Ulrike BahrSPD - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Seit 30 Jahren haben wir in Deutschland ein gutes und modernes Kinder- und Jugendhilferecht. Im Mittelpunkt stehen Angebote und Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die partnerschaftlich entwickelt werden sollen. Dabei leisten Jugendämter und freie Träger ganz überwiegend großartige Arbeit für Familien in schwierigen Situationen.
(Beifall bei der SPD)
Aber es gibt auch Schattenseiten und Probleme, zum Beispiel steigende Zahlen bei Inobhutnahmen, großes Misstrauen gegenüber Jugendämtern, Skandale wegen entwürdigender Erziehungsmaßnahmen in Einrichtungen der Jugendhilfe, eine demotivierend hohe Kostenbeteiligung für junge Menschen in Pflegefamilien und Heimen, aus dem Ruder gelaufene Auslandsmaßnahmen oder ein viel zu abruptes Ende von Hilfen für gerade Volljährige.
Darum ist klar: Das Kinder- und Jugendhilferecht verdient ein Update. Zum einen muss die Kinder- und Jugendhilfe endlich inklusiv werden. Seit vielen Jahren diskutieren wir unter den Überschriften „Große Lösung“, „Inklusive Lösung“ oder jetzt „Hilfen aus einer Hand“ darüber, alle Kinder, mit und ohne Behinderung, unter dem Dach der Jugendhilfe mit den Leistungen zu versorgen, die sie und ihre Familien brauchen. Etwa 360 000 Kinder und Jugendliche in Deutschland leben mit einer Behinderung. Sie brauchen gute und bedarfsgerechte Unterstützung, am besten unbürokratisch und aus einer Hand.
(Beifall bei der SPD)
Zum anderen müssen wir auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe den Sozialstaat auf Augenhöhe weiterentwickeln: Beteiligung, Beratung in wahrnehmbarer Form, Befähigung und Beschwerderechte sind eine zentrale Säule dieser Reform und daher ein ganz wesentlicher Faktor für das Gelingen von Hilfeprozessen.
Der Gedanke der Beteiligung stand auch im Zentrum des Gesetzgebungsprozesses. Hier möchte ich mich ganz herzlich bedanken bei Frau Ministerin Giffey und auch bei Frau Staatssekretärin Caren Marks, die diesen Prozess geleitet hat.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Maik Beermann [CDU/CSU])
Zur Vorbereitung hat das Ministerium sehr klug über ein ganzes Jahr diesen Beteiligungsprozess mit Vertretern von Verbänden, Wissenschaft, Ländern und Nachbarressorts durchgeführt. Begleitend gab es ein Forschungsprojekt, eine Onlineplattform und Veranstaltungen vor Ort. Die Ergebnisse wurden nicht nur sorgfältig dokumentiert, sondern auch im Gesetzentwurf umgesetzt. Das war ein großer Aufwand, aber er trägt Früchte. Ich habe in den letzten Monaten mit zahllosen Akteuren auf allen Ebenen gesprochen, und fast alle haben das Verfahren gelobt und begrüßen diesen Gesetzentwurf.
Im Detail gibt es natürlich unterschiedliche Sichtweisen. Auch die Bundesländer haben noch eigene Initiativen angekündigt. Das werden wir im parlamentarischen Verfahren alles diskutieren, klären und bei Bedarf nachbessern. Im Familienausschuss haben wir dazu bereits eine sehr umfangreiche Anhörung angesetzt.
Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen und die Umsetzung von lange erwarteten Verbesserungen in den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, beim Kinderschutz, der Inklusion und der Beteiligung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Voraussichtlich letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Nadine Schön, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7499256 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 207 |
Tagesordnungspunkt | Kinder- und Jugendstärkungsgesetz |