29.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 207 / Tagesordnungspunkt 25

Johannes HuberAfD - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Landsleute! Das vorliegende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz löst ein Wechselbad der Gefühle aus: Sie machen dort Fortschritte, wo Sie Rationalität und Pragmatismus walten lassen, versagen aber leider umso mehr, wo Ihre ideologischen Fantasien mit Ihnen durchgehen.

Sie machen etwa Fortschritte, wenn es um die Überprüfungen der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geht. Sie schaffen die Möglichkeit, dass diese endlich von den zuständigen Behörden auch unangemeldet geprüft werden können. War es doch bisher – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – eine hinreichende Absurdität, dass es deutlich einfacher war, eine unangekündigte Überprüfung durch die Lebensmittelkontrolle in einer Gastronomie zu erleben, als jenen auf die Finger zu schauen, die sich um unser wertvollstes Gut kümmern, nämlich die Kinder.

(Beifall bei der AfD)

Der große Schönheitsfehler Ihrer Konstruktion besteht jedoch in der von Ihnen nicht bis zum Ende gedachten Funktion der Vertrauensperson. So soll jedes Kind und jeder Jugendliche in einer solchen Einrichtung das Recht haben, eine Vertrauensperson zu einem Gespräch mit der kontrollierenden Behörde mitzunehmen. Was sicherlich gut gemeint ist, kann in der Praxis aber fatale Folgen haben.

Stellen wir uns beispielsweise ein Kind vor, das sich in einer Wohneinrichtung befindet. Dieses Kind wird im schlimmsten, aber leider nicht ausgeschlossenen Fall ein Opfer sexuellen Missbrauchs durch einen Mitarbeiter dieser Einrichtung. Nun ist dieser Mitarbeiter aber selbstredend darüber im Bilde, dass sein Opfer das sogenannte Recht auf das Beisein einer Vertrauensperson in einem Gespräch mit der Kontrollbehörde hat. Er wird also mithilfe der Machtkonstellation in diesen Einrichtungen versuchen, das Kind dazu zu bringen, dass es auch ihn im Falle des Falles mit an den Verhandlungstisch setzt. Somit würden Angst und Täter mit am Tisch sitzen. Durch die bloße Anwesenheit würde das Gespräch kontrolliert. Bei diesen erheblichen Missständen in den Einrichtungen werden die dafür Verantwortlichen über dieses Einfallstor versuchen, die Gespräche zu manipulieren und den Notausgang für das Kind in dieser so wichtigen Situation zu versperren. Hoffentlich habe ich Sie davon überzeugt, dass Sie es bei der richtigen Maßnahme belassen, der unangekündigten Überprüfung.

Sie sollten Ihre teilweise ideologische Haltung aber auch in einem anderen Punkt zugunsten einer wirklich wertvollen Lösung überdenken. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird nämlich ausgerechnet bei der wahrscheinlich verletzlichsten Gruppe unserer Gesellschaft eher zum Kinder- und Jugendgefährdungsgesetz, nämlich bei den Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Sie heben sie auf den Altar Ihrer Gleichmacherei. Dabei sind es doch vor allem diese jungen Menschen, die unsere besondere Aufmerksamkeit verdienen, deren spezifische Bedürfnisse wir berücksichtigen und denen wir auch spezialisierte und differenzierte Lösungen anbieten müssen.

(Beifall bei der AfD)

Sie ziehen aber alle Register – das wollen Sie zumindest machen –, die Ihnen die Bundeskompetenz zulässt, um Ihre Ideologie der Inklusion um jeden Preis durchzusetzen. Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Inklusion kann sinnvoll und von großem Mehrwert sein. Aber Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Förderung benötigen, benötigen sie in ihrer besten und spezialisierten Form.

Unser Ziel als AfD ist es, diese jungen Menschen auf ein Leben mit möglichst viel Selbstbestimmung vorzubereiten und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen, um sie dadurch optimal zu fördern. Wir brauchen mehr Spezialisierung statt Gleichmacherei. Wir brauchen mehr Individualität für mehr Freiheit und bessere Lebensqualität.

Zum Schluss. Lassen Sie also Ihre Ideologie zugunsten dieser Menschen fallen, die mehr als alle anderen auf rationale Entscheidungen angewiesen sind. Dafür setzen jedenfalls wir uns als Alternative für Deutschland ein.

(Beifall bei der AfD – Katja Mast [SPD]: Nase! – Gegenruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]: Alles in Ordnung! Er hat sie auf! Ich weiß nicht, wer da schon wieder petzt!)

Nächster Redner ist der Kollege Marcus Weinberg, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7499251
Wahlperiode 19
Sitzung 207
Tagesordnungspunkt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
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