Markus HerbrandFDP - Jahressteuergesetz 2020, Steuerrecht
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir vorgenommen, zur Weihnachtszeit versöhnliche Worte zu finden. Und in der Tat: Es gibt auch Gutes in dem Gesetz; insbesondere die 42 Umdrucke zum Ende haben dieses Gesetz besser gemacht. Wir befürworten zum Beispiel auch alle Regeln, die den Vereinen das Leben einfacher machen.
(Beifall bei der FDP)
Alles in allem aber machen Sie mir es eher schwer, positive Worte zu dem Gesetz zu finden; denn es leidet aus meiner Sicht an zwei Konstruktionsfehlern. Deshalb haben wir mit fast 30 Anträgen versucht, unsere Aspekte einzubringen; leider vergebens.
Der erste Konstruktionsfehler ist, dass das, was im Gesetz steht, oft in die falsche Richtung geht. Der Bürokratieaufwand wird zum Teil erhöht. So sind die Regelungen zur verbilligten Vermietung ein deutlicher Rückschritt im Kampf gegen die Bürokratie, und das wissen Sie ganz genau. Falsch ist auch: Sie verweigern vielen Sparerinnen und Sparern nach wie vor die steuerliche Berücksichtigung der Verluste, obgleich gleichgelagerte Gewinne komplett versteuert werden.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)
Die obersten Richter in unserem Land halten das für verfassungswidrig, wir auch. Wir halten es zudem für massiv ungerecht.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)
Deshalb haben wir einen eigenen Antrag dazu eingebracht. Auch mit den steuerlichen Regelungen zum Homeoffice bleiben Sie auf halber Strecke stehen.
(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Die sind hervorragend!)
Warum, um Gottes willen, befristen Sie diese Regelung auf zwei Jahre? Sie vertreten offenbar die Auffassung: Wenn das Virus weg ist, dann verschwindet auch das Homeoffice wieder. Das halte ich, ehrlich gesagt, für weltfremd.
(Beifall bei der FDP)
Der zweite Konstruktionsfehler dieses Gesetzes: Es fehlt einfach zu viel in diesem Gesetz. Dass beispielsweise immer noch nichts zu dem dringend notwendigen weiteren Reformbedarf bei der Verlustverrechnung von Betrieben gekommen ist, ist sehr ernüchternd.
(Beifall bei der FDP)
Sie verweigern sich hier einem einfachen und auch unbürokratischen Lösungsansatz, um die Unternehmen mit dringend notwendiger Liquidität zu versorgen; Sie gehen lieber über KfW-Kredite. Auch verweigern Sie erneut, die Bezieher von Kurzarbeitergeld von den für alle zu erwartenden Steuernachzahlungen zu befreien. Der Progressionsvorbehalt führt dazu, dass diese Leistungen mit der Steuererklärung im nächsten Jahr zum Teil einfach wieder wegbesteuert werden; da werden sich noch viele wundern. Wir haben wiederholt beantragt, den Progressionsvorbehalt für coronabedingte Lohnersatzleistungen auszusetzen. Sie haben das wiederholt abgelehnt und damit dokumentiert, dass Sie das nicht wollen.
Unsere Ablehnung dieses Gesetzes ist auch eine Ablehnung der insgesamt wenig ambitionierten Steuerpolitik der Koalition, nicht nur, aber eben auch im Coronajahr. Weder die Corona-Steuerhilfegesetze noch das Jahressteuergesetz wurden genutzt, um den steuerpolitischen Stillstand zu beenden und richtige und wichtige Weichen zu stellen, um unser Land steuerpolitisch zukunftsfest zu machen und wettbewerbsfähig aufzustellen für die Zeit in und auch nach der Krise. Deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Jetzt hat für die Fraktion Die Linke das Wort der Abgeordnete Fabio De Masi.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7490639 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 201 |
Tagesordnungspunkt | Jahressteuergesetz 2020, Steuerrecht |