Franziska Giffey - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes abschließend beraten können. Das ist ein ganz wichtiger Schritt für die Familien in Deutschland. Die erste Lesung fand bereits am 27. November 2020 statt, also vor ziemlich genau zwei Monaten. Dank der sehr konstruktiven Beratungen und Berichterstattergespräche sind wir heute in der abschließenden Lesung. Mit diesem Gesetz machen wir gemeinsam Tempo für Familien und stellen das beliebte Elterngeld besser und krisenfester auf.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Unser Ziel ist ganz klar: Wir wollen Eltern dabei unterstützen, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren, und das partnerschaftlich. Um das zu erreichen, sorgen wir mit diesem Gesetz für mehr Flexibilität und für weniger Bürokratie. Wir sorgen dafür, dass dem partnerschaftlichen Prinzip, der Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld verstärkt Rechnung getragen wird. Wir erhöhen beim Partnerschaftsbonus die Stundengrenze für Teilzeit im Elterngeld auf 24 bis 32 Stunden pro Woche. Es soll zukünftig die Ausnahme sein, dass Eltern Nachweise über ihre Arbeitsstunden einreichen müssen, wenn sie während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten. Das erspart Eltern, Elterngeldstellen und den Betrieben auch jede Menge Bürokratie. Zudem machen wir mit diesem Gesetz das Elterngeld krisenfester und stärken so unseren Familien den Rücken.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
So regeln wir, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld erhalten; denn wir wollen nicht, dass Eltern, die Lohnersatzleistungen beziehen, auch noch weniger Elterngeld bekommen. Das ist gerade jetzt, in Zeiten der Pandemie, eine gute Nachricht. Wir verlängern wichtige Coronasonderregelungen, die wir im letzten Frühjahr eingeführt haben, bis zum Ende dieses Jahres. So müssen Eltern die vier zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monate des Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen, wenn sie wegen der Pandemie oder einer Krankheit nicht wie geplant in Teilzeit arbeiten konnten.
Außerdem sorgen wir dafür – dafür danke ich Ihnen als Parlament sehr –, dass Eltern, deren Kind zu früh geboren wird, bessergestellt werden.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Im Gesetzentwurf hatten wir ursprünglich einen Frühchenmonat vorgesehen. Das Parlament hat den Gesetzentwurf hier noch einmal besser gemacht und hat dafür gesorgt, dass man für Kinder, die mindestens acht Wochen zu früh geboren werden, einen weiteren zusätzlichen Elterngeldmonat bekommt, also zwei Monate, für 12 Wochen zu früh geborene Kinder drei zusätzliche Elterngeldmonate und, wenn das Kind 16 Wochen zu früh geboren wird, sogar vier zusätzliche Elterngeldmonate. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es einen großen Unterschied macht, ob ein Kind 6 Wochen oder 16 Wochen zu früh geboren wird. Es ist gut, dass das so verabredet und vereinbart worden ist. Dafür möchte ich Ihnen hier im Parlament sehr herzlich danken. Das haben Sie erreicht. Herzlichen Dank dafür!
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz machen wir das Elterngeld partnerschaftlicher, flexibler, unbürokratischer. Wir stärken Familien in unserem Land mit der bekanntesten und beliebtesten Familienleistung Deutschlands. Über 7 Milliarden Euro geben wir jedes Jahr dafür aus. Die Elterngeldreform ist ein Bestandteil, ein Baustein unserer modernen Familienpolitik, eine Politik, die die Interessen und Bedürfnisse der Eltern und der Familien in den Mittelpunkt stellt. Das ist ein gutes Zeichen, gerade in der Krise. Deshalb vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Johannes Huber, AfD.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7499237 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 207 |
Tagesordnungspunkt | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz |