27.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 196 / Tagesordnungspunkt 25

Katharina WillkommFDP - Verbraucherschutz im Inkassorecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulden per se sind weder schlimm noch selten. Unser Wirtschaftssystem baut sogar darauf, dass wir Verbindlichkeiten eingehen. Kaum ein Haus würde in diesem Land gebaut werden, wenn die Menschen sich nicht trauten, Schulden zu machen. So paradox es klingt: Schulden schaffen Werte. Problematisch ist nur, wenn sie dem Schuldner über den Kopf wachsen. Dem Schuldner gegenüber steht der Gläubiger. Der hat buchstäblich schon geliefert, Dienstleistungen erbracht und darauf vertraut, dass der Schuldner auch bezahlt. Selbstverständlich will er sein Geld haben, und selbstverständlich darf er sich dafür auch eines Inkassodienstleisters bedienen. Das Verhältnis dieser drei hat der Gesetzgeber im Schuld- und Verfahrensrecht austariert. Dieses Gleichgewicht interessiert die Regierung nicht. Sie beschränken sich darauf, einseitig die Kosten zu drücken. Der Inkassodienstleister soll ausbaden, dass Ihnen nichts einfällt, um finanzschwache Verbraucher vor neuen Schulden zu bewahren.

(Beifall bei der FDP)

Hätten Sie, ach hätten Sie nur genauer den Antrag meiner Fraktion gelesen!

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Wir wollen die Höhe der Inkassokosten für die kleinen Forderungen im zweistelligen Bereich stärker ausdifferenzieren. Im Alltag nimmt das Bezahlen mit Kreditkarte, Handy oder sogar der Smartwatch immer mehr zu, genauso wie kleine Impulskäufe im Internet. Forderungen, die nicht sofort in bar beglichen werden, hat man schwer im Blick. Daher haben wir schon zu Beginn der Reform eine neue Niedrigstufe im Kostenrecht gefordert. Der Anwalt sollte nicht teurer sein als die Schuld. Das haben Sie übernommen; das begrüßen wir.

Noch besser wäre es für die Schuldner aber gewesen, wenn Sie auch unsere anderen Vorschläge übernommen hätten.

So könnte mit unserer Umkehrung der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge nicht nur der Schuldner entlastet werden, der sich über Jahre an immer neuen Zinsen abarbeitet, ohne nennenswert die Hauptforderung zu senken, auch den unterfinanzierten Schuldnerberatungen wäre damit Arbeit abgenommen.

Ebenso hätte unser Vorschlag einer festen Inkassogebühr von 1,0 Vorteile für alle: Für Verbraucher würde es billiger, für die Aufsicht leichter, und kleine Inkassobüros hätten ein Auskommen, sodass der Markt sich nicht auf wenige große Anbieter konzentriert.

Wir schlagen außerdem vor, feste Fristen zwischen Rechnung, Mahnung und Inkasso einzuführen. Das verschafft dem Schuldner mehr Sicherheit,

(Beifall bei der FDP)

und wir unterbinden, dass Post vom Inkasso teilweise vor der Ware ankommt.

Ihr Entwurf ist vor allem weiße Salbe, ohne praktische Hilfe. Er soll nur Kosten senken, um das Schuldnerdasein erträglicher zu machen.

(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Das ist doch gut! Kosten senken für die Verbraucher!)

Wir als FDP wollen den Menschen helfen, damit sie raus aus den Schulden kommen. Ihre Reduktion der Einigungsgebühr macht das nur schwerer. Ein weiterer Grund, warum wir Ihrem Gesetz nicht zustimmen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Kollegin Amira Mohamed Ali für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

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Electoral Period 19
Session 196
Agenda Item Verbraucherschutz im Inkassorecht
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