29.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 207 / Tagesordnungspunkt 27

Jörn KönigAfD - Modernisierung des Telekommunikationsrechts

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Tribünen und an den Bildschirmen! Die Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Telekommunikation modernisieren will und gleichzeitig EU-Richtlinien umsetzen soll. Ersteres ist nur zum Teil gelungen. Beim Umsetzen von EU-Vorgaben sind wir aber Weltmeister, egal ob sinnvoll oder nicht.

Es geht voran, aber in Trippelschritten. Zum ersten Mal werden Dienste und Leistungsmerkmale mit einem funktionalen Ansatz beschrieben und – so wörtlich – „nicht allein“ mit einem „technischen Ansatz“. Damit hinkt die Bundesregierung auch nur etwa zehn Jahre hinter dem Markt her; denn die funktionale Beschreibung von Diensten und Leistungsmerkmalen hat sich schon lange durchgesetzt. Wie soll man auch sonst technologieoffen beschreiben, welche Leistung man haben möchte?

Leider ist der funktionale Ansatz im Gesetz nicht durchgängig angewandt; denn zum Beispiel die Begriffsbestimmung für „Netz mit sehr hoher Kapazität“ bezieht sich hardwaretechnisch wieder auf Glasfaserkomponenten, und erst danach kommen die entscheidenden Dinge wie Bandbreite, Verfügbarkeit, Paketverlust, Latenz, Delay und Jitter. Die Technologie schreitet voran, liebe Bundesregierung. Hohe Kapazitäten kann man nicht nur mit Glasfasern erreichen; das geht auch mit Kupfer, Satellit, Mobilfunk oder auch Richtfunk. Auf die Technologie kommt es an.

Für die entscheidenden Parameter wie Bandbreite, Latenz usw. stehen im Gesetzentwurf leider keine konkreten Zahlen; da muss ich dem Minister widersprechen. Die wirkliche Musik spielt also in den Anhängen zum Gesetz und in den Allgemeinverfügungen und Festlegungen der Bundesnetzagentur. Genau hier ist einfach mehr Mut angesagt. Warum legen Sie zum Beispiel nicht langfristig fest, dass jeder Neuanschluss mindestens eine Bandbreite von 500 Megabit heute und mindestens 1 Gigabit pro Sekunde in drei Jahren zur Verfügung stellen muss?

(Beifall bei der AfD)

Bei Ihren ständigen Verschärfungen der ideologischen Energieeinsparverordnung machen Sie das doch heute schon. Aber Internet ist ja Neuland für die Bundesregierung: Minister lehnen Telefonate vorsorglich ab, weil ihnen Verbindungsabbrüche im Auto peinlich sind, und der Blockchain-Beauftragte sagt im Plenum mehrmals „Blockchange“ statt „Blockchain“, wohlgemerkt in einer Regierung, die IT und den Breitbandausbau in den Jahren 2010, 2012 und 2017 zur Chefsache erklärt hat. Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, es tut mir leid, Ihnen sagen zu müssen: Das schaffen Sie nicht mehr. Sie können das nämlich gar nicht.

(Beifall bei der AfD)

Unbedingt ins Gesetz hinein muss eine definierte Ausfallsicherheit; denn seit der Umstellung auf IP-Telefonie sind bei Stromausfall auch automatisch die Telefone der Endkunden tot. Das war früher anders, und wir müssen auch wieder da hin, dass die Telefonie auch bei Stromausfall funktioniert. Nicht jeder von uns hat ein Mobiltelefon. Das Wort „Ausfallsicherheit“ aber tritt im Gesetzentwurf genau einmal auf, und dort nur in den Begriffsbestimmungen. Im Teil 10 des Gesetzentwurfes hätte man im Abschnitt 2, im Bereich „Notfallvorsorge“, die Ausfallsicherheit festlegen müssen. Die Strafe, wenn ein öffentlicher Netzbetreiber die Pflichten der Notfallvorsorge aus den §§ 183 ff. verletzt, ist mit bis zu 1 Million Euro auch viel zu gering.

Die beigestellten FDP-Anträge ergänzen den Gesetzentwurf sinnvoll; die Anforderungen sollten mit ins Gesetz einfließen.

(Zuruf von der FDP: Ihr könnt euch gern bedienen! – Gegenruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]: Was?)

Unser AfD-Antrag, in dem wir Gigabitnetze forderten, war schon im Ausschuss. Und damit sind wir allen anderen Fraktionen voraus,

(Beifall bei der AfD – Stephan Brandner [AfD]: Genau! Bravo!)

in dem Falle mit der betrüblichen Folge, dass der Antrag hier nicht mehr beigestellt werden konnte.

Den Antrag der Grünen hätte man mindestens redaktionell überarbeiten müssen. Die Forderung nach lokalem Roaming im Mobilfunk – wir haben es gerade gehört – ist bereits erfüllt. Aber auch hier: Wer Einfamilienhäuser verbietet, wer Kobolde in Batterien vermutet, elektrische Leistung in Gigabyte angibt und im Antragstitel Mobilfunk als Daseinsvorsorge bezeichnet, dem kann selbst die AfD nicht mehr helfen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Kerstin Kassner [DIE LINKE]: Ihr könnt euch ja selbst nicht helfen!)

Vielen Dank. – Das Wort geht an Falko Mohrs von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7499279
Wahlperiode 19
Sitzung 207
Tagesordnungspunkt Modernisierung des Telekommunikationsrechts
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