27.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 25

Sebastian SteinekeCDU/CSU - Verbraucherschutz im Inkassorecht

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Maier, es wird nicht richtiger, wenn man ständig was Falsches behauptet.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag 2018 vereinbart – ich zitiere wörtlich –, „die Aufsicht über die Inkassounternehmen“ zu verstärken „und die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich“ weiterzuentwickeln.

Dazu brauchen wir die AfD nun wirklich nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Dieses Gesetz ist ein Verbraucherschutzgesetz, und ich finde, dass es uns unter allen Gesichtspunkten gut gelungen ist. Kollege Maier, wenn wenigstens der andere Kollege Maier von Ihrer Fraktion da gewesen wäre! Dem haben wir das hier schon mehrfach erklärt: Die Umsetzung Ihrer Vorschläge ist rechtlich schlicht nicht möglich. – Verlautbarungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, der Grundsatz der Totalreparation im Schadensrecht bis hin zur Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – alle sagen: Der Gläubiger hat ein Anrecht darauf, dass seine Kosten erstattet werden. – So. Das könnten Sie sich doch irgendwann auch mal merken. Vielleicht schaffen wir es dann beim nächsten Mal in der Debatte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben – offensichtlich im Gegensatz zu Ihnen – mit allen Beteiligten Gespräche geführt: Mit dem Inkassoverband, mit den Inkassounternehmen, mit Rechtsanwälten, mit der Verbraucherzentrale und auch mit einzelnen betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wie Sie sich vorstellen können, sind da die Wünsche deutlich unterschiedlich. Einige wollen eigentlich fast gar nichts mehr bezahlen, und die Unternehmen möchten natürlich am liebsten, dass alles so bleibt, wie es ist. Das hat auch die Anhörung relativ deutlich gezeigt. Wir haben damals schon gesagt: Wenn man von beiden Seiten so viel wohlwollende Kritik bekommt, kann der Entwurf gar nicht so schlecht sein. – Aber wir haben uns trotzdem noch mal hingesetzt und seit dem September wesentliche Änderungen verhandelt. Ich glaube, deswegen können wir sagen, dass wir am Ende einen guten Entwurf zusammen hinbekommen haben.

Auf eins müssen wir vielleicht noch mal hinweisen: Inkasso ist für die Unternehmen ein ganz wesentlicher Faktor. Wir führen jährlich 5 bis 10 Milliarden Euro durch Inkassodienstleistungen zurück in den Wirtschaftskreislauf. Das ist wichtig, nicht nur für die großen Unternehmen, sondern gerade für die kleinen Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben.

Nichtsdestotrotz – das ist schon von Anfang an unser Ziel gewesen – müssen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor übermäßigen Inkassokosten schützen. Deswegen war es uns als Union besonders wichtig, dass wir die Kleinstforderungsregelung in diesem Entwurf haben. Die stand schon von Anfang drin. Wir schaffen endlich diese Unwucht ab, dass im Bereich unter 50 Euro die Kosten höher sind als die einzelne Forderung. Das war uns als Union sehr wichtig. Das haben wir durchgesetzt, und das ist ein ganz wesentlicher Faktor.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Darüber hinaus – Kollege Fechner hat es gesagt – haben wir die Inkassogebühren noch mal angefasst. Wir haben noch mal nachjustiert, wir haben die unerwünschten Auswüchse, glaube ich, kontrolliert, wir haben den schwarzen Schafen einen Riegel vorgeschoben und helfen übrigens der Branche aus unserer Sicht deutlich dadurch, dass wir insgesamt die Transparenz erhöhen.

Klar ist, dass wir hier einen Interessenausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Unternehmen brauchen. Deswegen haben wir am Ende des Tages gesagt: Da natürlich die Änderung der Rechtsanwaltsvergütungen – das Thema RVG behandeln wir gleich – zu einem Aufwuchs der Gebühren führt, haben wir uns noch mal über die Geschäftsgebühr unterhalten und haben es für sachgerecht gehalten, über einen Gebührensatz von 0,9 anstatt 1,0 nachzudenken.

(Zuruf der Abg. Katharina Willkomm [FDP])

Das ist übrigens noch mal eine deutliche Absenkung in diesem Bereich.

Was haben wir am Regierungsentwurf noch geändert? Wir haben – das mag was für juristische Feinschmecker sein – den § 288 Absatz 4 BGB noch mal angefasst; der steht der Verzugssystematik des BGB komplett fremd gegenüber. Ihn beizubehalten, hätte im Übrigen bedeutet, dass zum Beispiel bei deliktischen Forderungen allen Ernstes verlangt worden wäre, dass darauf noch mal hätte hingewiesen werden müssen usw. Das können wir nicht allen Ernstes fordern; gerade in diesem Bereich ist das völlig unzumutbar.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bei zwei Teilaspekten sind wir tatsächlich noch nicht zufrieden. Wir haben gefordert, im Bereich des Identitätsdiebstahls deutlich mehr zu machen. Da hat uns der Entwurf nicht gefallen, da ist man deutlich zu kurz gesprungen, wie wir feststellen mussten. Das war ein großes Thema. Deswegen haben wir den Entschließungsantrag hinzugefügt und mit einer Frist versehen, sodass wir noch in dieser Legislaturperiode Ergebnisse bekommen. Da müssen wir alle Bereiche durchprüfen: Strafrecht, Gewerberecht, Wettbewerbsrecht. Da sollte nichts ungeprüft bleiben. Die Entwicklung in diesem Bereich ist inakzeptabel; diese wollen wir als Union bekämpfen.

Das Thema „Zentralisierung der Aufsicht“ ist genannt worden; das war auch ein großes Thema. Da müssen wir deutlich sagen: Das – also einen Gleichklang mit dem RVG herzustellen – konnten wir in der Kürze der Zeit nicht mehr regeln; denn das fällt in die Zuständigkeit der Länder. Das muss man auch so deutlich sagen. Der Bund kann von daher nicht alleine entscheiden, ob und in welchen Bereichen zentralisiert wird. Aber das wäre ein wesentlicher Faktor, um einen Gleichklang herzustellen; denn die Unternehmen sind ja nicht nur in einem Bundesland tätig.

Zusammengefasst: Uns ist durchaus bewusst, dass es an dem Entwurf von beiden Seiten Kritik gibt – wir haben es gesagt –, und zwar sowohl von der Verbraucherzentrale, die sagt: „Das ist alles zu viel“, als auch von den Branchenverbänden, die sagen: „Das ist alles zu wenig.“ Deswegen bleibe ich dabei: Wenn wir bei so einem durchaus umstrittenen Thema von beiden Seiten so viel wohlwollende Kritik bekommen, ist es aus unserer Sicht ein sehr guter Entwurf geworden. Ich glaube, Sie können besten Gewissens zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD])

Für die FDP-Fraktion hat nun die Kollegin Katharina Willkomm das Wort.

(Beifall bei der FDP)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7486992
Wahlperiode 19
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Verbraucherschutz im Inkassorecht
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