16.12.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 201 / Tagesordnungspunkt 6

Sebastian BrehmCDU/CSU - Jahressteuergesetz 2020, Steuerrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde natürlich an das anschließen, was mein Kollege Fritz Güntzler gesagt hat. Das Jahressteuergesetz 2020 kann man, glaube ich, unter drei große Überschriften packen:

Erstens. Wir entlasten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass die Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Jahr einen steuer- und sozialversicherungsfreien Coronabonus in Höhe von 1 500 Euro auszahlen. Wir verlängern dies jetzt bis zum 30. Juni 2021 – ein starkes Signal.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in diesem Jahr aber auch erhebliche Belastungen durch die Arbeit im Homeoffice in Kauf nehmen müssen. Diese erheblichen Belastungen wollen wir abfedern. Der CDU/CSU ist es gelungen – auch ein sehr guter Punkt; Danke an Lothar Binding, dass es so gelobt worden ist –, eine Homeoffice-Pauschale in das Jahressteuergesetz 2020 mit aufzunehmen, mit 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr. Das ist ein starkes Signal, und das ist auch eine Antwort auf die lang verkrustete Rechtsprechung beim betrieblichen Arbeitszimmer, übrigens auch eine Antwort darauf, dass sich die Arbeitswelt geändert hat, insbesondere die digitale Arbeitswelt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wenn wir bei der digitalen Arbeitswelt sind, lieber Herr Kollege Binding, dann sind wir auch bei den 44 Euro, die die Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfrei, als Sachlohn, zusätzlich zum Arbeitslohn, geben können.

(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Kein Rechtsanspruch!)

Das ist doch eine prima Sache, insbesondere für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Das wollten Sie einschränken. Für mich ist das unverständlich: Die SPD will Zahlungen an Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen einschränken.

(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Ist es nicht!)

Wir konnten erreichen, dass bis 2021 die alte Regelung beibehalten wird, die auch moderne Formen wie Gutscheinkarten etc., die nicht zu Bargeldauszahlungen führen, Open-Loop-Karten, mit denen man deutschlandweit einkaufen kann, umfasst. Es ist uns gelungen, dies zumindest bis Ende 2021 aufrechtzuerhalten. Das ist auch ein gutes Signal für 6,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die solche Leistungen erhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der zweite große Punkt ist das Ehrenamt. Es wurde ja ausgeführt: Wir heben den Ehrenamtsfreibetrag an und vereinfachen die Bürokratie an vielen Stellen.

Das Dritte ist die Entlastung des Mittelstands. Wir konnten den Investitionsabzugsbetrag vereinheitlichen. Bis zu einem Gewinn von 200 000 Euro können 50 Prozent der künftigen Investition im Voraus steuerlich geltend gemacht werden.

Es ist uns leider nicht gelungen, die notwendigen und wichtigen Maßnahmen für eine Modernisierung der Unternehmensbesteuerung, für einen erweiterten Verlustrücktrag und auch für die Verlängerung der Frist für die Abgabe der von den Steuerberaterinnen und Steuerberatern zu bearbeitenden Steuererklärungen zu erreichen; der Kollege Güntzler hat es ausgeführt, sie ist nur um einen Monat verlängert worden. Also, wenn wir unseren Wunschzettel unter den Weihnachtsbaum legen, dann steht da drauf: dringend notwendige Modernisierung der Unternehmensbesteuerung, dringend notwendiger Handlungsbedarf beim erweiterten Verlustrücktrag und dringend notwendiger Handlungsbedarf bei der Verlängerung der Frist für die Abgabe der Steuererklärung. Ich hoffe, dass das Nürnberger Christkind diesen Wunschzettel annimmt und ihn im Jahre 2021 umsetzen wird.

Fröhliche Weihnachten und herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache.

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7490644
Wahlperiode 19
Sitzung 201
Tagesordnungspunkt Jahressteuergesetz 2020, Steuerrecht
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