Johannes HuberAfD - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Landsleute! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Elterngeld ist kein großer Wurf, sondern eher ein mageres Herumdoktern an einem System, das einer grundlegenderen Reform bedarf. Der positivste Aspekt des Gesetzes ist noch, dass die Problematik bei Frühchen tatsächlich angegangen wird. Die geplante Lösung überzeugt aber nicht komplett. Um die notwendige medizinische Versorgung Frühgeborener zu berücksichtigen, haben wir als AfD sogar die Empfehlung des Bundesrates auf unserer Seite, wenn wir sagen, dass das Elterngeld ab der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus beginnen soll. Beim Bezug von Elterngeld Plus verschlechtert der Gesetzentwurf sogar die bisherige Lage der Eltern. Mit der neuen Regelung können Eltern nur bis zum 32. Lebensmonat Elterngeld Plus beziehen statt wie bisher bis zum 48. Monat. Hier muss man zwangsläufig feststellen, dass die Regierung nicht nur ihren eigenen Anspruch der Flexibilisierung konterkariert, sondern sogar bewusst an den Eltern sparen will und einen ersatzlosen Verfall der Familienleistungen billigend in Kauf nimmt!
(Beifall bei der AfD)
2007 hatte die damalige Bundesregierung die Einführung des Elterngeldes noch mit der extrem niedrigen Geburtenrate und der Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Lebensentwürfen begründet. Davon ist heute nicht mehr viel übrig. Anstatt für eine moderne, aktivierende Familienpolitik Geld in die Hand zu nehmen, um die demografische Krise zu überwinden, betreibt das SPD-geführte Ministerium heute vielmehr ideologische Gleichstellung. Der Partnerschaftsbonus ist zwar rhetorisch gut geframt, aber es besteht hier keine Chancengleichheit unter den Familienmodellen. Mit den zusätzlichen Bonusmonaten werden zum Beispiel Doppelverdienerpärchen im öffentlichen Dienst mit einem Kind belohnt, während Selbstständige sich schwer damit tun, volle zwölf Monate in Elternzeit zu gehen.
Und was ist mit Eltern, die mehrere Kinder haben? Sie leben meistens das Alleinverdiener- oder Zuverdienermodell; denn mit mehr Kindern fällt auch mehr Familienarbeit an. Die Regierung speist diese Eltern mit 150 Euro für 24 Monate ab. Das greift eindeutig in die elterliche Wahlfreiheit ein und hat nichts mehr mit der verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität des Staates gegenüber den unterschiedlichen Familienmodellen zu tun!
(Beifall bei der AfD)
Daher fordern wir statt einem egalitären Umbau der Familie eine Gleichberechtigung aller Modelle. Das geht am besten mit einer Erhöhung der Bezugsdauer von 12 auf 18 Monate Basiselterngeld bzw. 36 Monate Elterngeld Plus für alle Modelle, also auch für die traditionelle Familie, Frau Giffey.
Um darüber hinaus eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen, müsste aber unbedingt auch die Höhe des Elterngeldes angepasst werden. Die jetzige Berechnung des Elterngeldes basiert nämlich auf einer Statistik von 1986, was zeigt: Das Elterngeld wurde real seit 35 Jahren nicht erhöht. War der Mindestbetrag bei Einführung des Elterngeldes noch vom damaligen steuerfrei zu stellenden Existenzminimum abgedeckt, so müsste dieser entsprechend dem Bericht der Bundesregierung im kommenden Jahr statt derzeit 300 Euro 455 Euro betragen, analog auch für einen Mehrlingszuschlag.
Die Bundesregierung hat aber bis heute eine überfällige Anpassung versäumt, und es besteht dringender Handlungsbedarf, um dem schleichenden Sozialabbau in unseren Familien mit einer jährlichen Anpassung entgegenzutreten. Sowohl der Höchstbetrag als auch die politisch festgelegte Geringverdienergrenze müssten unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls um 36 Prozent erhöht werden. Denn nur mit einer Erhöhung des Mindest- und des Höchstbetrages können wir wahre finanzielle Sicherheit für alle Familien schaffen und es im Übrigen auch den Vätern ermöglichen, mehr Zeit mit den eigenen Kindern zu verbringen.
(Beifall bei der AfD)
Nächste Rednerin ist die Kollegin Nadine Schön, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7499239 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 207 |
Tagesordnungspunkt | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz |