28.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 16

Harald WeinbergDIE LINKE - MTA-Reformgesetz, Heilpraktikerberufsbild

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal geht das mit den Fachdebatten und den Anhörungen ja ganz gut; dann kommt hinten auch durchaus was Vernünftiges raus. Das vorliegende MTA-Reform-Gesetz ist dafür durchaus ein gutes Beispiel. Mit ihm soll das Berufsbild der medizinisch-technischen Assistenzberufe reformiert werden. Das war wirklich lange überfällig – das haben wir schon gehört –; denn das alte Berufsgesetz ist seit den 90er-Jahren in Kraft.

Wir begrüßen diese Neuregelung. Es gibt aus unserer Sicht viele positive Elemente, die wir unterstützen: ein klar geregelter Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsvergütung, Spezifizierung der Ausbildungsziele, Ausweitung der Praxisanteile, vor allen Dingen Abschaffung des Schulgeldes und auch die neue Berufsbezeichnung „Medizinische Technologinnen und Technologen“.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir hätten uns an ein paar Stellen mehr gewünscht, zum Beispiel bei der Finanzierung der Ausbildungskosten. Aber insgesamt ist das am Ende durchaus ein sehr gelungenes Gesetz.

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war der Versuch enthalten, den Notfallsanitäterinnen und ‑sanitätern Rechtssicherheit zu geben, wenn sie ohne Notarzt zu einem Unfallort kommen und erste heilkundliche Maßnahmen durchführen müssen. Die Anhörung hat gezeigt, dass die gewählte Formulierung ungeeignet war. Wir haben daraufhin einen Änderungsantrag eingebracht, um dies zu ändern. Die Koalition hat bei der abschließenden Beratung im Ausschuss ebenfalls einen Änderungsantrag eingebracht. Wir finden nach wie vor, dass unserer weiter geht, weil er nämlich auch die Schmerzzustände mitberücksichtigen würde. Aber auch der Änderungsantrag der Koalition stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Formulierung dar. Das muss man schlichtweg anerkennen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die merkwürdige, sachfremde Regelung zu den Laborleistungen der Heilpraktiker ist wieder aus dem Gesetz rausgeflogen. Das ist gut so; denn eine Auseinandersetzung mit dem Berufsbild sollte offen geführt werden und nicht durch die Hintertür.

Insgesamt haben uns die Änderungsanträge positiv überrascht. Fast alle unsere Einwände wurden noch berücksichtigt. Somit ist das Gesetz tatsächlich ein großer Schritt in die richtige Richtung, der aber auch dringend notwendig war. Seit Monaten arbeiten die Menschen in den Assistenzberufen, die Laborkräfte am Rande ihrer Möglichkeiten. Diese Reform wird das nicht rausreißen; denn eigentlich müsste sofort eine Entlastung kommen. Aber vielleicht ist es ein gutes Zeichen der Anerkennung und eine gewisse Aussicht auf Verbesserung der Situation, wenn dieses Gesetz gleich auch mit den Stimmen relevanter Teile der Opposition verabschiedet wird. Wir werden auf jeden Fall zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Harald Weinberg. – Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Janosch Dahmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7499137
Wahlperiode 19
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt MTA-Reformgesetz, Heilpraktikerberufsbild
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