Claudia Roth - Restschuldbefreiungsverfahren, Insolvenzfolgen
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 a und 13 b sowie die Zusatzpunkte 8 und 9 auf:
13 a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Katharina Dröge, Dieter Janecek, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Drucksachen 19/25251, 19/25322
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung umgehend in ganz Deutschland stärken
Für schnelle Rechtsklarheit in der Corona-Krise, gegen einseitige Lastenverteilungen im Gewerbemietrecht
Verbraucherrechte in der Corona-Krise stärken
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vor.
Für die Aussprache ist eine Dauer von 30 Minuten beschlossen. – Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, Platz zu nehmen.
Ich gebe dem ersten Redner das Wort; das ist Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7490738 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 202 |
Tagesordnungspunkt | Restschuldbefreiungsverfahren, Insolvenzfolgen |