Philipp AmthorCDU/CSU - COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt nach einer solch eindrücklichen Gedenkstunde, wie wir sie jetzt erlebt haben, natürlich nicht ganz leicht, in den normalen Parlamentsalltag überzugehen. Aber das ist notwendig; denn wir machen heute den Weg frei für einen weiteren Schritt zur Pandemiefestigkeit unseres Wahlrechts, indem wir nämlich die Verordnung des Bundesinnenministeriums auf den Weg bringen, die es den Parteien in dieser Sondersituation ermöglichen wird, Bundestagskandidaten notfalls auch ohne Präsenzveranstaltungen aufzustellen.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verhehle es ausdrücklich nicht: Als wir im Oktober des vergangenen Jahres mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes die Rechtsgrundlage für diesen Mechanismus, für diese Flexibilisierung der Wahlbewerberaufstellung, geschaffen haben, da haben wir eigentlich alle gehofft, dass wir diese Regelung niemals in Anspruch nehmen müssen und dass die Lage des pandemischen Geschehens besser wird. Aber wir müssen reagieren, und das aktuelle Pandemiegeschehen zeigt uns, dass es im Oktober eine vorausschauende Entscheidung war, die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass jetzt per Verordnung und mit Zustimmung des Parlaments eine Flexibilisierung für die Aufstellung von Bundestagskandidaten geschafft werden kann.
Viele Kolleginnen und Kollegen – auch einige, die jetzt der Debatte beiwohnen, auch ich selbst – sind in den Wahlkreisen schon nominiert, viele aber warten noch auf ihre Nominierung. Wenn ich in meinen Nachbarwahlkreis an der Ostseeküste, Vorpommern-Rügen, schaue, stelle ich fest, dass es dort so aussieht: Da gibt es das Schicksal des Bundestagskandidaten, der im November letzten Jahres schon fest an die Nominierung glaubte, und der jetzt von Monat zu Monat die Veranstaltungen verschiebt. Hier gibt es hohe organisatorische Hürden, und deswegen müssen wir reagieren.
Ich weiß, es gibt manche Kritik an der Art und Weise, wie diese Verordnung konzipiert ist. Ich möchte aber eines deutlich sagen: Wir haben uns die Regelung über das Wahlrecht an keiner Stelle von der Exekutive aus der Hand nehmen lassen, sondern wir waren als Parlament zu jedem Zeitpunkt Herr des Verfahrens. Und auch die Tatsache, dass wir in dieser Woche in allen drei Lesungen unsere Zustimmung erteilen und den Maßgabebeschluss zu dieser Verordnung fassen, ist kein unzulässiges Schnellverfahren, sondern eine legitime Nutzung parlamentsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Vor allem eines ist mir wichtig: Wir greifen mit dieser Regelung nicht in die Gestaltungsfreiheit der Parteien ein, sondern wir schaffen Flexibilität und zusätzliche Möglichkeiten. Die Präsenzveranstaltung als Regelfall wird nicht abgelöst; sie wird nur um Alternativen ergänzt. Ich glaube, die Parteien, die in der jetzigen Situation nominieren wollen und den Gesundheitsschutz ihrer Mitglieder als Verfassungsgut im Blick haben, sind froh darüber, dass diese Regelung geschaffen wurde.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es gibt keinen Rabatt auf die Wahlrechtsgrundsätze. Wir bleiben hier in einem vernünftigen System, und deswegen eignet sich diese Debatte nicht für großen Widerspruch, sondern dafür, dass wir alle verantwortungsvoll mit dieser Situation umgehen. Ich werbe um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Kollege Amthor. – Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Stephan Brandner, AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7498527 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 205 |
Tagesordnungspunkt | COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung |