13.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 203 / Tagesordnungspunkt 4

Niema MovassatDIE LINKE - Regelungen über die Bestandsdatenauskunft

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heutige Gesetzentwurf ist ein Paradebeispiel für die Arbeit dieser Koalition; denn Ihr Gesetzentwurf ist handwerklich schlecht und möglicherweise verfassungswidrig.

(Beifall der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE] – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Aber der Reihe nach: Als Reaktion auf den rechtsterroristischen Anschlag in Halle hatte die Bundesregierung Ende 2019 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, bekannt als Hate-Speech-Gesetz, vorgelegt. Das Gesetz wurde Mitte 2020 verabschiedet. Bundespräsident Steinmeier hat sich aber geweigert, Ihr Gesetz zu unterschreiben. Denn zwischenzeitlich gab es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; dieses urteilte, dass die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft – wie sie auch im Hate-Speech-Gesetz vorkommt – verfassungswidrig sind. Bestandsdatenauskunft bedeutet, dass zum Beispiel die Polizei bei einem Internetanbieter gespeicherte persönliche Daten wie Name oder Anschrift einer Person abfragt. Diese Abfrage und auch die Übermittlung durch den Anbieter stellen Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung und den Bundestag also dazu gezwungen, die Bestandsdatenauskunft zu reformieren; darum geht es heute.

Der allererste Entwurf dieses Gesetzes, den wir heute diskutieren, hat Herr Seehofer Ende November den zu beteiligenden Verbänden zugeleitet, damit diese Stellung nehmen können. Die Frist hierfür betrug gerade einmal eine Woche – eine Woche Zeit, um zu einem so komplexen Thema Stellung zu nehmen. So geht es nicht! Das Bundesverfassungsgericht hat Ihnen bis zum Ende des Jahres Zeit gegeben, das Urteil umzusetzen. Statt Eiltempo sollte die Koalition auf Sorgfalt setzen!

(Beifall bei der LINKEN)

Aber es wird noch besser. Ihr Gesetz soll die Entscheidung Bestandsdatenauskunft II umsetzen. Warum Bestandsdatenauskunft II? Weil die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft schon einmal, nämlich 2012, für verfassungswidrig erklärt worden sind. Mit dem vorliegenden Gesetz laufen Sie also Gefahr, dass es bald zu einer Entscheidung Bestandsdatenauskunft III kommt. Ich sage Ihnen auch, warum: Sie regeln zwar die Abfrage der Bestandsdaten durch die Behörden neu, aber die problematischste Regelung im Hate-Speech-Gesetz, nach welcher Betreiber sozialer Netzwerke Bestandsdaten von sich aus bei Verdacht an die Polizei übermitteln müssen, das regeln Sie nicht neu. Um negative Konsequenzen zu vermeiden, werden die meisten Plattformbetreiber lieber zu viele Daten als zu wenige Daten weiterleiten, und das sind erhebliche Grundrechtseingriffe. Ob diese Regelung in Karlsruhe Bestand haben wird, ist völlig unklar. Viele Datenschützer sagen Ihnen auch: Das wird in Karlsruhe nicht durchkommen, das ist verfassungswidrig. – Das sagen wir als Linke auch.

(Beifall bei der LINKEN)

Werte Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD, wenn man Hausaufgaben aus Karlsruhe bekommt, dann sollte man diese Hausaufgaben auch ernst nehmen und sie mit der nötigen Sorgfalt erledigen. Noch ist es nicht zu spät. Ziehen Sie also Ihren Gesetzentwurf zurück und gönnen Sie sich eine Runde Homeschooling im Bereich Grundrechte!

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN – Lachen der Abg. Thorsten Frei [CDU/CSU] und Alexander Graf Lambsdorff [FDP])

Vielen Dank, Niema Movassat. – Der nächste Redner: für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Konstantin von Notz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7495563
Wahlperiode 19
Sitzung 203
Tagesordnungspunkt Regelungen über die Bestandsdatenauskunft
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