29.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 207 / Tagesordnungspunkt 25

Franziska Giffey - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir heute gleich zwei familienpolitisch große und bedeutsame Gesetzgebungsvorhaben hier im Plenum beraten und besprechen können. Das ist ein gutes Signal, gerade in dieser Zeit, für die Familien in Deutschland.

Wir haben heute die erste Lesung unseres Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, ein Vorhaben, das wir lange vorbereitet haben, das auch in der vergangenen Legislatur schon einmal einen Anlauf genommen hat. Für mich war es die Aufgabe, als ich Ministerin wurde, dieses Großprojekt zu einem guten Abschluss zu bringen. Wir haben alles getan, damit es dieses Mal wirklich gelingen kann. Wir haben einen umfangreichen Beteiligungsprozess unter dem Motto „Mitreden und Mitgestalten“ angestoßen; 9 000 Beiträge sind eingegangen und in dieses Gesetzgebungsverfahren eingeflossen.

Wir haben mit dieser Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die wir heute im Plenum das erste Mal beraten, nach unseren großen Flaggschiffen Gute-KiTa-Gesetz, Starke-Familien-Gesetz jetzt ein weiteres Flaggschiff der Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland.

(Beifall bei der SPD)

Über wen reden wir hier? Wir reden über rund 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche, die in Familien leben, die nicht alleine zurechtkommen. Diese Familien brauchen unsere Unterstützung. Sie erhalten Hilfen zur Erziehung. Dafür gibt der Staat rund 13 Milliarden Euro pro Jahr aus. Allein 240 000 dieser Kinder leben in Einrichtungen oder Pflegefamilien. Für sie alle sind wird verantwortlich.

Ich freue mich, dass wir heute diesen Schritt gehen können; denn wir leiten Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen ein, die es besonders schwer haben in Deutschland. Ich weiß, dass auch viele von Ihnen als Abgeordnete bei diesem Beteiligungsprozess mitgeholfen haben, sich eingebracht haben, fachlich beraten haben. Dafür auch Ihnen, die intensiv dabei waren, vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir stellen unser Gesetz unter fünf große Begriffe: schützen, stärken, helfen, unterstützen und beteiligen. Es geht um einen besseren Kinder- und Jugendschutz. Es geht um die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe untergebracht sind. Es geht darum, dass wir endlich Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen gewähren. Es geht um mehr Prävention vor Ort. Und es geht darum, dass junge Menschen, aber auch ihre Eltern und Familien – sowohl die Pflegefamilien als auch die Herkunftsfamilien – besser beteiligt werden an der Kinder- und Jugendhilfe, an den Dingen, die sie betreffen. Die Einrichtung von deutschlandweiten Ombudsstellen ist zum Beispiel ein Instrument, das mir in dem Zusammenhang sehr wichtig ist.

Auch die Reduzierung der Kostenheranziehung ist mir wichtig: dass Pflegekinder oder Kinder, die in Einrichtungen leben, die einen Ferienjob machen, die etwas selbst tun, eben nicht 75 Prozent ihres Einkommens abgeben müssen, sondern dass es umgekehrt ist: dass sie 75 Prozent behalten dürfen und nur zu 25 Prozent herangezogen werden.

Diese Kostenbeteiligung ist einer von vielen Aspekten. Es geht aber um viel mehr. Wir wollen den Kinderschutz verbessern. Wir werden die Kommunikation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Ärzten verbessern. Wir haben viele Rückmeldungen, dass das ein entscheidender Punkt ist, um Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Und wir sorgen dafür, dass die Familien, die Kinder mit Behinderungen haben, einen festen Ansprechpartner bekommen. Das ist getragen von der Überzeugung, dass jedes Kind erst mal ein Kind ist und dass wir schauen, wie Kinder in der Kinder- und Jugendhilfe die beste Unterstützung bekommen können, statt die Kinder schon vorher nach Behinderungen zu sortieren und sie dann in einem anderen Kreis zu beraten und zu betreuen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit dieser Reform, meine Damen und Herren, verändern wir die Kinder- und Jugendhilfe für das nächste Jahrzehnt. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche beim guten Aufwachsen. Dies ist ein riesiges Vorhaben. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir getragen sind von der Fachszene, von denjenigen, die betroffen sind, von all denen, die in Ländern, in Verbänden beteiligt waren und die sich auf dieses Gesetz freuen, die darauf warten, dass es endlich kommt, weil es echte Verbesserungen bringen wird.

Ich will Ihnen aus meiner persönlichen Erfahrung als ehemalige Bürgermeisterin in einem Brennpunkt hier in Berlin auch sagen: Ich bin froh, dass dieses Gesetz kommt. Ich habe die Familien vor Augen, denen es helfen wird. – Insofern ist heute wirklich ein guter Tag für die Familienpolitik in Deutschland.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Jetzt hat das Wort der Kollege Johannes Huber, AfD.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7499250
Wahlperiode 19
Sitzung 207
Tagesordnungspunkt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta