Bettina MüllerSPD - MTA-Reformgesetz, Heilpraktikerberufsbild
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Medizinischen Technologinnen und Technologen – wie sie künftig nämlich genannt werden –, die ja heute noch die alte Berufsbezeichnung MTAs tragen, gehören zu den Berufsangehörigen, deren Bedeutung uns in der aktuellen Pandemie besonders vor Augen geführt wurde. Zugleich haben wir auch gesehen, dass in diesem Bereich viele Fachkräfte fehlen. Wenn wir also wollen, dass in Zukunft Analyselabore besetzt und arbeitsfähig sind, dass Röntgengeräte und MRTs bedient und EKG-Untersuchungen gemacht werden können, dann müssen wir die Rahmenbedingungen für diesen wichtigen Beruf deutlich verbessern.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Und genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist uns mit dem MTA-Reform-Gesetz wirklich gelungen. Aus dem längst veralteten Berufsgesetz von 1993 mit seinen dürren 15 Paragrafen ist nun ein stattliches Regelwerk mit fünffachem Umfang geworden, das den weiterentwickelten Berufsfeldern endlich wieder gerecht wird.
Das Gesetz modernisiert die Ausbildung in den vier medizinisch-technischen Berufen und richtet sie mit Blick auf den technologischen Fortschritt in der Radiologie, in der Labordiagnostik, in der Funktionsdiagnostik neu aus. Die vorbehaltenen Tätigkeiten werden erweitert, die Ausbildungsziele künftig kompetenzorientiert vermittelt. Uns als SPD war es natürlich besonders wichtig, dass auch in diesem Beruf das Schulgeld endlich abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung obligatorisch wird.
(Beifall bei der SPD)
Auch die Praxisanleitung, ein wichtiges und zentrales Element der praktischen Ausbildung, konnte gesetzlich verankert werden. Im parlamentarischen Verfahren haben wir es außerdem geschafft, sie auf einen Anteil von 15 Prozent anzuheben.
Leider ist es uns nicht gelungen, eine zusätzliche akademische Ausbildungsoption, zumindest in Form einer Modellklausel, zu vereinbaren. Das hätte die medizinisch-technischen Berufe auch für Abiturientinnen und Abiturienten attraktiver machen können. Hier sollte im Rahmen der noch ausstehenden Umsetzung eines Gesamtkonzepts für die Gesundheitsberufe unbedingt nachgeregelt werden. Diese neue medizinisch-technische Ausbildung beginnt ja auch erst 2023.
Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, handelt es sich um eine sehr gelungene Ausbildungsreform, die helfen wird, dass wir auch in diesem medizinisch-technischen Bereich den längst bestehenden Fachkräftemangel besser in den Griff bekommen. Es freut mich besonders – das ist schon angeklungen –, dass es mit dem Gesetz auch gelungen ist, endlich Rechtssicherheit für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu schaffen. Auf dieses Thema wird der Kollege Heidenblut gleich noch näher eingehen.
Daneben gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Regelungen zu anderen Gesundheitsberufen, die mit diesem Artikelgesetz rechtlich umgesetzt werden. Aus Zeitgründen will ich an dieser Stelle nur auf die sozialversicherungsrechtlichen Ausnahmen eingehen, die wir für die Ärztinnen und Ärzte einführen, die sich neben ihrer niedergelassenen oder Angestelltentätigkeit auch noch in den Impf- und Testzentren zur Verfügung stellen. Wir haben die Freistellung von der Verbeitragung in der Sozialversicherung und die Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung beschlossen. Dies erleichtert es diesen Berufsgruppen, sich für diese wichtige Aufgabe für das Gemeinwohl zu entscheiden und damit die Impfungen weiter voranzubringen.
Ich komme zum Schluss. Ich bedanke mich bei allen Berichterstatterinnen und Berichterstattern: Emmi Zeulner, Dirk Heidenblut, allen anderen, die an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Das Ergebnis zeigt es: Es hat sich gelohnt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Bettina Müller. – Nächster Redner: für die FDP-Fraktion Dr. Wieland Schinnenburg.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7499135 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 206 |
Tagesordnungspunkt | MTA-Reformgesetz, Heilpraktikerberufsbild |