Bettina MüllerSPD - Beschaffung von FFP2-Masken, Preisregulierung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Derzeit müssen wir uns alle beschränken, und wir alle merken, dass die Einschränkungen mehr und mehr an uns zehren. Junge Menschen wollen raus, sich treffen, feiern, die Welt sehen. Omas und Opas vermissen ihre Enkel, die aus Vorsicht nicht zu Besuch kommen wollen oder dürfen. Eltern gehen vielfach über ihre Belastungsgrenze hinaus, indem sie versuchen, die Betreuung von Kindern und ihren Job unter einen Hut zu bringen. Und allen fehlt das Kino, das Theater, das Rockkonzert, die Oper.
Umso härter treffen diese Coronamaßnahmen natürlich Menschen im Grundsicherungssystem: Kinder, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung. Ihr Alltag ist ohnehin von sozialen Sorgen geprägt, und diese Einschränkungen bedeuten für sie einen zusätzlichen Kraftakt. Deshalb brauchen sie Unterstützung in dieser schwierigen Zeit.
Ich gebe Frau Ferschl recht: Der Schutz vor Corona darf keine Frage des Geldbeutels sein, schon gar nicht, wenn das Tragen medizinischer Masken in Bus und Bahn oder auch in Geschäften verpflichtend ist. Deswegen arbeitet unser Minister Hubertus Heil mit Hochdruck an Konzepten, wie er Bedürftige schnell und unkompliziert unterstützen kann.
(Beifall bei der SPD)
Schon in den nächsten Tagen werden über die Krankenkassen Gutscheine für FFP2-Masken an 5 Millionen Bezieher von Grundsicherung verschickt. Außerdem gibt es auch für die Länder die Möglichkeit, den Menschen zu helfen, sich solche Masken zu leisten. Hamburg erwägt beispielsweise eine Pauschale für die Beschaffung dieser Masken. Aber wir wollen keine Förderung nach dem Gießkannenprinzip. Warum sollte der Staat die Masken für Abgeordnete, für IT-Elektroniker mit gutem Verdienst oder auch Universitätsprofessoren subventionieren? Es geht vielmehr darum, Hilfe dort zu leisten, wo sie benötigt wird.
So will der Arbeitsminister neben der Unterstützung mit der – in Anführungsstrichen – „Sachleistung Maske“ den hilfsbedürftigen Menschen mit einer Einmalleistung finanziell unter die Arme greifen. Durch die Pandemie müssen auch Bezieher von Grundsicherungsleistungen zusätzliche Kosten bestreiten: Tafeln sind geschlossen, die Lebensmittelpreise sind hoch, Hygieneartikel müssen angeschafft werden, und für viele Kinder fällt das kostenlose Mittagessen in den Schulen weg. Ein Coronazuschlag auf die Grundsicherung kann hier wesentliche Härten abfedern. Deshalb muss er schnell kommen.
Nun zur Situation am Arbeitsplatz. Fest steht, dass jeder Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Schutz- und Fürsorgepflicht hat. Die Anforderungen sind in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel – das ist schon mehrfach angeklungen – klar formuliert. Da, wo am Arbeitsplatz der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann und andere Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, müssen die Beschäftigten mindestens eine medizinische oder FFP2-Maske tragen, und diese sind vom Arbeitgeber bereitzustellen. Arbeitsrechtlich gesehen ist also aus unserer Sicht eine zusätzliche Verpflichtung zur kostenlosen Bereitstellung von Masken durch den Arbeitgeber überflüssig.
Sinnvoll wäre aber eine Pflicht für Unternehmen in Hotspots, die Belegschaft regelmäßig zu testen. Leider konnte Arbeitsminister Heil die Union noch nicht für diese Pläne gewinnen.
Insgesamt sehen wir für die Forderung der Linken also keine Grundlage. Es wird schon an vielen Maßnahmen gearbeitet. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD)
Maria Klein-Schmeink hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7499497 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 207 |
Tagesordnungspunkt | Beschaffung von FFP2-Masken, Preisregulierung |