28.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 13

Sabine DittmarSPD - Kapazitäten für Schnelltests

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greift auch ein mir sehr wichtiges Anliegen auf. Für die Überwindung der Coronapandemie und die Wiedererlangung unserer persönlichen Freiheiten gibt es nicht die eine alles entscheidende Maßnahme. Erforderlich ist ein breites Instrumentarium, und der Einsatz von Antigenschnelltests gehört hier zweifellos dazu.

Die Entwicklung der Antigenschnelltests verläuft rasant. Immer mehr schnelle und auch kostengünstige Schnelltests, die im Vergleich zu dem aufwendigen und auch sehr zeitintensiven PCR-Tests eine ebenfalls hohe Sensitivität und Spezifität haben, also in ihrer Aussagekraft sehr zuverlässig sind, stehen zur Verfügung.

Antigenschnelltests sind daher bereits seit einiger Zeit Bestandteil der nationalen Teststrategie und kommen bisher vor allem in medizinischen Einrichtungen, in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, in ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe und in Tageskliniken zum Einsatz. Künftig werden sie auch in vielen weiteren Einrichtungen möglich sein, beispielsweise in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, in Hospizen und in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.

Derzeit wird die Coronavirus-Testverordnung überarbeitet. Die Antigenschnelltests leisten hier einen wertvollen Beitrag, um besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen, sie ermöglichen ihnen und ihren Angehörigen bei allen weiter notwendigen Einschränkungen ein so wichtiges Minimum an sozialen Kontakten und Teilhabe, und sie helfen, die Einrichtungen und Dienste aufrechtzuerhalten.

(Beifall bei der SPD)

Mit den Änderungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung sind zudem bereits Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass Antigenschnelltests auch in Kitas und Schulen abgegeben werden dürfen und durch geschulte Laien zur Anwendung kommen.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])

Aktuell findet eine weitere Überarbeitung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung statt. Antigenschnelltests werden zeitnah auch in Bereichen der kritischen Infrastruktur zum Einsatz kommen, also Strukturen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens eine hohe Bedeutung haben, wie Transport, Wasser, Energieversorgung, Ernährung, Medien oder auch Verwaltung. Es wird dann auch den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, Antigenschnelltests zur Eigenanwendung zu Hause zu erhalten.

Ich sage hier: Ich begrüße das ausdrücklich. Es gibt hier wirklich vielversprechende Forschungsansätze. Ich gehe ganz fest davon aus, dass da auch in Kürze entsprechende Tests die notwendige und unverzichtbare Zertifizierung erhalten werden und danach für die Eigenanwendung in Deutschland zugelassen und angeboten werden können.

(Beifall bei der SPD)

Eines ist wichtig: Auch Heimtests müssen die hohen Anforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit erfüllen. Wir würden uns einen Bärendienst erweisen, wenn beispielsweise durch eine schwierige oder unsichere Probenentnahme falsch negative Testergebnisse und damit ein trügerisches Sicherheitsgefühl erzeugt würde.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Herr Kollege Dahmen, wenn Sie sagen, fünf der bereits vorhandenen Antigentests erfüllen diese Voraussetzungen, dann bitte Antrag beim BfArM auf eine Sonderzulassung, und sie können zum Einsatz kommen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wichtig ist dabei aber vor allem die gute Information und Aufklärung der Anwenderinnen und Anwender. Jeder muss verstanden haben, dass ein negatives Testergebnis eine Momentaufnahme ist und kein Freibrief.

(Stephan Pilsinger [CDU/CSU]: Richtig!)

Hygiene- und Abstandsregeln sind nach wie vor zwingend zu beachten. Ein positiver Test bedeutet sofortige Selbstisolation, Information des Gesundheitsamtes und eine Bestätigung durch einen PCR-Test. Deshalb ist es wichtig, dass die Möglichkeiten des Eigentests verantwortungsvoll genutzt werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Und ja, wir werden auch darüber zu beraten haben, wie Antigenschnelltests in die Teststrategie eingebunden werden können, damit alle Bürgerinnen und Bürger von ihnen profitieren können.

Kolleginnen und Kollegen, viele Forderungen im vorliegenden Antrag sind bereits oder werden demnächst erfüllt. Wir werden mit sicheren und leistungsfähigen Antigenschnelltests für die Eigenanwendung ein weiteres sehr wichtiges Instrument zur Verfügung haben, um Infektionswege rechtzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen.

Wir werden dadurch natürlich mehr persönliche Freiheiten zurückgewinnen, wenn es das Infektionsgeschehen in seiner Gesamtheit erlaubt. Denn eines ist klar: Corona wird uns noch viele Monate begleiten, und wir brauchen diesen mehrschichtigen Ansatz. Das heißt: Kontakte weiterhin minimieren, Neuinfektionen reduzieren, dem Virus und seinen Mutanten keine Chance geben, mehr sequenzieren.

Wir werden Test- und Impfstrategien abhängig vom Infektionsgeschehen und von der Verfügbarkeit und der Zulassungseigenschaften der Impfstoffe immer weiter anzupassen haben, und wir müssen sehr viel mehr in die Entwicklung von neuen Therapien investieren.

Und an die Redezeit denken.

Vor allen Dingen müssen wir bis auf Weiteres achtsam bleiben und auf uns und unsere Nächsten aufpassen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Dittmar. – Nächster Redner: für die Fraktion der FDP Dr. Andrew Ullmann.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7499070
Wahlperiode 19
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Kapazitäten für Schnelltests
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