14.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 204 / Tagesordnungspunkt 19

Albrecht GlaserAfD - Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Intention der Gesetzesänderung ist die Verschiebung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 um sechs Monate. Analog dazu soll der Zinslauf für verspätet gezahlte Steuern des Jahres 2019 ebenfalls sechs Monate später beginnen. Dies alles soll nur für Steuerpflichtige gelten, die von den Steuerberatern ihre Erklärung erstellen lassen. Die Intention insgesamt ist richtig, die Maßnahme ist sachgerecht, die Haushaltsbelastung marginal.

Allerdings stellt sich die Frage, warum diese Maßnahme so spät kommt und nicht etwa aus dem Finanzministerium. Als ob man nicht schon im letzten Jahr, beispielsweise bei der Verabschiedung des zweiten Coronasteuerpaketes, im Juni hätte wissen können, dass die finanziellen Kalamitäten für Unternehmen und die Arbeitsbelastung der Berater sehr groß sein würden!

Es kommt hinzu, dass die Bundestagsfraktion der AfD bereits im April letzten Jahres einen Antrag auf der Drucksache 19/18727 eingebracht hatte, der eine Reihe wichtiger notwendiger Maßnahmen vorschlug, um die finanziellen Folgen der Pandemie mit Mitteln des Steuerrechtes wirksam abzumildern.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Darunter war auch die Verschiebung von Fristen aufgeführt. Insofern ist das, was nunmehr auf dem Tisch liegt, meine sehr verehrten Damen und Herren, gesetzgeberisches Kleingeld. Substanzielle steuerliche Maßnahmen in Zeiten von Corona sehen anders aus.

Wo bleibt der weitgehende Verlustrücktrag für Unternehmen bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbeertragsteuer im Sinne von § 10d Einkommensteuergesetz für das Kalamitätsjahr 2020? Dies wäre wichtiger, zielgenauer und für den Fiskus billiger als staatliche Darlehensangebote.

(Beifall bei der AfD)

Wo bleibt die Aufhebung der Einschränkung der Verlustverrechnung nach § 10d Absatz 2 Einkommensteuergesetz für die Folgejahre, die sogenannte Mindestbesteuerung? Auch dies wäre Selbsthilfe der Wirtschaft aus eigener Kraft. Die Steuereinnahmen würden nur zeitlich verschoben.

Wo bleibt die Anhebung der Kleinunternehmergrenze nach § 19 Umsatzsteuergesetz und die Erhöhung der Grenze für die Istbesteuerung im Umsatzsteuerrecht?

Wo bleibt die Aussetzung oder gar Abschaffung der Zinsschranke nach § 4h Einkommensteuergesetz oder § 8 Absatz 1 Körperschaftsteuergesetz?

(Zuruf des Abg. Fritz Güntzler [CDU/CSU])

Auch das wäre für alle bisher gut funktionierenden Unternehmen wichtiger als Staatshilfe.

(Beifall der Abg. Franziska Gminder [AfD])

Wieso, meine Damen und Herren, wird bei der allgemeinen Nullzinslage nach wie vor am Zinssatz von 6 Prozent per anno für Steuernachzahlungen festgehalten? Der Bundesfinanzhof hat bereits seine Zweifel zur Verfassungsmäßigkeit der 6-Prozent-Zinsen judiziert. Diese Frage liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Bedauerlicherweise steht der Finanzminister auf dem Standpunkt, die Bürger müssten sich ihr Recht einklagen. Diese seit Jahren von der gesamten Fachwelt fast einhellig beurteilte Frage muss jedoch vom Einfachgesetzgeber geregelt werden; dazu braucht es kein Bundesverfassungsgericht.

(Beifall bei der AfD)

Stattdessen haben sich der Finanzminister und die ihn tragenden Parteien dazu verstiegen, eine kurzzeitige Mehrwertsteuersenkung, welche dem Fiskus eine Steuereinbuße von 20 Milliarden Euro einbrachte, als Hilfsprogramm für die Wirtschaft zu verkaufen. In Wahrheit war diese Maßnahme als Stimmungsaufhellung für breite Bevölkerungsschichten konzipiert. Wie wir damals vorausgesagt haben hier an dieser Stelle und inzwischen wissen – das ifo-Institut hat das nachgerechnet –, war dies ein Schlag ins Wasser. Die geringe Nachfrageerhöhung steht in keinem Verhältnis zu parallel entstandenen Steuerausfällen und damit zur Schuldenerhöhung.

Den vorliegenden Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Miniaturmaßnahme tragen wir natürlich mit. Mit Reformen, welche dieses Land in reichem Maße auch und gerade im Steuerbereich braucht, hat dies jedoch nichts zu tun. Eine ganze Legislaturperiode ohne nennenswerte steuerrechtliche Impulse ist die Bilanz dieser Koalition.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Glaser. Würden Sie bitte Ihre Maske aufsetzen? Danke schön.

(Zurufe: Hallo!)

– Ja, er macht es jetzt.

Nächste Rednerin: für die CDU/CSU-Fraktion Antje Tillmann.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7496116
Wahlperiode 19
Sitzung 204
Tagesordnungspunkt Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
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