27.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 205 / Tagesordnungspunkt 4

Tobias PeterkaAfD - Patentrecht

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Das geistige Eigentum ist in der Tat eine der wichtigsten Stützen der deutschen Wirtschaft. Rechtsdogmatisch haben wir damals noch einmal die Kurve gekriegt und die komplizierte Konstruktion aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht in sinnvolle Gesetze überführt; in anderen Rechtskreisen lief das etwas pragmatischer. Aber trotz dieser spitzfindigen Startschwierigkeiten hat sich Deutschland in den letzten 150 Jahren zu einer der führenden Nationen bei den Patentanmeldungen entwickelt, gestützt von solider und unabhängiger Gerichtsbarkeit, welche übrigens von Beginn an ein Markenzeichen des 1871 gegründeten modernen deutschen Nationalstaats war. Leider ein – zumindest bisher – verpasstes Jubiläum in 2021.

(Lachen bei Abgeordneten der FDP)

– Dass Sie da lachen, ist mir klar. Zum Gesetzentwurf: Erfreulich ist, dass die ganze Richtung zumindest auf den ersten Blick auf die Glättung von Unstimmigkeiten im Rechtsstreit abzielt – dies bei einem meiner Meinung nach fast gelungenen Interessenausgleich zwischen Rechteinhaber und potenziellem Verletzer.

Das Grundproblem bei Patentsachen ist schon immer gewesen, dass es sehr empfehlenswert ist, dass das entscheidende Gericht zumindest einige Kenntnisse über die technischen Grundlagen besitzt. Für das Verletzungsverfahren wurde anscheinend a priori entschieden, dass die reguläre Zivilgerichtsbarkeit dies durch motivierte Richter oder eingearbeitete Spruchkammern im Ganzen zu erreichen hat.

Für die Nichtigkeitsklage wurde aber folgerichtig recht bald das Bundespatentgericht eingeführt – auch wenn der generelle Weg über Spezialgerichte meiner Meinung nach von Beginn an besser gewesen wäre, allemal bei dem technischen Stand heutzutage und übrigens auch in höheren Instanzen.

Die Straffung der Nichtigkeitsklage, die hier versucht wird, ist aber zumindest ein erster guter Schritt. Denn was macht der Beklagte im Verletzungsverfahren – es wurde schon angesprochen – und vor allem oft nur zur Verzögerung? Er reicht Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht ein. Wo kein Patent, da keine Verletzung. Jahrelange Hängepartien können die Folge sein. Der baldigste Hinweisbeschluss des Bundespatentgerichts an das ordentliche Gericht, ob denn an diesem Manöver überhaupt etwas dran ist, ob das Patent nichtig sein könnte, ist damit durchaus sinnvoll und zu begrüßen.

Die Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs anzugehen – ja, das ist durchaus auch fällig gewesen. Patentrecht ist nun mal ein Mittel des wirtschaftlichen Konkurrenzkampfs. Wenn ich meinen Konkurrenten drankriegen kann, dann mache ich eben alles, was geht. Das heißt je nachdem Rückruf und Verschrottung von komplexen Maschinen ohne Rücksicht darauf, dass vielleicht nur ein kleines Teil fehlerhaft ist und ausgebaut gehört.

Hier gehört die Verhältnismäßigkeit durchaus ins Gesetz – als Wink mit dem Zaunpfahl auf dem Beipackzettel meinetwegen; denn Entschädigungen können im genannten Beispiel die wirtschaftliche Vernichtung des Kontrahenten verhindern, was hier vertretbar wäre. Ausgedehnt werden darf dieser Ansatz aber nicht auf den Schutz von Kundeninteressen am Produkt; das würde definitiv zu weit gehen.

Weiter soll das Geschäftsgeheimnisgesetz direkt mit dem Patentprozess verzahnt werden, und die obengenannte Konkurrenzsituation lässt das auf den ersten Blick auch noch sinnvoll erscheinen; denn eine De-facto-Ausforschung meines Kontrahenten in der Wirtschaft ist schnell mal ein größerer Gewinn für mich, als den eigentlichen Verletzungsprozess zu gewinnen. Dies muss, so gesehen, unterbunden werden, kann aber jetzt schon – durch Richterrecht entwickelt – so erreicht werden.

Zu weitgehende Geheimhaltung gerade im Verhältnis Anwalt/Prozesspartei schießt über das Ziel hinaus. Das beschneidet die Prozesshoheit der Streitparteien zu sehr, weil sie gar keine Entscheidungsgrundlage mehr haben, wenn der Anwalt ihnen Informationen nicht in ausreichendem Maße weiterleiten darf. Der Inhalt von Auskunftsansprüchen muss hier anders ausgeformt werden, um dieses Ziel zu erreichen; da geht die Sache viel zu weit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Und als nächsten Redner erwarten wir Ingmar Jung von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Electoral Period 19
Session 205
Agenda Item Patentrecht
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