28.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 11

Falko MohrsSPD - Sicherheit informationstechnischer Systeme

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir sind abhängig in Deutschland: abhängig vom Funktionieren unserer Infrastruktur, abhängig davon, dass insbesondere kritische Infrastrukturen wie unser Energienetz oder das Telekommunikationsnetz funktionieren. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen bei Fragen von Redundanzen und Plan B bedarf es gerade im Bereich der Cybersicherheit einer zusätzlichen Anstrengung, um unsere Sicherheit, um unsere kritischen Infrastrukturen zu schützen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Thorsten Frei [CDU/CSU])

– Ich sehe, es ist erkannt worden. Herzlichen Dank dafür.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Wenn wir die Infrastrukturen im Cyberbereich schützen wollen, dann – es ist eben schon zur Sprache gekommen – müssen wir darüber debattieren, wie massiv sich die Bedrohungslage in den letzten Jahren verändert hat. Wenn dann von einigen noch behauptet wird, es gebe ja gar keine Evidenz dafür, gar keine Betrachtung der Lage, wie sich das, was sich dort in den letzten Jahren entwickelt hat, ausgewirkt hat, dann ist das völlig falsch. Sie lesen offensichtlich den jedes Jahr erscheinenden Lagebericht des BSI überhaupt nicht. Denn dann würden Sie sehen, in welche Richtung sich die Bedrohung tatsächlich entwickelt hat, und dann würden Sie auch begreifen, dass das, was hier mit dem Gesetz heute vorgelegt wird, eine gute, eine wichtige Antwort auf diese veränderte Bedrohungslage ist, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben in der Debatte über einen Bereich, in dem es sozusagen um das Nervensystem unserer Infrastruktur geht, um die Telekommunikation, in dem es um 5G, die fünfte Mobilfunkgeneration, geht, in der Tat sehr intensiv und hart gerungen. Ich hätte mir manchmal gewünscht, es wäre weniger öffentlich gewesen. Ich hätte mir an vielen Stellen gewünscht, es wäre deutlich schneller gegangen. Aber wir haben jetzt am Ende einen Weg eingeschlagen, bei dem wir sagen: Es gibt eben beides:

Es gibt auf der einen Seite eine technische Überprüfung der kritischen Komponenten. Das heißt, dass eben nicht einfach geglaubt wird, was irgendwo vorgelegt wird, sondern es wird technisch überprüft.

Weil wir aber der festen Überzeugung sind, dass beispielsweise bei Software mit Codes mit einem Umfang von Millionen von Zeilen eben nicht alles technisch überprüfbar ist, gibt es danebengestellt eine Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung, eine politische Überprüfung. Und das, meine Damen und Herren, ist ein wichtiges Element, das wir in der Debatte in den letzten anderthalb Jahren erreicht haben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Darüber bin ich froh, auch wenn sich manche, die in den letzten, ich sage mal, zwei Jahren nicht immer die Vorkämpfer für diese Maßnahme waren, hierfür applaudieren lassen. Ich finde es aber gut, dass wir am Ende das in den Gesetzentwurf bekommen haben. Meine Damen und Herren, wir schaffen also hier mit diesem Gesetzentwurf eine gute Grundlage für die Beratungen im parlamentarischen Verfahren.

Herr von Notz, wir nehmen gute Vorschläge bestimmt gerne auf. Sie haben eben den kritischen Blick schon in die richtige Richtung gewendet. Weniger gute Vorschläge werden wir aber eben nicht aufnehmen; so ist das nun mal im Leben.

Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass es uns in den anstehenden parlamentarischen Beratungen gelingen wird, ein gutes Update für das IT-Sicherheitsgesetz vorzulegen. Ich freue mich auf die Beratungen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7499049
Wahlperiode 19
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Sicherheit informationstechnischer Systeme
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