Katrin Helling-PlahrFDP - Kostenrecht, anwaltliches Berufsrecht, Postfach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Bereits vor über anderthalb Jahren haben wir die Bundesregierung aufgefordert, ein konkretes Konzept zur Reform des RVG vorzulegen. Am 9. Mai 2019 haben die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD unseren Antrag mit dem Titel „Rechtsanwaltsgebühren zukunftssicher gestalten“ abgelehnt. Heute liegt uns nun endlich der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts vor, der aber alles andere als perfekt ist.
Beispielhaft im Bereich der Rechtsanwaltsvergütung möchte ich die Anhebung des Verfahrenswerts für Kindschaftssachen anführen. Auch ein Verfahrenswert von 4 000 Euro wird der Wichtigkeit der Rechtssachen und dem auch meist erheblichen Arbeitsaufwand, wenn man als Anwalt seinen Job gut machen will, einfach nicht gerecht. Es geht bei Fragen des Sorge- und Umgangsrechts schließlich um existenzielle Fragen. Eine Anpassung an den sonst im Kostenrecht üblichen Auffangstreitwert von 5 000 Euro hätte eigentlich selbstverständlich sein sollen.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Enttäuschend ist die Situation für die Dolmetscher und auch für die Sachverständigen. Die Streichung der Möglichkeit, Rahmenverträge mit Sprachmittlern zu vereinbaren, hat gar nicht erst Eingang in das Gesetz gefunden. Dabei war in einem früheren Entwurf noch gesehen worden, dass diese Verträge immer wieder als Druckmittel missbraucht werden. Wer keinen günstigen Rahmenvertrag schließt, dem wird der Zugang zu Aufträgen der Justiz von vornherein insgesamt verwehrt. Auch das Vorhaben, den Justizrabatt, den Sprachmittler und Sachverständige gewähren müssen, abzuschaffen, ist auf den letzten Drücker rausgestrichen worden.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Verändert worden! Nicht rausgestrichen worden!)
Wir hätten es richtig gefunden, wenn auch die Justiz Marktpreise zahlt,
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
auch damit besonders qualifizierte Dolmetscher und Sachverständige sich nicht abwenden.
Aber trotz aller Mängel ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung und sollte heute zügig verabschiedet werden. Dann müssen wir aber auch endlich weiterdenken. Da wir wissen, dass das nicht die Stärke der Koalition ist,
(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP, der AfD und der LINKEN)
haben wir als Serviceopposition dazu einen Entschließungsantrag vorgelegt.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das ist ja fast schon paternalistisch!)
Die Tatsache, dass wir als Gesetzgeber hier nach jahrelangem Ringen alle paar Legislaturperioden über Gebührenerhöhungen beraten, ist nicht gerecht und für alle Beteiligten äußerst unbefriedigend. Lassen Sie uns weiterdenken und die Gebühren für Anwälte, Sprachmittler und Sachverständige auf Räder stellen, sie indexieren und an die allgemeine Lohnentwicklung koppeln! Da haben ja auch die SPD, die Grünen und die Linken Zustimmung signalisiert. Herr Luczak, Sie haben gesagt, regelmäßige Anpassungen wären richtig. Wieso Sie sich da nicht auch an eine Indexierung trauen, verstehe ich nicht. Ich bin auf das Stimmverhalten jetzt gleich bei der Abstimmung zu unserem Entschließungsantrag gespannt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Das Wort hat der Kollege Friedrich Straetmanns für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7487005 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 196 |
Tagesordnungspunkt | Kostenrecht, anwaltliches Berufsrecht, Postfach |