Christian Lange - Patentrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zur Debatte stehenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts wollen wir unsere in Europa und international anerkannte Stellung im gewerblichen Rechtsschutz absichern. Die letzte große Reform ist nun zehn Jahre her. Deshalb war es an der Zeit, zu überprüfen, ob die geltenden gesetzlichen Regelungen noch den Anforderungen entsprechen, die ein effektiver und ausgewogener Schutz von gewerblichen Schutzrechten erfordert. Die Überprüfung hat ergeben, dass lediglich ein punktueller Bedarf an Vereinfachung und Modernisierung des nationalen Patentrechts besteht.
Mit dem Gesetzentwurf adressieren wir also vor allem Fragen im Patentrecht. Durch die Änderung des § 139 Absatz 1 Patentgesetz stellen wir klar, dass Verhältnismäßigkeitserwägungen in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausnahmsweise zu einer Beschränkung des Unterlassungsanspruchs führen können. Meine Damen und Herren, dabei handelt es sich um eine Klarstellung in § 139, um eines der Kernstücke der Patentrechtsnovelle. Die Klarstellung ist notwendig, um einen weiterhin ausgewogenen Schutz bei Patentverletzungen sicherzustellen. Gleichzeitig ist die vorgeschlagene Änderung so begrenzt, dass sie den Wert und die Bestandskraft von Patenten nicht infrage stellt.
Unser Haus, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hat zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Justizwissenschaft und von Wirtschaftsverbänden geführt. Wir haben die jeweiligen Kreise an der Ausarbeitung sowohl des Diskussionsentwurfs als auch des Referentenentwurfs beteiligt und ihre Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet. Ich bin daher überzeugt davon, dass der Regierungsentwurf einen ausgewogenen Mittelweg zwischen den beteiligten divergierenden Interessen der verschiedenen innovativen Branchen vorschlägt.
(Beifall bei der SPD)
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, wird der Gesetzentwurf zu einer Beschleunigung der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht beitragen. Hierfür wird das Verfahren vor dem Bundespatentgericht zwischen Zustellung der Klage und dem qualifizierten Hinweisbeschluss gestrafft, sodass dieser innerhalb von sechs Monaten nach Klagezustellung erlassen werden kann. Auf der Basis dieses Hinweisbeschlusses kann ein mit einem parallelen Verletzungsverfahren befasstes Zivilgericht dann entscheiden, ob hinreichende Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit des streitbefangenen Patents bestehen, sodass das Verletzungsverfahren bis zur Entscheidung über die Nichtigkeit des Patents auszusetzen wäre. Das ist eine gute Nachricht für die patentrechtliche Praxis, die übereinstimmend eine bessere Synchronisierung der Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren gefordert hat.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf stärkt darüber hinaus auch den Schutz des geistigen Eigentums. So wird der Schutz vertraulicher Informationen in Patentgebrauchsmuster- und Halbleiterschutzstreitsachen verbessert, indem die Anwendung einzelner Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf diese Verfahren erstreckt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der großen Bedeutung der vorgeschlagenen Neuregelung, insbesondere für die patentrechtliche Praxis, setze ich auf eine zügige und konstruktive parlamentarische Beratung und hoffe auf Ihrer aller Unterstützung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Das Wort geht als nächstes an Tobias Matthias Peterka von der AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7498568 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 205 |
Tagesordnungspunkt | Patentrecht |