mohamed Ali [DIE LINKE] und Kersten Steinke [DIE LINKE])

Die Umsetzung unserer Vorschläge würde dazu führen, dass Inkassobüros die Schuldner zunächst durch eine kostenfreie und qualifizierte Mahnung vor weiteren Kosten warnen müssten. Unsere Initiative würde die Schuldner von Inkassokosten vollständig befreien, wenn die zugrundeliegende Hauptforderung entweder 100 Euro bei einer einzelnen Forderung oder 160 Euro bei mehreren Forderungen inklusive Umsatzsteuer nicht übersteigt.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Und das geht immer noch nicht!)

Für Schuldner von Bagatellforderungen wären damit in transparenter und verständlicher Weise alle mit Inkasso verbundenen Probleme gelöst. Besser geht es nicht.

(Beifall bei der AfD)

Zwar haben die Altparteien wieder einmal mit vorgeschobenen Gründen unsere Initiative boykottiert. Jedoch ist es eine Bestätigung für die Qualität unserer parlamentarischen Arbeit, wenn die Altparteien und auch die Bundesregierung unsere Initiative aufgreifen,

(Zurufe von der LINKEN)

auch wenn sie das Ganze als eigene Idee und dann noch in einer deutlich weichgespülten Variante präsentieren; das haben wir ja gerade gehört.

(Beifall bei der AfD)

Immerhin werden nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Inkassokosten für die Beitreibung von bis zu 50 Euro nach oben gedeckelt. Das ist zwar nicht ausreichend, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Auch § 288 BGB soll leider nur geringfügig angepasst werden. Damit wird dem Überfallinkasso anders als bei unserer Lösung kein Riegel vorgeschoben. Insgesamt bleibt die Bundesregierung beim Verbraucherschutz deutlich hinter unserer Vorlage zurück.

Zu guter Letzt komme ich noch auf die Initiativen von FDP, Grünen und Linken zu sprechen, die ja auch auf diesen Zug aufgesprungen sind. Es bleibt festzustellen, dass keine der genannten Fraktionen imstande oder willens gewesen wäre, einen eigenen Gesetzentwurf zu der Inkassothematik vorzulegen. Lediglich drei Anträge können sie vorweisen. Frau Amira Mohamed Ali, das ist die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, hat im März letzten Jahres hier an diesem Rednerpult großmundig geäußert:

Wir brauchen eine viel größere Lösung. Wir müssen an das System der Inkassoabzocke ran. Wir Linken sagen: Das Geschäft mit der Not darf sich nicht mehr lohnen.

(Zurufe von der LINKEN: Richtig! – Recht hatte sie!)

Heute, nach anderthalb Jahren, kann jeder sehen, was das Thema Inkassoabzocke der Linkspartei wert gewesen ist: einen Antrag mit dem Umfang von sage und schreibe zweieinhalb Seiten.

(Zuruf der Abg. Amira Mohamed Ali [DIE LINKE])

Frau Wagenknecht hat recht, wenn sie äußert:

Statt um soziale Ungleichheit, Armutslöhne und niedrige Renten drehen sich linke Debatten heute oft um Sprachsensibilitäten, Gendersternchen und Lifestyle-Fragen.

... Von Arbeitern und Arbeitslosen werden linke Parteien kaum noch gewählt.

(Beifall bei der AfD)

Im Unterschied dazu können die Bürger in unserem Land an diesem Beispiel sehen: AfD wirkt. Und vor allem: Wir halten Wort.

Besten Dank.

(Beifall bei der AfD – Widerspruch bei der CDU/CSU und der LINKEN)

Das Wort hat der Kollege Sebastian Steineke für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7486991
Wahlperiode 19
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Verbraucherschutz im Inkassorecht
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta