Kay GottschalkAfD - Jahressteuergesetz 2020, Steuerrecht
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das war schon großes Kino, Herr Binding. Sie haben wenig zum Steuergesetz gesprochen. Ich kann auch verstehen, warum. Da müsste Ihnen eigentlich die Schamesröte ins Gesicht steigen; ich werde gleich darauf eingehen. Sie sagten ja: Die, die staatliche Hilfen bekommen, sollen gerne mehr Steuern bezahlen. Das betrifft insbesondere die Arbeitnehmer; das werde ich gleich beim Thema Progressionsvorbehalt deutlich machen. Das war eine deutliche K.-o.-Erklärung der SPD.
Aber bevor ich mich mit dem Gesetzentwurf auseinandersetze, möchte ich einmal meine grundsätzliche Kritik in Richtung der Koalition äußern: Es ist schon ein starkes Stück, uns fünf Tage vor der abschließenden Finanzausschusssitzung 42 Umdrucke der Koalitionsfraktionen vorzulegen,
(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Fleißig sind wir!)
die teilweise hochkomplexe Sachverhalte ändern sollen. Ich halte das nicht für zielführend, und ich halte das auch für einen schlechten Umgang mit der Opposition und wünsche mir da in Zukunft einen besseren Umgang. Das hatte schon was von ESM light, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Ein konstruktives Arbeiten setzt natürlich voraus, dass sich auch die Opposition ausreichend mit ihren Gesetzesvorhaben und Änderungen auseinandersetzen kann. Das war für uns schon – einmal abgesehen davon, dass das in einer Haushaltswoche geschah – ein echt starkes Stück. Also nochmals: Hier wünsche ich mir in Zukunft einen vernünftigeren Umgang.
Dass wir für die Debatte über das Jahressteuergesetz mit so vielen umfänglichen Änderungen nur so wenig Zeit, nur eine halbe Stunde, haben – auch das ist ein Kritikpunkt, wenn man bedenkt, über was für Punkte wir hier manchmal stundenlang sprechen –, finde ich an dieser Stelle auch ziemlich deplatziert.
Aber nun komme ich in dieser kurzen Zeit tatsächlich zu den Änderungen. Da gibt es ein paar gute Anträge der AfD. Liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, spitzen Sie da die Ohren, damit Sie tatsächlich bei der Bundestagswahl wissen, wer sich um Ihre Belange kümmert.
(Beifall bei der AfD – Heike Brehmer [CDU/CSU]: Oje! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Oje! )
Ich nenne Ihren Gesetzentwurf einmal sehr plakativ „Corona-Steuerfalle-Gesetz“. Warum ist das so bei diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren? Das Interessante ist nämlich, was in diesem Gesetzentwurf leider nicht steht. Der Soli bleibt in der Höhe. Schauen wir einmal, was jetzt im Zuge der Coronakosten da auf uns zukommt.
Ich komme zum Antrag der AfD und vor allen Dingen zum Thema Progressionsvorbehalt. Sie haben es eben deutlich gesagt, Herr Binding: Wer Hilfen bekommt, soll ruhig zahlen. – Das gilt insbesondere für mehr als 4 Millionen Arbeitnehmer. Meine Damen und Herren, Sie wissen nämlich alle: Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber eben nicht ganz. Es unterliegt nämlich dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Ich darf den DGB zitieren – der dürfte der SPD ja bekannt sein –:
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Koalition Millionen Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld erhalten, an dieser Stelle im Regen stehen lässt. Wer mit dem Kurzarbeitergeld erhebliche Einkommenseinbußen hinzunehmen hat, soll nicht auch noch mit Steuernachzahlungen zu kämpfen haben.
Das sagt kein Geringerer als Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des DGB.
Meine Damen und Herren des Hohen Hauses, wir, die AfD, haben einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, um dieses Problem für über 4 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland für die Jahre 2020 und 2021 zu lösen. Was wollen wir ändern? Erstens. Wir wollen, dass das Kurzarbeitergeld in diesen Jahren nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Nach dem Einkommensteuergesetz ist dann nämlich mit Nachzahlungen zu rechnen. Ich könnte mich jetzt natürlich freuen; denn die werden nämlich wahrscheinlich im August auf die Menschen zukommen, kurz vor der Bundestagswahl. Zweitens: zum Zweck des gleichzeitigen Bürokratieabbaus. Auch in den Finanzämtern müssten jetzt die Sektkorken knallen; denn ab 410 Euro Kurzarbeitergeld sind Einkommensteuererklärungen notwendig. Es lebe die Bürokratie dieser Regierung, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Ein weiterer fantastischer Antrag meiner Fraktion ist eingegangen. Sie sprechen hier alle von Digitalisierung 4.0. Die FDP ist da ja Serviceopposition. Die CDU sagt: „Wir müssen die Digitalisierung voranbringen“, und Sie bringen viel Geld voran. Alle sprechen in Coronazeiten vom Homeoffice. Nur, was Sie hier planen, lieber Herr Binding – deswegen haben Sie wahrscheinlich auch nicht so richtig darüber gesprochen –, das sind Almosen. 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro, wollen Sie den Leuten da draußen gewähren, die jetzt im Homeoffice sitzen, und das Ganze wird dann sogar noch gegen die Werbungskosten aufgerechnet.
Meine Damen und Herren, folgen Sie auch hier dem AfD-Antrag, in dem steht: Lassen Sie uns die Verhältnisse wiederherstellen, die wir Anfang der 2000er hatten. Manchmal hilft auch ein Blick zurück. Weg mit der Kerntheorie und anderen Dingen, damit jeder Mensch, wenn er zu Hause ein Arbeitszimmer hat oder arbeitet, auch die tatsächlichen Kosten gegenrechnen kann! Das wäre sozial, das wäre fair, und das trägt auch einer digitalen Zukunft insoweit Rechnung, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Fertig?
Ich komme zum Schluss.
Sie sind schon am Schluss.
Es ist ein ziemlich mittelmäßiger Gesetzentwurf dieser Regierung, weil auch viele gute Änderungen drin sind.
Herr Gottschalk!
Deswegen werden wir uns enthalten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Also, Leute, ich weiß, dass die Redezeiten kurz sind, aber trotzdem: Man kann auch in kurzer Zeit Wichtiges sagen. Bitte halten Sie sich an die Redezeiten.
Der Kollege Olav Gutting ist der nächste Redner.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7490637 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 201 |
Tagesordnungspunkt | Jahressteuergesetz 2020, Steuerrecht |