Paul PodolayAfD - MTA-Reformgesetz, Heilpraktikerberufsbild
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Heilpraktiker! Die heutige Debatte ermöglicht es uns, über eine spezielle und wertvolle Berufsgruppe zu sprechen: die Heilpraktiker. Sie sind fester Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und bereichern unsere Patientenversorgung seit Jahrzehnten.
Aktuell praktizieren rund 47 000 Heilpraktiker in deutschen Praxen. Bei Patienten erfreuen sie sich großer Beliebtheit, da sie ein ganzheitliches Bild des Menschen vertreten. Wenn ein Patient zum Beispiel wissen möchte, was er zusätzlich zu den herkömmlichen Tabletten gegen seinen Bluthochdruck tun kann, dann ist das sein absolutes Recht als mündiger Bürger. Dies schlägt sich auch in der Statistik nieder: Pro Jahr verzeichnen Heilpraktiker 46 Millionen Patientenkontakte. Das macht rund 128 000 Kontakte pro Tag! Und der Trend ist steigend, obwohl die Leistungen kostenpflichtig sind.
Warum sind die Menschen also bereit, für dieses Behandlungsangebot zu zahlen? Heilpraktiker bedienen die wachsende Nachfrage der Patienten nach alternativen Methoden wie der traditionellen chinesischen Medizin oder auch der klassischen Akupunktur. Sie stehen nicht in Konkurrenz zu den herkömmlichen Verfahren, sondern ergänzen und erweitern diese. Nichtsdestotrotz steht es den Menschen offen, zusätzlich auch einen Arzt oder Psychotherapeuten zu konsultieren.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass sie sich für ihre Patienten Zeit nehmen. Dies ist etwas, was im Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenkassen schon lange nicht mehr möglich ist. Hier sind Behandler gezwungen, die Patienten wie am Fließband abzuarbeiten, und der Patient kommt regelmäßig zu kurz.
Unseren Bürgern muss die Inanspruchnahme dieses Behandlungsangebotes weiterhin offenbleiben; denn letztlich ist der Patient selbst dafür verantwortlich, durch wen er sich behandeln lässt, und hat die Freiheit, zu entscheiden. Schließlich sind wir nicht in der DDR, in der man auf die korrupte Poliklinik angewiesen war.
Um diesen traditionsreichen Beruf zu erhalten und zukunftsfähig zu machen, fordern wir deshalb in unserem Antrag den Ausbau des Berufsbildes. Konkret bedeutet dies, dass wir die Pflicht einer bundeseinheitlichen vierjährigen Berufsausbildung vorsehen, die mit einer staatlichen Abschlussprüfung endet. Erst nach Abschluss dieser Ausbildung soll die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfter Heilpraktiker“ geführt werden dürfen.
Mit diesem Vorgehen wollen wir eine einheitliche Qualität im Berufsbild etablieren und die Angriffe der Altparteien obsolet machen, die auch beim MTA-Reform-Gesetz wieder sichtbar wurden. Denn diese wollen den ganzen Berufsstand abschaffen – sogar die Grünen, die dafür ihre eigene Stammwählerschaft vergraulen.
(Zuruf des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])
Die AfD steht für eine freie Behandlungswahl und stellt sich mit diesem Antrag absolut gegen die Abschaffung des Heilpraktikers und für den Ausbau des Berufsbildes des Heilpraktikers.
Danke.
(Beifall bei der AfD)
Danke schön, Kollege Podolay. – Die nächste Rednerin: für die SPD-Fraktion Bettina Müller.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7499134 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 206 |
Tagesordnungspunkt | MTA-Reformgesetz, Heilpraktikerberufsbild |