Sabine DittmarSPD - Priorisierung bei der Schutzimpfung SARS-CoV-2
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Aktuellen Stunde gestern befassen wir uns heute erneut mit der Priorisierung der Covid-19-Impfung in Deutschland. In den letzten beiden Sitzungen des Gesundheitsausschusses haben wir sehr ausführlich mit dem Gesundheitsminister, mit dem Robert-Koch-Institut, aber auch mit der Ständigen Impfkommission die aktuellen Empfehlungen rund um die Impfstrategie beraten. Als Parlament haben wir im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz die grundsätzlichen Vorgaben für die Ausrichtung der Impfpriorisierung in der ersten Phase erarbeitet.
Im Übrigen, Frau Aschenberg-Dugnus, war die von Ihnen zitierte Forderung der Leopoldina und auch der Ethikkommission Grundlage dieser Formulierung.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Hier von einer Umgehung des Parlaments, von einem Hauruckverfahren oder von Geheimniskrämerei zu sprechen, verkennt meiner Meinung nach die Realität.
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt doch auch niemand!)
Zweifellos ist die Frage, wer zuerst geimpft werden kann, elementar und auch grundrechtsrelevant. Ich bin aber davon überzeugt, dass der Weg, den wir hier eingeschlagen haben, nach wie vor der richtige ist.
Der vorgelegte Entwurf der FDP zeigt, dass ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zu keinem wesentlichen anderen Ergebnis bezüglich der Priorisierung kommt als die Grundsätze, die wir im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz bereits festgelegt haben.
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Und das verstehen Sie unter Parlamentarismus, nicht?)
Diese sind der Schutz der vulnerablen Gruppen, der Schutz derer, die diese pflegen, betreuen und behandeln, und der Schutz von Personen in den besonderen zentralen Dienstleistungsbereichen. Genau das findet sich auch ausdifferenziert im Entwurf der Rechtsverordnung wieder, der auf wissenschaftlichen, epidemiologischen und ethischen Erkenntnissen basiert.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ihr Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht ja ebenso die Rechtsverordnung für notwendige weitergehende Anpassungen und Ausgestaltung vor. Also scheint das auch in Ihren Augen ein passendes Instrument zu sein, um flexibel und schnell reagieren zu können.
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Mit Zustimmung des Bundestages!)
Meine Damen und Herren, schnelles Handeln ist angesichts der Infektionsdynamik – fast 30 000 Neuinfektionen, gestern fast 1 000 Todesfälle, heute fast 700 Todesfälle – dringend angesagt. Mit dem von der Koalition gewählten Weg können wir noch in diesem Jahr mit den angekündigten und erfreulicherweise bereitgestellten 400 000 Impfdosen beginnen. Mit dem von der FDP vorgeschlagenen Verfahren würden wir mit dem Impfen frühestens im Februar anfangen.
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Weil Sie uns nicht beteiligt haben!)
Ich, meine Damen und Herren, hoffe, dass wir zu diesem Zeitpunkt dann bereits 1,5 Millionen Menschen mit beiden Impfungen versorgt haben werden.
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Weil Sie nicht vorausschauend handeln!)
Kolleginnen und Kollegen, unter Berücksichtigung der genannten Aspekte – Leitplanken für die Priorisierung sind bereits gesetzgeberisch vorgegeben, ein weiteres gesetzgeberisches Verfahren bringt keine neuen Erkenntnisse, und mit einer Rechtsverordnung ist ein schnelles und flexibles Agieren möglich – ist eine weitere gesetzgeberische Befassung nach meiner Meinung nicht notwendig.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Sabine Dittmar. – Nächster Redner: für die Fraktion Die Linke Dr. Achim Kessler.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7490729 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 202 |
Tagesordnungspunkt | Priorisierung bei der Schutzimpfung SARS-CoV-2 |