27.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 26

Stephan BrandnerAfD - Kostenrecht, anwaltliches Berufsrecht, Postfach

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Meine Damen und Herren! Werte Frau Präsidentin! Die deutsche Sprache ist voller Sprüche und Kurzformeln: „Auf einen Weisen kommen tausend Narren“, habe ich gelesen. Im Bundestag sind es eher nur 620. Es gibt einen Spruch, der mir sehr gut gefällt: Rechts vor links! Es gibt den Spruch: Was lange währt, wird endlich gut. Und es gibt den Spruch: AfD wirkt!

(Beifall des Abg. Siegbert Droese [AfD])

Je länger man die Debatten hier verfolgt, auch und vor allem im Rechtsbereich, desto eher merkt man: AfD wirkt. Der Kollege Maier hatte schon darauf hingewiesen, wie die AfD im Inkassorecht wirkt. Ich werde Ihnen jetzt darlegen, wie die AfD im Bereich der Rechtsanwaltsvergütung wirkt.

AfD wirkt: Was lange währt, wird endlich gut. Dazu im Einzelnen: Seit dem Jahr 2013, also inzwischen seit über sieben Jahren, gab es für Rechtsanwälte keine Gebührenanpassung, weder strukturell noch linear – und das Ganze trotz erheblich gestiegener Kosten.

Es geht bei der Gebührenanpassung, die wir heute vornehmen, nicht um die Spitzenverdiener, die 400, 500 oder mehr Euro die Stunde abrechnen können, sondern es geht um die Anwälte in der Fläche, um die Anwälte, die für alle Bürger den Zugang zum Recht sicherstellen; Anwälte also, die durch ihre Arbeit auch den ländlichen Raum stärken; Anwälte – wir haben es gerade in der Coronakrise erlebt –, die dafür da sind, den Rechtsstaat in Zeiten durchzusetzen, in denen der Rechtsstaat von den Altparteien weitestgehend aufgegeben wurde. Sehr viele Anwälte haben gekämpft und Dutzende von Urteilen gegen den Coronabekämpfungswahnsinn erstritten.

Meine Damen und Herren, was tun die Blockparteien für die Anwälte? Sie tun gar nichts, jedenfalls so lange gar nichts, wie die AfD nichts getan hat. Zur Historie: Nach langer Vorarbeit hatten Deutscher Anwaltverein und Bundesrechtsanwaltskammer im März 2018 einen Forderungskatalog vorgelegt, der im April 2018 der Bundesjustizministerin übergeben wurde. Danach passierte nichts. Es gab ein unambitioniertes Schreiben des Bundesjustizministeriums an die Länder. Daraufhin passierte erst einmal nichts, und zwar so lange nichts, bis die AfD im Januar 2019 das Thema aufgegriffen hat und erstmalig parlamentarisch in den Raum gestellt hat, nämlich in den Rechtsausschuss und danach auch in das Plenum.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das könne Sie nicht beurteilen! Sie sind so selten im Rechtsausschuss!)

Erst dann nahm die Sache Fahrt auf. Eine Handvoll Stellungnahmen trudelte ein. Insbesondere die grünen Justizminister hielten sich sehr zurück, die wahrscheinlich keine Ahnung davon haben; denn wie wir alle inzwischen wissen, disqualifiziert es einen grünen Justizminister geradezu, Jurist zu sein. Wir schauen nach Thüringen; da haben wir einen Ofenbauer. Wir schauen nach Sachsen; da haben wir eine verkappte Linksextremistin. In Hamburg ist es auch nicht viel besser. Die Justizministerien der Länder entpuppen sich so langsam zum Abklingbecken für gescheiterte Linksextremisten bei den Grünen. Egal!

(Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Nun liegt nach etwa zwei Jahren der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Er ist nicht perfekt, aber er bietet Anlass zur Hoffnung: 10 Prozent lineare Steigerung, einige strukturelle Verbesserungen für die Anwaltschaft. Noch besser, liebe Blockparteien, hätten Sie es machen können, wenn Sie unserem Änderungsantrag gefolgt wären, der interessanterweise gestützt wird von DAV und BRAK. Ich habe selten eine solche Zustimmung in der Anhörung im Rechtsausschuss erlebt. BRAK und DAV unterstützen die Brandner’schen Ideen. Das war für mich so ein kleiner innerer Bundesparteitag, der sich da abgespielt hat.

(Esther Dilcher [SPD]: Nur, dass der Forderungskatalog schon vorlag!)

Wenn Sie also heute unseren Änderungsantrag ablehnen, wie Sie es in den Ausschüssen getan haben, stimmen Sie gegen DAV und BRAK.

Aber auch die Grünen tragen noch ein bisschen zur Perfektion bei. Deshalb möchte ich um Unterstützung für den Antrag der Grünen werben. Der Justizabschlag ist nicht mehr hinnehmbar. Sachverständige und Dolmetscher sollten angemessen bezahlt werden, auch wenn die Grünen hier mit gespaltener Zunge reden: In den Ländern sind sie dagegen, im Bundestag sind sie dafür. Gleichwohl ist der Antrag nicht verkehrt. Er sollte unterstützt werden genauso wie der Antrag der Grünen, die Verpflichtung zur Nutzung des Anwaltspostfaches auszusetzen. Auch da folgen die Grünen unserem Ansatz. Wir hatten bereits im Oktober letzten Jahres beantragt, den Nutzungszwang aufzuheben. Die Grünen sind auch hier endlich auf dem rechten Weg. Deshalb können wir diesem Antrag auch zustimmen.

Meine Damen und Herren, es gibt das Sprichwort: „Wir immer recht hat, um den wird es sehr einsam.“ So ist es leider um die AfD hier im Bundestag bestellt. Gleichwohl sehen Sie auch an diesem Beispiel: AfD wirkt, AfD wirkt für Deutschland, –

Herr Brandner, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

– AfD wirkt für die Bürger, AfD wirkt für Freiheit, Grundrechte und Demokratie.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Könnten Sie bitte den Mundschutz aufziehen, Herr Brandner! – Das Wort hat Dr. Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7487003
Wahlperiode 19
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Kostenrecht, anwaltliches Berufsrecht, Postfach
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