17.12.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 202 / Tagesordnungspunkt 13

Tobias PeterkaAfD - Restschuldbefreiungsverfahren, Insolvenzfolgen

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Die Möglichkeit, ohne De-facto-Existenzvernichtung aus finanziellen Sackgassen herauszukommen, ist eine Errungenschaft, die man kaum hoch genug hängen kann, sei es nun für Private oder Unternehmer. Das Konkursrecht, die Insolvenzordnung – all das sind über die Zeit gut entwickelte Institute im deutschen Recht.

Die EU-Richtlinie 2019/1023 ordnet nun an, dass die Frist für eine Restschuldbefreiung von regulär sechs Jahren auf drei Jahre halbiert zu werden hat. Auch Berufsuntersagungen müssen zwingend nach dieser Frist wieder erlöschen. Daran ist Deutschland leider unionsrechtlich gebunden.

(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Glück!)

Es liegt hier nun mal wieder ein Paradebeispiel vor, wie a) Ansätze aus ganz anderen Rechtskreisen sich einfach durchsetzen und b) diese Bundesregierung beim Ausrambolen der ganzen Sache in Brüssel einfach versagt hat. Straßburg lasse ich hier mal weg; das Scheinparlament hatte da wenig zu sagen.

Also, wir halten die Möglichkeit, in sechs Jahren bei Zugeständnis einer moderaten Lebensführung seine Schulden erlassen zu bekommen – die sind dann weg –, für völlig ausreichend und fair. Selbst wenn man in den Fällen der Privatinsolvenzen, der Verbraucherinsolvenzen leichtfertiges Konsumverhalten für vernachlässigbar erklärt – was wir explizit nicht tun –, dann ist das deutsche System mit Anreizen zur Gläubigerbefriedigung mit dieser Quotelung gut austariert gewesen, und zwar sind die drei Jahre jetzt noch deutlich besser als das eine Jahr, was man allgemein als Endziel ausmachen kann.

Aber es geht ja auch hier schon los: In einem Änderungsantrag wollen die Grünen das Eingehen von Verbindlichkeiten während dieser Zeit quasi freistellen. Erbschaften und Lottogewinne sollen dann nicht mal den Gläubigern zustehen, und die Sperrfrist nach erfolgter Entschuldung für ein weiteres Insolvenzverfahren soll dann nicht mal erhöht werden, was ja ein kleiner Ausgleich für die Halbierung der Insolvenzdauer hätte sein können. Prost Mahlzeit, wenn nächstes Jahr das Tandem Söder/Habeck an den Start geht; denn dann wird das Gleichgewicht zwischen Erlass für den reuigen Schuldner und Geldverzicht der Gläubiger unter Umständen komplett über Bord geworfen.

Merkwürdig, dass die FDP hier in ein ähnliches Horn stößt, wobei die Ablehnung der Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen zu begrüßen ist; den Gläubigern ist dann weiterhin ein Antrag im Verfahren zuzumuten.

Bei den kurz vor knapp eingereichten Anträgen der FDP zum Sonderrecht hätte sie sich eher auf den Schadensersatz für die Unternehmen konzentrieren sollen.

Meine Damen und Herren, freilich ist die Aussage der Regierung, dieses Gesetz sei eine Coronamaßnahme, an sich Quatsch. Hier wird einfach der Befehl aus Brüssel umgesetzt und ein bisschen Kosmetik drumrumgepackt. Richtig ist, dass Einzelunternehmen und Verbraucher durch die harten Lockdown-Maßnahmen leiden. Die AfD hat Aussetzungen der Insolvenzantragspflicht nur streng befristet begrüßt. Es wird noch eine riesige Konkurswelle auf uns zukommen, und die wird nicht dadurch besser, dass man sie zombifiziert oder hinauszögert.

Die Linken stellen hier erneut die üblichen Begleitanträge wie den auf Schuldnerberatung auf Kosten der Gläubiger. Das gibt es anders gelöst bereits in Gemeinden und Kommunen und gehört nicht hierher.

Was aber hierhergehört, ist die Feststellung, dass auch das beste und angenehmste Insolvenzverfahren schlussendlich ein Scheitern darstellt, ein Scheitern, das in den nächsten Monaten hunderttausendfach auf Ihre Kappe gehen wird. Durch erratisches Handeln dieser Regierung sind gesunde Geschäftsmodelle massenhaft hinfällig geworden. Wir sind gespannt auf die Medizin. Aber leider wird bis dahin wohl amputiert werden müssen.

In diesem Sinn: Einen frohen Weihnachts-Lockdown!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Jan-Marco Luczak.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7490743
Wahlperiode 19
Sitzung 202
Tagesordnungspunkt Restschuldbefreiungsverfahren, Insolvenzfolgen
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine