10.12.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 199 / Tagesordnungspunkt I.13

Stephan ThomaeFDP - Innen, Bau und Heimat, Datenschutzbeauftragter

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! In der Krise bewährt sich der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat. In der Krise schlägt im Verfassungsstaat, im freiheitlichen Rechtsstaat, nämlich nicht die Stunde der Exekutive, sondern die Stunde der Verfassung.

(Beifall bei der FDP)

Sogar in der schweren Coronakrise, die wir zurzeit erleben, bekämpfen wir die Krise nicht, indem wir das Grundgesetz außer Kraft setzen, sondern indem wir es anwenden. Das Grundgesetz kennt keinen inneren Notstand.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Was für die Bekämpfung der Pandemie gilt, das gilt auch für die Bekämpfung von Terror und Verbrechen. Der Rechtsstaat schützt die Grundrechte nicht, indem er sie suspendiert, sondern indem er sie hochhält, indem er sie wertschätzt und achtet. Er darf sich nicht von Angst und Hysterie leiten lassen, sondern gerade in der Stunde der Gefahr, in der Krise müssen die Proportionen von Sicherheit und Freiheit gewahrt werden; denn Sicherheit und Freiheit sind keine Gegensätze.

Sicherheit ist die Voraussetzung von Freiheit; aber Sicherheit ist auch die Grenze von Freiheit. Sicherheit ermöglicht und begrenzt zugleich die Freiheit. Deswegen ist es gut, dass unser Land in diesem Ringen von Sicherheit und Freiheit sinnvolle Proportionen hervorgebracht hat, ein hohes Maß an Sicherheit und ein hohes Maß an Freiheit, und dabei muss es bleiben.

(Beifall bei der FDP)

Natürlich ändern sich die Gefahren und ändern sich die Bedrohungssituationen. Darauf muss der Rechtsstaat reagieren können. Er muss ein hohes Maß an Sicherheit wahren. Aber die Proportionen zwischen Sicherheit und Freiheit müssen ebenfalls gewahrt bleiben; sonst wird der Rechtsstaat unförmig, sonst wird er zum Muskelprotz ohne Hirn.

Diese Unförmigkeit droht, wenn wir ein Übermaß an Sicherheit ohne Rücksicht auf die Entfaltungsfreiheit und die Grundrechte der Menschen hervorbringen. Das ist die Herausforderung in der Sicherheitspolitik in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Denn auch durch noch so viel Sicherheit werden Sie niemals bewirken können, dass nicht erneut Straftaten geschehen, und dann müssten Sie immer wieder die Schraube anziehen. Das ist die Gefahr dabei.

Deswegen fordern wir als FDP mit dem Bundesverfassungsgericht eine Überwachungsgesamtrechnung, damit diese Balance, die Proportionen von Sicherheit und Freiheit, gewahrt bleibt. Um es mit einem Wort von Benjamin Franklin, einem der amerikanischen Verfassungsväter, zu sagen:

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Voraussichtlich letzter Redner zu diesen Einzelplänen ist der Kollege Eberhard Gienger, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7489317
Wahlperiode 19
Sitzung 199
Tagesordnungspunkt Innen, Bau und Heimat, Datenschutzbeauftragter
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