17.12.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 202 / Tagesordnungspunkt 15

Fabian JacobiAfD - Sanierungs- und Insolvenzrecht

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind heute hier zusammengekommen, um an diesem letzten Sitzungstag des Jahres noch das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts abzustimmen. Wir tun das in einer gewissen Eile, weil das Gesetz unbedingt bis zum 1. Januar in Kraft treten soll. Man möchte es wohl als Ausweis der Handlungsfähigkeit des Staates verkaufen, als Hilfe für die von den Coronamaßnahmen der Regierung in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen. Das ist ein Stück weit Augenwischerei; denn das Gesetz ist nicht zu diesem Zweck entstanden, sondern war ohnehin in der Mache, weil Deutschland durch eine Richtlinie der EU aus dem Jahr 2018 verpflichtet wird, ein solches Gesetz zu schaffen. Insofern ist das Gesetz auch nicht speziell auf die aktuelle Lage zugeschnitten, sondern soll ganz allgemein einen Rahmen für eine Sanierung zur präventiven Vermeidung von Insolvenzen darstellen.

In Ansehung der gegenwärtigen Verhältnisse wurden allerdings noch einige Dinge hinzugefügt, so eine erneute Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im Monat Januar, und zwar für Unternehmen, die jetzt im November und Dezember staatliche Hilfen beantragt haben. Dabei hatte man allerdings übersehen, dass die zuständigen Stellen bisher nicht in der Lage waren, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Anträge überhaupt gestellt werden können. Und so musste der Rechtsausschuss, der eigentlich dieses Gesetz am Dienstag in einer Sondersitzung bereits behandelt hatte, noch am gleichen Abend zu einer weiteren Sondersitzung zusammenkommen, um auch noch die Unternehmen einzubeziehen, die einen Antrag stellen dürften, wenn sie es denn könnten.

Ob das, was bei dieser mit der ganz heißen Nadel gestrickten Nachbesserung herausgekommen ist, nun das Gelbe vom Ei ist, da habe ich meine Zweifel. Die Kollegin von den Grünen, die ihre Bedenken bereits in der Ausschusssitzung deutlich formuliert hat, wird dazu sicher gleich noch was sagen.

Immerhin: Interessant, zu sehen, welche handwerklichen Fehler denen unterlaufen – und dann eben im Hauruckverfahren noch ausgebügelt werden –, die sonst gewohnheitsmäßig anderen vermeintliche handwerkliche Fehler vorzuhalten gewohnt sind!

(Beifall bei der AfD)

Vielleicht führt es ja zu etwas mehr Bescheidenheit auf dieser Seite; wer weiß.

Zurück zum Gesetz. Einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in dem Unternehmen, die von ihren Verbindlichkeiten erdrückt zu werden drohen, in einem geregelten Verfahren unter gerichtlicher Beteiligung zu einem teilweisen Schuldenerlass gelangen können, wenn denn zumindest die Mehrheit der Gläubiger der Überzeugung ist, dass das Unternehmen dadurch eine Zukunft haben kann, ist sicherlich sinnvoll. Die zunächst vorgesehene Möglichkeit, dass sich das Unternehmen zusätzlich auch noch von laufenden Verträgen sollte freimachen können, ist in der Anhörung zu Recht heftig kritisiert und anschließend auch aus dem Entwurf gestrichen worden. Ein so massiver Eingriff muss richtigerweise dem Insolvenzverfahren vorbehalten bleiben.

(Beifall bei der AfD)

Weil das so ist, weil der Grundansatz des Gesetzes nicht verkehrt ist und wenigstens die gröbste Fehlleistung bei seiner Ausgestaltung zuletzt noch beseitigt wurde, werden wir nicht gegen dieses Gesetz stimmen.

Wir werden aber auch nicht für dieses Gesetz stimmen; denn es enthält neben den sinnvollen aus unserer Sicht auch schädliche Inhalte. Das betrifft insbesondere die weitere Aufweichung des Insolvenzgrundes der Überschuldung. Hier soll dauerhaft die Pflicht zur Einleitung des Insolvenzverfahrens entfallen, wenn man es nur hinbekommt, darzustellen, dass man auf kurze Sicht nicht auch zahlungsunfähig wird.

So sinnvoll es ist, wenn zum Zwecke der Sanierung faule Kredite durch einen Teilerlass aus der Welt geschafft werden, so schädlich ist es, überschuldete Unternehmen unter immer laxeren Bedingungen weiter wirtschaften zu lassen.

(Beifall bei der AfD)

Der Erhalt von Unternehmen und die Vermeidung von Insolvenzen sind anzustreben, aber das muss dann durch tatsächliche Sanierung geschehen und nicht nur dadurch, dass man bloß den Insolvenzantrag immer weiter hinausschiebt.

In diesem Sinne: Ich wünsche im Vorgriff schon mal frohe Weihnachten. Und bis nächstes Jahr!

(Beifall bei der AfD – Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Die Maske, Herr Kollege! – Gegenruf des Abg. Fabian Jacobi [AfD]: Ja, natürlich, natürlich, natürlich! Gewiss doch!)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Jacobi. – Nächster Redner dürfte der Kollege Thorsten Frei, CDU/CSU-Fraktion, sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7490770
Wahlperiode 19
Sitzung 202
Tagesordnungspunkt Sanierungs- und Insolvenzrecht
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