Friedrich StraetmannsDIE LINKE - Kostenrecht, anwaltliches Berufsrecht, Postfach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Linke werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetzes, kurz: JVEG, zustimmen, zum einen, weil wir für eine Anhebung der Sachverständigenhonorare sind, und zum anderen, weil eine Ungleichbehandlung zur ebenfalls erfolgenden Gebührenanhebung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht zu rechtfertigen wäre. Wir halten auch die Anhebung der Gerichtsgebühren für gerechtfertigt.
Immerhin weist das deutsche Justizsystem im internationalen Vergleich einen besonders hohen Kostendeckungsgrad bei gleichzeitig sehr hoher Qualität auf. Das wollen wir als Linksfraktion erhalten.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich will aber zu den Stundenhonoraren für Sachverständige etwas ergänzen. Diese wurden zuletzt 2013 erhöht. Eine Anhebung ist daher mehr als überfällig. Das belegt auch die 2017 durchgeführte Marktanalyse. Daher sehen wir Probleme, sollten die Stundensätze in der Zukunft nicht schneller an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden. Eine Indexierung – eben ist es angesprochen worden – halten wir in diesem Bereich insgesamt für geboten.
An dieser Stelle ist es aber auch wichtig, noch einmal die Bedeutung der Sachverständigentätigkeiten für Prozesse hervorzuheben. Sachverständige sind oft eher in Kontakt zu Klägern und können durch diesen Kontakt die Akzeptanz auch negativer Begutachtungen und sogar Entscheidungen erhöhen. In sozialgerichtlichen Verfahren sind in hoher Zahl Gutachten einzuholen. Gerade als Richter am Sozialgericht war ich für die Beurteilung von komplexen medizinischen Sachverhalten sehr häufig auf solche Gutachten angewiesen. Ohne angemessene Vergütung ist es aber kaum möglich, ausreichend qualifizierte Sachverstände zu finden, insbesondere in ländlichen Regionen.
Wenn im Gesetzentwurf zum Beispiel ein Unterschied zwischen der Abrechnung von Röntgen- und Ultraschallleistungen gemacht wird, ist das nicht praktikabel. Hier empfehlen wir die Abrechnung sämtlicher Untersuchungen, angelehnt an die Gebührenordnung für Ärzte, zu einem festen Vergütungssatz. Das würde die Abrechnungen der Justizverwaltung erleichtern und den Verwaltungsaufwand dementsprechend verringern.
Dass die Vergütungssätze für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler an marktübliche Honorare angepasst werden, ist zu begrüßen. Hier sehen wir aber immer noch das Problem der fehlenden Absicherungsmöglichkeit fürs Alter. Im Gegensatz zu medizinischen Sachverständigen, die häufig aus einer sicheren Haupttätigkeit heraus tätig werden, sind die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler selbstständig tätig. Das bedeutet, mit dem Honorar muss eine eigene Alterssicherung aufgebaut werden. Dieser Mangel macht die Tätigkeit für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger aber unattraktiv, und wieder einmal verzeichnen wir eine strukturelle Ungleichbehandlung in einem Bereich mit sehr hohem Frauenanteil; denn der liegt in diesem Feld bei circa 80 Prozent.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Vergütung und Entschädigung im Justizwesen ist insgesamt ein wichtiges Thema, das in seiner Bedeutung weit über die reine Frage der Vergütung hinausgeht. Es geht um faire Verfahren. Es geht um Qualität der Verfahren, und die bekommt man eben nur bei fairer Bezahlung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Wort hat die Kollegin Katja Keul für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7487006 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 196 |
Tagesordnungspunkt | Kostenrecht, anwaltliches Berufsrecht, Postfach |