Mahmut ÖzdemirSPD - COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Richtung meines Vorredners sage ich nur: Wer viel redet, glaubt am Ende auch das, was er sagt.
(Stephan Brandner [AfD]: Dann hören Sie mal auf!)
Das sollte an dieser Stelle Warnung genug sein.
Das, was wir heute mit diesem Verfahren tun, zeigt: Der Deutsche Bundestag ist der Souverän für die Parteiendemokratie und die Wahlgrundsätze. Er ist der Ort der Entscheidung. Wir sind diejenigen, die darüber richten und feststellen, ob eine Lage höherer Gewalt vorliegt und teilweise die Unmöglichkeit von Versammlungen vorliegt. Wir sind auch diejenigen, die die Rechtsverordnung genehmigen oder nicht. Wir haben uns gerade im Innenausschuss die Rechtsverordnung im Detail angeschaut und haben darüber diskutiert. Es ist auch viel im Verfahren daran gearbeitet worden. Ich bedanke mich insbesondere bei den Oppositionsfraktionen, die sich konstruktiv beteiligt haben – bei der Linken, bei den Grünen, bei der FDP-Fraktion –, dass diese Verordnung eine gemeinsame Geschäftsgrundlage für unsere Bundestagswahl sein kann; denn darum geht es.
Es geht um die Wahlvorbereitungen für den 26. September 2021. Jede Partei soll ohne Angst, ohne Restriktionen, ohne Fehlerquellen die Möglichkeit haben, ihre Kandidierenden, ihre Landeslisten aufzustellen, um am Ende des Tages das komplette Verfahren von der Delegiertenwahl über die Vertreterwahlen, aber auch das Vollversammlungssystem handhabbar zu machen. Seit November sprechen uns die Parteien immer wieder an und fragen: Wie können wir das Verfahren rechtssicher machen? Unsere Mitglieder haben Bedenken, zu Veranstaltungen zu kommen. Unsere Mitglieder haben Bedenken, in geschlossenen Räumen zu Hunderten Delegierten zu sitzen und auch Entscheidungen durchzuführen. – Das ist eine Situation, die uns hier nicht kaltlassen kann. Es kann uns einfach nicht kaltlassen, dass es Parteien und Gliederungen gibt, die sagen: Wir können keine Versammlungen durchführen, weil unsere Mitglieder sich weigern oder das nicht wünschen, aus Angst um ihre Gesundheit, aber auch aus Angst um ihre Vorbildfunktion. – Ich sage dazu ganz deutlich: Wir Parteien und wir Mandatsträger, aber auch die Kandidierenden, die am 26. September in dieses Hohe Haus einziehen möchten und sich bewerben möchten, müssen ihre Vorbildfunktion ausüben. Deshalb halte ich es für einen sehr verantwortungsvollen Weg. Ich halte es für einen Weg, den wir uns nicht leichtfertig ausgedacht haben.
Seit der Sommerpause des letzten Jahres diskutieren wir über dieses Regelungsgefüge. Das heißt, hier ist nichts im Geheimen, nichts im Verborgenen passiert. Es ist alles transparent. Es ist alles mehrmals offen diskutiert worden. Der Deutsche Bundestag ist die letzte Instanz, die über diese Rechtsverordnung befindet. Das tun wir morgen Abend im Rahmen unserer Plenardebatte. Dann können wir die Verordnung gerne noch einmal im Einzelnen durchgehen und im Lichte der Öffentlichkeit debattieren, sodass alle Kandidierenden und alle Parteien in diesem Land die gemeinsame Geschäftsgrundlage kennen.
Die Regel ist und bleibt das Bundeswahlgesetz. Wir gewähren jetzt den Parteien Erleichterungen, um die Situation handhabbar zu machen und um für ihre Mitglieder Sicherheit für sich selbst und für ihre Gesundheit zu gewährleisten. Gerade deshalb ist es ein sehr gutes Vorgehen. Ich bitte für meine SPD-Fraktion um Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Jetzt hat das Wort für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Konstantin Kuhle.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7498529 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 205 |
Tagesordnungspunkt | COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung |