28.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 21

Friedrich StraetmannsDIE LINKE - COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Parteien werden mit der hier behandelten Verordnung aus dem Innenministerium alternative Möglichkeiten zur Aufstellung von Wahlbewerbern angeboten, die die Satzungen bisher nicht vorsahen. So können Versammlungen elektronisch abgehalten werden. Dies scheint auf den ersten Blick eine wesentliche Erleichterung zu sein.

Doch Vorsicht! Der Blick täuscht. Der Pferdefuß versteckt sich auf Seite 4 der Begründung der Verordnung: Zwar muss die Schlussabstimmung über die Landesliste der jeweiligen Partei schriftlich erfolgen, also durch Brief- oder Urnenwahl; aber die zur Abstimmung vorgeschlagene Liste wird durch elektronische Abstimmung vorausgewählt. Ausdrücklich erklärt das Innenministerium sogar, dass den bei der elektronischen Abstimmung unterlegenen Kandidatinnen und Kandidaten eine Teilnahme an der schriftlichen Schlussabstimmung nicht ermöglicht werden muss und dass dazu noch über die Liste dann en bloc abgestimmt werden kann.

Nein, Herr Seehofer! Man kann es auch übertreiben. Die Stimmen aus der Parteibasis, die technisch eventuell nicht so up to date sind, müssen auch in Pandemiezeiten gehört werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Norbert Kleinwächter [AfD])

Willensbildung muss bis zur Schlussabstimmung möglich sein und aktiv ausgeübt werden! Auch in Krisenzeiten sollte hier sorgfältig abgewogen werden, und dazu sollten wir unsere Parteien auch anhalten.

Deshalb und auch, weil wir die grundsätzliche Vorgehensweise der Bundesregierung falsch finden, hier an der üblichen Befassung des Bundestages vorbei mit Verordnungen zu agieren, werden wir dieser Rechtsverordnung nicht unsere Zustimmung geben können.

Selbstverständlich wünschen wir uns für die Parteien Möglichkeiten, in einer Pandemielage politisch zu arbeiten und Abstimmungen durchzuführen, ohne dass die Gesundheit der Mitglieder gefährdet wird. Dies darf aber eben nicht den Preis haben, dass wir manche Mitglieder ausschließen. Daher äußere ich an dieser Stelle die vorsorgliche Empfehlung an die Gliederungen meiner Partei, von den Optionen, die diese Rechtsverordnung ermöglicht, nur äußerst zurückhaltend Gebrauch zu machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es werden schwierige Abwägungen zu treffen sein, um die Coronaschutzmaßnahmen einzuhalten und zugleich eine Beteiligung aller Parteimitglieder zu gewährleisten. Die Rechtsverordnung hilft aufgrund ihrer zahlreichen rechtlichen Unklarheiten hier nicht weiter.

Diese Rechtsverordnung steht daher auch für mich symptomatisch in einer Reihe mit den Handlungen der Regierung im Umgang mit der Coronakrise. Anstatt Coronamaßnahmen wöchentlich auf den demokratischen Prüfstand zu stellen, greifen Sie seit Monaten am liebsten zum Mittel kurzfristiger Verordnungen oder faktischer Handlungen und versuchen, sich der Debatte hier im Bundestag zu entziehen. Einbeziehung und Diskussion sind allerdings das, was wir im Wahlrecht, aber auch hier im Bundestag brauchen, um Vertrauen zu erzeugen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen: Durchdrücken und Alternativlosigkeit sind keine Möglichkeit. Dies führt zu Misstrauen. Fangen Sie an, es anders zu machen!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Straetmanns. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7499195
Wahlperiode 19
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung
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