Martin HohmannAfD - Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht
Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Dank geht an die kompetente Hauptberichterstatterin, Frau Esther Dilcher, an die geschätzte Kollegin Ulla Ihnen und die Kollegen Mitberichterstatter und natürlich an Sie, Frau Ministerin, und Ihr ganzes Haus.
Im Haushaltsentwurf 2021 sind Ausgaben von 952 Millionen Euro vorgesehen. Es ist etwas ganz Besonderes, dass auch Einnahmen in der erstaunlichen Höhe von 624 Millionen Euro vorgesehen sind. Im Vergleich zum Haushalt 2020 ist dies ein Zuwachs bei den Ausgaben von 3,5 Prozent und bei den Einnahmen von 1,6 Prozent; insgesamt ein deutlicher Aufwuchs eines kleinen Haushaltes.
Aber die Größe des Haushaltes sagt nichts über die Wirkung aus, nichts darüber, was man daraus machen kann. Ich möchte es mal mit Finanzprodukten vergleichen; da spricht man von einer Hebelwirkung. Frau Ministerin, Sie haben aus unserer Sicht leider in die falsche Richtung gehebelt. Sie wollen nämlich Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Wir sagen nicht: „Kinderrechte ins Grundgesetz!“, nein: Mehr Kinder in die reale Welt!
(Mechthild Rawert [SPD]: Mehr Kinderrechte für Kinder! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das können wir hier aber schlecht beschließen! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Gegenruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]: Mehr rechte Kinder, das meint er!)
– Wir können Voraussetzungen schaffen, Herr Grosse-Brömer.
Wir wollen die Familien stärken, wie es meine Kollegin Harder-Kühnel in ihrer super Rede vom 26. November 2020 formulierte.
Ein weiteres Thema, Frau Ministerin, für das es sich sehr lohnt den Hebel des Initiativrechts in die Hand zu nehmen, ist die Wahlrechtsreform. Es ist noch nicht zu spät. Herr Präsident, Sie sollen gesagt haben: Wenn es mit der Wahlrechtsreform nicht klappt, ist nicht die AfD dran schuld. – Wenn die Aussage so zutrifft, bin ich Ihnen dankbar dafür. Die Wahlrechtsreform ist aber absolut dringend.
Ich darf auf den Vorschlag vom Kollegen Albrecht Glaser verweisen. Dieser Vorschlag schafft es, dass wir mit 598 Abgeordneten auskommen. Das ist die gesetzlich vorgeschriebene Zahl; das ist praktisch eine magische Zahl, eine Zielgröße. Es wäre natürlich zugleich eine Verschlankung. Wir würden enorme Ausgaben einsparen, und wir würden es vermeiden, dass, wie der Herr Bundestagspräsident auch in Aussicht gestellt hat, demnächst dort draußen Container für die Abgeordneten aufgestellt werden müssen, die zusätzlich in das Hohe Haus einziehen.
(Beifall bei der AfD)
Wenn wir einen deutlichen Aufwuchs über die Zahl der Abgeordneten von 709 von jetzt bekommen, dann werden uns Groll und Verachtung der Wählerschaft entgegenschlagen. Wir sind dann nicht dran schuld; aber ich schaue mal in Richtung CSU: Die müssen dann mal nachdenken.
Ein coronabedingter Haushaltsansatz betrifft die Pauschalreisen, die durch die Pandemie ausfallen müssen. Eine Gutscheinlösung soll verhindern, dass Reiseveranstalter durch den coronabedingten Ausfall von Pauschalreisen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Den Reisenden wird ein Wahlrecht zwischen Gutschein und sofortiger Erstattung angeboten. Da nicht abschätzbar ist, in welchem Umfang dieses Angebot auf Resonanz stoßen wird, muss unter Umständen mit erheblichen zusätzlichen Ausgaben gerechnet werden.
Als Oppositionspolitiker muss ich hier eine kritische Anmerkung machen. Die Hilfsabsicht der Regierung ist zwar lobenswert; allerdings habe ich große Zweifel an dem RKI-Test, mit dem Infektionen festgestellt werden. Ständig werden Infektionen gemeldet, die dann aber keine oder nur leichte Erkrankungen nach sich ziehen. Ich denke an die fleischverarbeitenden Großbetriebe; ich denke an größere Demonstrationen, bei denen Abstände und Maskenpflicht nicht oder nur sehr mangelhaft eingehalten worden sind. Jetzt kommt das Entscheidende: Von schwerwiegenden Erkrankungen oder gar Todesfällen hat man in solchem Zusammenhang nichts gehört.
(Beifall bei der AfD)
Wenn nun der RKI-Test zur entscheidenden Grundlage für die Inzidenzwerte gemacht wird, dann müssen diese Inzidenzwerte einfach mit einem grundlegenden Mangel behaftet sein. Allein auf dieses unzureichende, mangelhafte Testen abzustellen und die gravierenden Einschränkungen darauf zu basieren, um dann weite Teile des Wirtschaftslebens abzuwürgen, das halte ich für sehr angreifbar; um es vorsichtig auszudrücken. Boris Palmer, ein grüner OB, gibt da ein gewisses Gegenbeispiel. Professor Hendrik Streeck sagt auch etwas anderes. Ich halte – ganz klar – Corona für eine gefährliche grippeähnliche Erkrankung; das wird nicht bestritten. Aber wo sollen die Mittel herkommen, wenn im Januar, im Februar, im März die so unzureichend festgestellten Infektionszahlen weiter steigen?
(Esther Dilcher [SPD]: Nicht aus dem Justizhaushalt!)
Frau Ministerin, es ist Ihr letzter Haushalt. Sie wollen sich in andere Bereiche zurückziehen. 1998 sind wir gemeinsam ins Hohe Haus eingezogen. Ich sage: Respekt vor Ihrer Lebensleistung und Ihrer Karriere. Ihnen alles Gute!
Danke schön.
(Beifall bei der AfD)
Jetzt hat das Wort die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7489322 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 199 |
Tagesordnungspunkt | Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht |