Katharina WillkommFDP - Restschuldbefreiungsverfahren, Insolvenzfolgen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Lockdown trifft laut HDE knapp 200 000 Handelsunternehmen. 250 000 Jobs könnte der zweite Lockdown vernichten. Diese Unternehmen machen diese Woche buchstäblich den Laden dicht. Das ist für die Betroffenen brutal hart. Die Einnahmen brechen weg, aber die Rechnungen und vor allem die Ladenmiete müssen weiter bezahlt werden.
Die Koalition will heute deshalb eine Vermutungsregelung für die Störung der Geschäftsgrundlage beschließen lassen. Diese Regelung ist falsch. Sie ist falsch aus drei Gründen:
Sie ist erstens falsch, weil es sie nicht braucht. Die Regierung tut so, als gäbe es keine rechtliche Antwort. Dabei wurde die Störung der Geschäftsgrundlage kurz nach dem Ersten Weltkrieg entwickelt, als wirklich alles in Schutt und Asche lag.
Die Regelung ist zweitens falsch, weil die Regierung genau weiß, was alles zusammenkommen muss, damit ein Gericht die Störung der Geschäftsgrundlage annimmt und eine ausgehandelte Miete reduziert. Bereits seit Beginn der Coronakrise haben die ersten Landgerichte entsprechende Fälle entschieden. Das Problem war nicht, dass sie die Störung der Geschäftsgrundlage nicht geprüft hätten – das Landgericht München etwa hat den § 313 BGB sogar für einschlägig erklärt –, sondern das Problem war meistens, wie Herr Luczak ja schon ausgeführt hatte, dass zum Beispiel der Richter den Vertrag auch dann als zumutbar bewertet hat, wenn der Mieter den Geschäftsraum auch anders hätte nutzen können, als Lager oder auch als Büro zum Beispiel.
Das zusammen führt zu dem dritten Grund, warum die Regelung falsch ist: Sie lässt in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen, dass nämlich die Regierung den Gewerbemietern erlaube, in ihrer Not eigenmächtig die Miete zu senken. Und das, meine Damen und Herren, genau das ist nicht der Fall.
(Beifall bei der FDP)
So wecken Sie erst falsche Hoffnungen bei den Gewerbemietern, schüren dann Frust und Wut über die Als-ob-Politik und verunsichern schließlich die Gewerbevermieter.
Folgen Sie besser unserem Antrag. Mindern Sie den Kostendruck von Gewerbemietern und ‑vermietern durch eine negative Gewinnsteuer mit einer deutlich erweiterten Verlustrechnung. Helfen Sie den Parteien, sich bei einer Schiedsstelle an einen Tisch zu setzen und einvernehmliche Lösungen zu ermöglichen. Und: Beschleunigen Sie die gerichtlichen Mietverfahren, damit Mieter und Vermieter schnell Klarheit haben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank, Katharina Willkomm. – Nächster Redner: für die Fraktion Die Linke Friedrich Straetmanns.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7490746 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 202 |
Tagesordnungspunkt | Restschuldbefreiungsverfahren, Insolvenzfolgen |