16.12.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 201 / Tagesordnungspunkt 18

Franziska Giffey - Änderung des Jugendschutzgesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich fange heute mit einer Frage an: Wissen Sie, wie viel Zeit Jugendliche im Schnitt täglich im Internet verbringen?

(Kerstin Tack [SPD]: Acht!)

Wahrscheinlich hat da jeder von Ihnen seine eigenen Erfahrungen mit Kindern im näheren Umfeld. Also, es sind im Schnitt drei Stunden am Tag in Nichtcoronazeiten. Vermutlich sind es im Moment sogar noch deutlich mehr. In dieser Zeit wird alles Mögliche gemacht: Videos angeschaut, mit Freunden gechattet, Musik gehört. Es werden Bilder geteilt. Es wird sich unterhalten über Messengerdienste in sozialen Netzwerken. Es werden eigene Clips produziert und gepostet.

Keine Frage, die digitale Welt bietet jungen Menschen sehr viel; aber sie hat auch ihre Schattenseiten. 40 Prozent der 10- bis 18-Jährigen haben schon einmal negative Erfahrungen im Internet gemacht. Anfang Dezember hat eine Studie festgestellt, dass in Deutschland 2 Millionen Schülerinnen und Schüler von Cybermobbing betroffen sind. Darauf müssen wir reagieren.

Wir müssen dafür sorgen, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen in der digitalen Welt geschützt und sicher unterwegs sein können und dem Jugendschutz entsprochen wird. Denn der Jugendschutz hat Verfassungsrang – nicht nur auf der Straße, sondern auch im Netz.

Unser Jugendschutz stammt aus dem Jahr 2002, aus einer Zeit von CD-ROM und Videokassetten, aus einer Zeit vor YouTube, Instagram und TikTok, also quasi aus der digitalen Steinzeit. Deshalb ist es allerhöchste Zeit, ihn fitzumachen fürs 21. Jahrhundert. Das machen wir mit diesem Gesetzentwurf, der sich für einen modernen Jugendmedienschutz starkmacht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es sind drei große Schwerpunkte, um die es geht: Schutz, Orientierung und Rechtsdurchsetzung; unter diesen drei Überschriften können wir den Regelungsgehalt fassen.

Es geht darum, Kinder vor Risiken und Gefahren im Internet wirksamer zu schützen. Kindgerechte Voreinstellungen sorgen beispielsweise dafür, dass Kinder über ihre Profile, die sie auf sozialen Netzwerken oder Spieleplattformen nutzen, nicht einfach von Millionen von Menschen angesprochen und gefunden werden können und so besser vor sexueller Anmache im Netz, aber auch vor Abzocke geschützt sind. Es geht darum, unkomplizierte Hilfs- und Beschwerdesysteme einzustellen, bei denen Kinder auch schnell Hilfe finden, wenn sie im Netz bedroht oder belästigt werden. Es geht darum, diesen Schutzmechanismus zu verbessern. Das ist der erste Punkt: Schutz.

Der zweite Punkt ist das Thema Orientierung. Dabei geht es nicht nur um Orientierung für die Kinder und Jugendlichen, sondern vor allem für Eltern, für Fachkräfte. Durch transparente und gleichartig gestaltete Alterseinstufungen kann man sich schnell einen Überblick verschaffen. Zukünftig berücksichtigen sie auch besondere Gefahren im Netz wie sexuelle Anmache und richten sich nach dem Inhalt eines Angebots, nicht nach dem Verkaufsweg. Egal ob ein Spiel im Laden gekauft oder im Netz runtergeladen wird: Es geht darum, dass wir einheitliche Regeln haben, die für die Alterseinstufung gleichermaßen gelten und allen gleichermaßen Orientierung geben. Das ist der zweite Punkt.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Der dritte Punkt betrifft die Frage: Wie schaffen wir es, diese beiden Regelungen – Schutz und Orientierung – auch durchzusetzen? Deshalb ist die Rechtsdurchsetzung der dritte Punkt, gerade gegenüber ausländischen Anbietern. Wir wissen, dass ein großer Teil der jungen Menschen auf den Plattformen von ausländischen Anbietern unterwegs ist. Deshalb nimmt dieser Gesetzentwurf erstmals ausdrücklich auch internationale Anbieter in den Blick. Wir werden eine neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz schaffen, die auch dank Ihnen mit den nötigen Stellen und Mitteln fürs nächste Jahr ausgestattet ist, um eben die Vorsorge- und Schutzpflichten, die Anbieter haben, auch durchzusetzen und Verstöße mit Strafen zu sanktionieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wir haben diesen Gesetzentwurf in einem langen Prozess mit vielen Partnern erarbeitet. Wir wollen die digitale Welt sicherer machen für Kinder und Jugendliche, damit sie gut mit Medien aufwachsen. Wir haben diesen Gesetzentwurf konsequent vom Kind aus gedacht, und ich bitte Sie um Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Bundesministerin. – Der nächste Redner für die Fraktion der AfD ist der Abgeordnete Johannes Huber.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7490659
Wahlperiode 19
Sitzung 201
Tagesordnungspunkt Änderung des Jugendschutzgesetzes
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