27.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 25

Volker UllrichCDU/CSU - Verbraucherschutz im Inkassorecht

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten und beschließen heute Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich einer Forderung ausgesetzt sehen. Wir verbessern den Verbraucherschutz im Inkassorecht. Aber klar ist – und ich will es noch einmal einordnen –: Wer etwas kauft oder etwas bestellt, der muss es bezahlen. Das ist nicht nur ein Grundsatz im bürgerlichen Recht, sondern das gebietet auch der Anstand.

Forderungsausfall ist übrigens keine Lappalie in unserer Volkswirtschaft. Er betrifft vor allen Dingen kleine und mittelständische Unternehmen oder auch Gläubiger, die ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Der Betrag, der durch die Liquidität in die Volkswirtschaft zurückgespült wird, erreicht nach Schätzungen 5 bis 10 Milliarden Euro – Geld, das auch Arbeitsplätze sichert und Existenzen erhält. Klar ist aber auch, dass die Beitreibung von Forderungen zwar ein legitimes Ziel ist, aber es klarer und fairer Regeln, sozusagen Spielregeln, bedarf, die die Kleinen und die Schwachen nicht überfordern. Diese Spielregeln verbessern wir heute zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen zukünftig gesichert sehen, dass Geschäftspraktiken, aber auch die Gebühren nachvollziehbar und angemessen sind. Es ist ein langjähriges Ärgernis, dass gerade bei kleinen Forderungen oftmals die Rechtsverfolgungskosten höher sind als der Betrag der Hauptforderung selbst. Gerade bei kleineren Forderungen bis 50 Euro ist es nach bisheriger Rechtslage so, dass bereits auf ein erstes Mahnschreiben hin Kosten in Höhe von über 58,50 Euro plus Auslagenpauschale fällig werden. Das ist nicht richtig. Das kann nicht verhältnismäßig sein. Deswegen führen wir eine neue gesonderte Wertstufe in Höhe von 30 Euro ein. Damit machen wir deutlich: Eine Forderung muss zwar bezahlt werden, es darf aber keine Überforderung stattfinden. Ich glaube, das ist ein guter und angemessener Kompromiss, ebenso wie die Absenkung des Gebührensatzes auf 0,9. Dieser Kompromiss macht deutlich: Rechtsverfolgung muss etwas kosten, aber sie darf die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht überfordern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich glaube, dass wir bei diesem Kompromiss bleiben sollten. Frau Kollegin, es ist nicht angemessen, sozialpolitische Erwägungen in diesem Gesetzentwurf zu diskutieren; denn die Frage, ob jemand etwas bezahlen kann oder nicht, spielt bei den Rechtsverfolgungskosten zunächst keine Rolle.

(Amira Mohamed Ali [DIE LINKE]: Ja, aber das sind doch mehr als Rechtsverfolgungskosten!)

Vielmehr geht es darum, dass eine Leistung erbracht worden ist, die man auch bezahlen muss. Wir begrenzen doch die Rechtsverfolgungskosten.

(Amira Mohamed Ali [DIE LINKE]: Aber nicht genug!)

Die Rechtsverfolgungskosten so abzusenken, dass eine Rechtsverfolgung nicht mehr möglich ist, würde letztlich dazu führen, dass das System von Leistung und Gegenleistung völlig aus dem Gleichgewicht gebracht wird. Das wäre weder unserer Volkswirtschaft noch unserer Rechtsordnung angemessen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Katharina Willkomm [FDP] – Amira Mohamed Ali [DIE LINKE]: Das fordert doch auch niemand! Das ist doch Quatsch!)

Ich will abschließend auf zwei wichtige Aspekte aus unserem Entschließungsantrag hinweisen. Zum einen wollen wir das Problem des Identitätsdiebstahls stärker angehen, also wenn jemand einfach etwas auf einen fremden Namen bestellt und die Verbraucher und Verbraucherinnen, deren Identität verwendet wurde, plötzlich die Rechtsverfolgungskosten zu tragen haben. Hier müssen die Inkassounternehmen stärker in die Pflicht genommen werden, zu prüfen: Handelt es sich wirklich um die Person, die hier angegeben ist?

Zum anderen müssen vor dem Hintergrund unseriöser Geschäftspraktiken einige schwarze Schafe – nicht alle sind schwarze Schafe – unter Kuratel der Aufsicht gestellt werden. Wir brauchen im Inkassobereich eine Verstärkung und Verschärfung der Aufsicht, gerne auch bundeseinheitlich zentral beim Bundesamt für Justiz. Das fordern wir in unserem Entschließungsantrag.

Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich schließe die Aussprache.

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7486997
Wahlperiode 19
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Verbraucherschutz im Inkassorecht
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