Michael SchrodiSPD - Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der ersten Lesung habe ich bereits erwähnt, wie viele Maßnahmen wir im Zuge dieser Pandemie schon im Konjunkturpaket auf den Weg gebracht haben, nämlich an die 70. Diese zahlreichen Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen, sind kleinere und größere Stellschrauben, um Arbeitsplätze zu erhalten, Unternehmen zu helfen und alles sozial und gerecht auszugestalten. Heute kommen weitere größere und kleinere Stellschrauben hinzu.
Erstens. Wir verlängern beispielsweise die Steuererklärungsfrist in beratenden Fällen; das heißt, wir erleichtern die Arbeit für steuerberatende Berufe. Wir verlängern auch die zinsfreie Karenzzeit für Erstattungs- und Verzugszinsen um sechs Monate. Warum tun wir das? Wir tun das, weil zahlreiche Anträge für Wirtschaftshilfen vorliegen, für Überbrückungshilfe III und November- und Dezemberhilfen. Jetzt werden die Anträge gestellt, und wir handeln, damit den Unternehmen geholfen werden kann. Dafür brauchen die steuerberatenden Berufe entsprechend mehr Zeit, und diese gewähren wir ihnen. Das ist, so glaube ich, eine richtige Maßnahme.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir übertragen diese Regelung auch auf beratende land- und forstwirtschaftliche Unternehmen und Forstwirte. Die Erklärungsfrist wird hier um fünf Monate verlängert. Um zu verdeutlichen, dass das notwendig ist, nenne ich Ihnen die Zahlen vom 26. Januar zu den beantragten November- und Dezemberhilfen: Es lagen 545 000 Anträge im Volumen von 8,37 Milliarden Euro vor – ein großer Betrag und zahlreiche Anträge. Deswegen ist es gut, dass wir diese Regelungen treffen.
Zweitens. Wir wissen, dass die Bearbeitung derart zahlreicher Anträge Zeit in Anspruch nimmt, Zeit, die manche Unternehmen nicht haben; denn sie warten auf diese Hilfsmittel. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir mit diesem Gesetz solchen Unternehmen helfen, die vor der Pandemie gesund waren und die ein funktionierendes Geschäftsmodell haben, damit sie nicht auf den letzten Metern zahlungsunfähig werden, weil bewilligte Mittel unter Umständen verzögert ankommen. Deswegen verlängern wir die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021. Das gilt aber nicht für alle Unternehmen – wie bisher übrigens auch –, sondern nur für solche Unternehmen, die staatliche Hilfe erwarten können und den entsprechenden Antrag zwischen dem 1. November 2020 und dem 28. Februar 2021 stellen. Wir wollen all denen helfen, die auch in Zukunft Arbeitsplätze bereitstellen und über ein funktionierendes Modell verfügen. Ich glaube, das ist eine wichtige Hilfe für die Unternehmen und die Arbeitsplätze in Deutschland.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ausgenommen bleiben Unternehmen – das ist wichtig zu betonen; wir haben es auch in den Ausschusssitzungen noch mal deutlich gemacht –, bei denen offensichtlich keine Aussicht auf Gelder aus staatlichen Hilfsprogrammen besteht oder die trotz Hilfen insolvent sind. Das heißt, wir werden nicht Unternehmen helfen, die diese Hilfen nicht dazu benutzen können, weiter ein funktionierendes Geschäftsmodell zu betreiben. Wir wollen also gesunden, zukunftsfähigen Unternehmen helfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Das ist ein weiteres Stellschräubchen, das wir gedreht haben.
Zuletzt beschließen wir noch, befristet bis zum 31. März 2021, einen Anfechtungsschutz für Zahlungen auf Stundungsvereinbarungen. Was heißt das? Das heißt, dass wir Gläubiger besser schützen, nämlich solche, die ihren Schuldnern entgegenkommen und auf Zahlungen verzichten oder Zahlungen stunden. Diese sollen bei einem späteren Insolvenzverfahren die erhaltenen Nachzahlungen, die Ratenzahlungen nicht wieder zurückzahlen müssen. Das ist gut sowohl für private wie auch für öffentliche Gläubiger, auch für die Sozialversicherungsträger.
Wir helfen hier wieder mit kleinen und großen Stellschrauben, damit wir gut durch diese Krise kommen. Deswegen können wir dieses Gesetz mit breiter Mehrheit verabschieden.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Fabian Jacobi das Wort.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7499110 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 206 |
Tagesordnungspunkt | Einführungsgesetz zur Abgabenordnung |