Michael SchrodiSPD - Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir zuletzt einmal das Konvolut all der Maßnahmen angeschaut, die wir im letzten Jahr im Zuge der Pandemie ergriffen haben: Über 70 Einzelmaßnahmen haben wir auf den Weg gebracht, damit wir gut durch diese Krise kommen. Dabei ist natürlich das Kurzarbeitergeld gewesen, aber zum Beispiel auch die Homeoffice-Pauschale. Ich denke, dass das ein wichtiges Signal war. Auch das Recht auf Homeoffice ist etwas, worüber wir intensiv nachdenken müssen. Wir haben auch einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung, der sich jetzt bewährt hat, auf den Weg gebracht. All das musste ebenso wie auch die zahlreichen Wirtschaftshilfen, die sehr schnell angegangen werden mussten, genau und natürlich auch EU-rechtskonform sein. All das ist uns immer wieder aufs Neue gelungen. Der Dank gilt da natürlich dem Bundesfinanzministerium, dem Finanzminister Olaf Scholz und der ganzen Bundesregierung dafür, dass wir das immer wieder so schnell geschafft haben.
Bei aller Kritik – mir wäre es auch lieber gewesen, wenn manche Hilfen schneller und die technischen Probleme im Wirtschaftsministerium geringer gewesen wären – zeigt dieser Gesetzentwurf, glaube ich, auch, dass die Hilfen in Anspruch genommen werden. Denn diejenigen, die sie beantragen, die Steuerberaterinnen und Steuerberater, haben uns gesagt: Wir haben so viel Arbeit mit der Beantragung von Überbrückungshilfen, von November- und Dezemberhilfen, dass wir für die Bearbeitung von Steuererklärungen länger brauchen. Die Steuererklärungsfristen sollten verlängert werden. – Und das tun wir jetzt, und zwar um sechs Monate, damit eben alle die Anträge stellen können, damit der Druck ein bisschen aus dem Kessel ist und damit alle ihre Hilfen bekommen, die sie auch bekommen sollen. Ich glaube, das ist ein gutes Signal dieser Großen Koalition.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Unser Dank gilt allen, die das möglich machen, insbesondere den Angehörigen der steuerberatenden Berufe. An dieser Stelle muss aber auch betont werden, dass die ja dafür nicht alleine zuständig sind. Es gibt auch diejenigen, die diese Anträge bearbeiten und genehmigen. Ich glaube, wir sollten auch daran erinnern, dass die Finanzverwaltung derzeit eine unglaublich gute Arbeit macht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind ebenso ausgelastet, haben aber nicht wie Steuerberaterinnen und Steuerberater die Möglichkeit, neue Mandate abzulehnen. Sie müssen die Fälle innerhalb der Fristen abarbeiten. Deshalb der Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltungen; auch das sei an dieser Stelle deutlich gesagt.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Pascal Meiser [DIE LINKE])
Wir verlängern nicht nur die Steuererklärungsfrist, sondern wir verlängern auch die Karenzzeit für Erstattungs- und Verzugszinsen. Was heißt das? Wenn der Steuerbescheid erst 15 Monate nach Ablauf eines Steuerjahres erlassen wird und Steuererstattungen anstehen, werden darauf Zinsen fällig. Ebenso gilt das auch für Verzugszinsen. Wir verlängern also auch diese zinsfreie Zeit im Gleichlauf mit der Verlängerung der Steuererklärungsfrist. Auch das ist ein ganz normaler Vorgang. Wir gleichen es somit an.
Ich glaube also, das ist insgesamt etwas, das wieder zeigt, dass wir handlungsfähig sind, dass wir auf die immer neuen Herausforderungen eingehen.
(Beifall der Abg. Marianne Schieder [SPD])
Ich glaube, so können wir auch weiterhin gut durch diese Pandemie kommen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Michael Schrodi. – Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Albrecht Glaser.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7495939 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 204 |
Tagesordnungspunkt | Einführungsgesetz zur Abgabenordnung |