27.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 205 / Tagesordnungspunkt 4

Roman Müller-BöhmFDP - Patentrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es, glaube ich, sehr, sehr selten, aber heute wirklich ohne jeglichen Sarkasmus und ohne irgendwelche Ironie: Ich habe mich wirklich gefreut, dass die Bundesregierung jetzt, zum Ende dieser Legislatur, noch einen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem sie die Modernisierung des Patentrechts betreiben möchte. Denn ich glaube, gerade in der Phase, in der wir aktuell leben, sieht man, dass Patente, die die Grundbausteine für Innovation, Forschung und Erfindung legen, geschützt werden und auch in einer modernen Zeit ankommen.

Ich glaube aber gleichzeitig auch, dass dieser Gesetzentwurf an einigen Stellen noch nachjustiert werden muss. Beispielsweise werden viele Dinge gar nicht erst angesprochen, Stichwort „Verfahrenskostenhilfe“, Stichwort „Miterfinderschaft“ oder eben auch die Vertretung von Mandanten, die während des Verfahrens ihren Sitz oder Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Genau das ist in diesem Gesetzentwurf noch gar nicht aufgeführt.

Kommen wir aufgrund meiner kurzen Redezeit zum eigentlichen Kern dieser Novelle, zum schon oft angesprochenen § 139 Patentgesetz. Im Grunde ist das Kernproblem – das wurde alles schon richtig ausgeführt –, dass das Auseinanderfallen des Verfahrens in ein Verfahren vor einem normalen Zivilgericht und ein Verfahren vor dem Patentgericht zu extrem langen Unterlassungszeiten führen kann bzw. Unternehmen Produkte nicht mehr weiter produzieren können und damit in die Situation, erpressbar zu sein, kommen. Das ist die erste Problemlage.

Aber es gibt auch den genau gegenteiligen Effekt, nämlich dass kleine Erfinder, die einen guten Beitrag dazu leisten, dass es technologisch vorangeht, von Wirtschaftsgiganten unter Druck gesetzt werden oder möglicherweise einfach nicht beachtet werden. Es wird ignoriert, dass ihnen eine geeignete Erfindung gelungen ist. Genau da macht uns der neue Passus der Verhältnismäßigkeit Sorgen: Erreicht er wirklich genau das, was die Bundesregierung dargestellt hat, nämlich durch ein sehr gezieltes Vorgehen vor sogenannten Patenttrollen zu schützen?

Wir denken, hier braucht es eine Modifikation bzw. weitere Lösungen. Wir stellen uns beispielsweise vor, dass sich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur derjenige beziehen kann, der dargelegt hat, dass er vorher eine gründliche Recherche zu möglichen Patentverletzungen betrieben hat, sodass klar ist und er davon exkulpiert werden kann, dass nicht einfach so versucht wird, ein Patent zu verletzen. Ich glaube, das wäre eine sinnvolle Erweiterung, die wir im parlamentarischen Verfahren vornehmen könnten.

Ich denke, dass unsere Anhörung im Rechtsausschuss noch Weiteres beitragen kann. So leisten wir miteinander einen guten Beitrag dazu, dass der Patentschutz auch in der Zukunft in Deutschland stark ausgestaltet ist.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Als Nächstes hat das Wort Gökay Akbulut von der Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7498571
Wahlperiode 19
Sitzung 205
Tagesordnungspunkt Patentrecht
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