Johannes HuberAfD - Änderung des Jugendschutzgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Generell begrüßen wir ja, dass sich die Bundesregierung nach 18 Jahren endlich wieder dem Kinder- und Jugendmedienschutz widmet und eine unbeschwerte Teilhabe in sicheren Interaktionsräumen gewährleisten möchte. Allerdings fragen wir uns schon, was Sie mit der vom Wissenschaftlichen Dienst widerlegten Aussage sagen wollen, es bestünde ein angebliches Recht auf Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am digitalen Raum.
Verstehen wir uns richtig: Wir wollen Kinder und Jugendliche im Internet schützen – ganz klar –; aber wir wollen auch, dass Kinder und Jugendliche noch echte, also persönliche Interaktionen erleben dürfen. Zwar sehen wir den Erwerb von Medienkompetenz auch als Teil der Bildung an; inwiefern jedoch Instagram, TikTok und Snapchat für die Jüngsten bereits dazu beitragen können, ist mehr als fragwürdig. Es erscheint zudem als befremdliche Klientelpolitik, wenn Influencer von der Alterskennzeichnungspflicht ihrer Inhalte ausgenommen werden. Das ist im Hinblick auf die zu erreichenden Schutzziele auch absolut unverständlich.
(Beifall bei der AfD)
Das positive Beispiel Großbritannien zeigt uns, dass es möglich ist, dass jeder Anbieter den Anforderungen des Jugendschutzes Folge leisten muss, wenn nur der politische Wille besteht. Es besteht aber bei uns das Bild, dass die Kinder und Jugendlichen in unserem Land offenbar ein deutlich größeres Problembewusstsein haben als die Bundesregierung selbst; denn 79 Prozent der 9- bis 16-Jährigen geben selbst an, zu viel Zeit im Internet zu verbringen.
Anstatt sich jetzt dieser schwierigen Aufgabe zu stellen, sehen Sie sich umgekehrt dazu verpflichtet, dieses Übermaß an Mediennutzung auch noch vollumfänglich sicherzustellen. Ein in dieser Weise formuliertes Recht auf digitale Teilhabe wird aber weder in der Rechtsprechung noch in der juristischen Literatur diskutiert und ist daher frei erfunden. Das ist für mich der Beweis, dass seitens der Bundesregierung unsauber gearbeitet wird, um sich mit einer Symptombekämpfung elegant aus der Affäre zu ziehen, während wir uns von der AfD um die grundlegende Problematik des Medienkonsums kümmern.
(Beifall bei der AfD)
Der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Leipzig, Christoph Degenhart, führt in einem von den Landesmedienanstalten beauftragten Rechtsgutachten sogar aus, dass „eine inhaltsbezogene Aufsicht über Medien“ mit „dem Gebot der Staatsferne unvereinbar“ sei. Die Staatsferne werde nämlich dann berührt, wenn, wie im Gesetzesentwurf, „der vorgesehenen Bundesbehörde dahingehende Aufsichtsfunktionen zugewiesen werden sollen“.
Wenn Kinder und Jugendliche künftig Medien konsumieren, dann erlaubt sich die SPD-geführte Behörde eine Positivkennzeichnung, um außerhalb des berechtigten Schutzinteresses solche Inhalte hervorzuheben, die die Bundesregierung für besonders wertvoll erachtet.
(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
– Ja, da lachen Sie.
(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Weil Sie es nicht verstanden haben! Das ist peinlich, was Sie hier sagen!)
Es besteht hierbei nicht nur eine Gefahr politischer Einflussnahme, sondern bei der Bewertung des Jugendschutzgesetzes legen Sie geradezu regierungskonforme Kriterien an.
(Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Kerstin Tack [SPD]: So ein Blödsinn!)
Wenn Sie jugendgefährdende Medien aufarbeiten wollen, dann schalten Sie einfach den Fernseher ein, und betrachten Sie einmal die Inhalte der Sender, die durch Ihre liebevoll genannte Demokratieabgabe zwangsfinanziert werden. Schauen Sie sich beispielsweise auf KiKA eine Dokumentation an, in der eine 16-jährige Malvina mit ihrem deutlich älteren Freund – natürlich einem muslimischen Flüchtling – zu sehen ist.
(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sie werden dann bewundern, wie dieser ihr Vorschriften bezüglich ihrer Kleidung und ihrer privaten Kontakte macht. Kritisch hinterfragt wird das Ganze im Beitrag natürlich nicht.
Wenn wir schon bei Ihrer Zielgruppe sind: Interessant ist auch, dass Frau Giffey sich mit Verweis auf vermeintlichen Zeitdruck weigert, den Vorschlag des Bundesrates aufzunehmen, der den Konsum von nikotinfreien Shishamischungen für Minderjährige untersagen möchte.
All das zeigt, dass es Ihnen primär nicht um den Kinderschutz geht, sondern um das verzweifelte Suchen nach Wählergruppen am Rand unserer Gesellschaft.
(Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der SPD)
Wenn – und das ist mein letzter Satz – Sie schon Wahlkampf für das Bürgermeisteramt in Berlin machen wollen, dann instrumentalisieren Sie dafür bitte nicht den Bundestag und auch nicht Ihr eigenes Ministeramt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Kerstin Tack [SPD]: Na, das war ja ein interessanter Beitrag!)
Die nächste Rednerin für die Fraktion der CDU/CSU ist die Kollegin Bettina Wiesmann.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7490660 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 201 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Jugendschutzgesetzes |