28.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 206 / Tagesordnungspunkt 14

Fabian JacobiAfD - Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Laut Tagesordnung behandeln wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Er sieht eine Verlängerung der Frist zur Abgabe von Steuererklärungen vor. Viele Steuerberater sind aktuell überlastet durch die Betreuung der von Coronamaßnahmen gebeutelten Unternehmen. Ihnen mehr Zeit für die Erstellung der Steuererklärung zuzubilligen, ist sinnvoll. Deshalb wollen wir dem Gesetzentwurf eigentlich zustimmen.

Auf der Tagesordnung steht weiterhin unser Antrag zur Neuregelung der gesetzlichen Zinshöhe im Steuerrecht. In der Abgabenordnung findet sich immer noch eine feste Zinshöhe für Steuernachzahlungen von 6 Prozent pro Jahr. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass diese Zinshöhe vor dem Hintergrund der über viele Jahre verfestigten Nullzinspolitik wohl verfassungswidrig sein dürfte und dass der Gesetzgeber gefordert ist, dem abzuhelfen. Das ist bisher nicht geschehen unter Verweis darauf, dass das Thema auch beim Bundesverfassungsgericht anhängig sei. Wir meinen aber, dass es uns als Gesetzgeber gut anstünde, von uns aus die Warnungen des Bundesfinanzhofs aufzugreifen und nicht zu warten, bis man uns unsere Untätigkeit in Karlsruhe um die Ohren haut.

(Beifall bei der AfD)

Darauf zielt unser Antrag ab, den ich Ihnen daher gerne zur Zustimmung empfehle.

Man sieht: Das, was in der Tagesordnung steht, ist ganz unproblematisch. Dann kommen wir zu dem, was da nicht steht. Sie haben nämlich – mit „Sie“ sind die beiden heutigen Regierungsfraktionen und die zukünftige Regierungsfraktion der Grünen gemeint –

(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt geben Sie doch nicht gleich auf, Herr Jacobi!)

gestern im Finanzausschuss an diesen Gesetzentwurf zum Steuerrecht noch etwas drangehängt, und zwar, schon wieder einmal, eine verlängerte Aussetzung von Insolvenzantragspflichten und von Regeln über die Insolvenzanfechtung. Das ist schon auf der formalen Ebene nicht korrekt. Der Finanzausschuss durfte nach unserer Geschäftsordnung nur das entscheiden, was der Bundestag dorthin überwiesen hat – und das war das Steuerrecht, nicht das Insolvenzrecht.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie aber nicht aufgepasst!)

Ausnahmen sind nur zulässig für Fragen, die mit dem überwiesenen Gegenstand in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Das ist spätestens dann nicht mehr der Fall, wenn man in das Sachgebiet eines ganz anderen Ausschusses gerät. Wenn Sie sagen, es gehe ja bei alledem irgendwie um Corona, dann nehmen Sie das, glaube ich, selber nicht ganz ernst. Sie haben sich halt einfach die ordnungsgemäße Einbringung, die erste Beratung im Plenum und die Überweisung an den zuständigen Ausschuss gespart. Ja, nun.

Auch in der Sache gehen wir hier nicht mit. Sie wollen erneut, diesmal bis April, Teile des Insolvenzrechts aussetzen für Unternehmen, die Anträge auf Staatshilfen gestellt haben oder stellen könnten. Das ist bemerkenswert. Zuerst schlägt man mit der gröbsten verfügbaren Keule, dem sogenannten Lockdown, auf die Unternehmen ein. Dann bemerkt man: „Ups, wir ruinieren ja gerade Zehntausende Existenzen“, und lobt eilig Staatshilfen aus, will also mit viel Geld auf Pump die angerichteten Schäden zukleistern. Dann bekommt man es organisatorisch nicht hin, dass die entsprechenden Anträge überhaupt gestellt werden können. Und als man das wiederum realisiert, nimmt man wieder die Keule und zertrümmert einfach noch ein bisschen von unserer Rechtsordnung.

(Beifall bei der AfD)

Die Insolvenzantragspflicht und auch die Regeln über die Insolvenzanfechtung sind ja kein Selbstzweck. Diese Regeln haben einen Sinn. Sie schützen den restlichen Wirtschaftsverkehr, so gut es eben geht, vor Schäden durch insolvente Unternehmen. Mit diesem Gesetz nun werden für manche Gläubiger, insbesondere für den Fiskus und die Sozialkassen, Anreize gesetzt, Forderungen zu stunden,

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Gott sei Dank!)

indem es diese Gläubiger privilegiert für den Fall, dass die Krise später doch in die Insolvenz mündet. Damit verschaffen Sie vielleicht dem einen Schuldnerunternehmen für eine kurze Zeit Erleichterungen. Sie tun das aber, indem Sie Insolvenzrisiken verlagern auf alle übrigen, nicht privilegierten Gläubiger, die sich dagegen nicht einmal wehren können. Das ist die große Geste des Retters, aber zulasten Dritter. Das ist ordnungspolitisch verfehlt,

(Beifall bei der AfD)

und deswegen lehnen wir diesen Teil Ihres Gesetzes ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Sebastian Brehm das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Electoral Period 19
Session 206
Agenda Item Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
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