11.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 209 / Tagesordnungspunkt 12

Roman Müller-BöhmFDP - Meldepflicht in Beherbergungsstätten

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wahrscheinlich kennt diese Situation jeder hier in diesem Hause: Man kommt in ein Hotel, tritt an die Rezeption, und zunächst wird man erst mal gebeten, den Meldeschein auszufüllen. Dies ist gerade in Urlaubszeiten, wenn nicht nur man selbst an der Rezeption steht, sondern wahrscheinlich auch viele weitere Touristen anstehen, eine durchaus lästige und nervige Prozedur. Es bilden sich lange Warteschlangen, und so ist der Urlaubsbeginn oftmals eben nicht direkt von schönen Eindrücken geprägt, sondern erst mal von lästiger Bürokratie.

Diese Prozedur ist nicht nur nervig, sondern im Grunde auch überflüssig.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE])

Die Ermittlungsbehörden – das wurde ja gerade auch schon gesagt – haben nur bei einem wirklich extrem verschwindend kleinen Anteil dieser Meldescheine tatsächliche Ermittlungserfolge erzielen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da stimmt dann das Verhältnis nicht mehr, und deswegen müssen wir daran etwas ändern.

(Beifall bei der FDP)

Eine der vielen Erkenntnisse aus der Coronakrise ist, dass unser Land gerade in alltäglichen Situationen vergleichsweise schlecht digitalisiert ist. Das haben wir nicht nur heute Mittag bei der Beratung der Datenstrategie gesehen, sondern das sehen wir auch bei dem jetzigen Thema, dem Meldeschein in Beherbergungsstätten. Dies erscheint umso verwunderlicher, wenn man sich Beispiele wie unser Nachbarland Österreich anschaut, das bereits erfolgreich eine funktionierende digitale Meldestruktur erschaffen hat. Damit ist es, offen gesagt, wirklich eine Farce, liebe Bundesregierung, wenn Sie jetzt nur wieder eine Pilotphase für zwei Jahre beschließen wollen, statt tatsächlich mal Politik für das Jahr 2021 zu machen.

(Beifall bei der FDP)

Durch die Änderungen im Bundesmeldegesetz im Herbst 2019 hat die Bundesregierung versucht, erste Ansätze eines digitalen Ersatzes für einen Meldeschein vorzunehmen. Genauer gesagt: Es wurden in § 29 Absatz 5 Bundesmeldegesetz drei Möglichkeiten geschaffen, Meldedaten elektronisch zu erfassen: durch Nutzung der Kartenzahlung, durch Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises oder durch das Auslesen des Personalausweises vor Ort.

Tatsache ist aber: Diese Funktionen werden nicht genutzt, und damit ist es im Endeffekt genau das Gleiche wie vorher. Für keinen der Reisenden hat es irgendeine Erleichterung gebracht, und auch die Hotellerie ist weiterhin geplagt von diesem enormen bürokratischen Aufwand.

Das versucht die Bundesregierung nun abermals zu ändern, indem sie möchte, dass Betreiber von Hotellerie und Beherbergungsstätten ein Verfahren entwickeln und Anträge stellen können, um Pilotprojekte beim Bundesinnenministerium anzumelden. Dazu muss ich sagen: Grundsätzlich gehen diese Bemühungen ja in die richtige Richtung. Aber ich frage Sie ganz direkt: Warum sollten die Hoteliers das denn machen, wenn in zwei Jahren wieder eine neue Regelung kommt? Das heißt, dann sind wieder nur die Mühen und Arbeit umsonst gewesen.

Also habe ich eine bessere Idee: Stimmen Sie heute dem Antrag der FDP zu! Statten wir jetzt bereits Hoteliers mit den Möglichkeiten aus, eine digitale Meldestruktur einzurichten, die dauerhaft von Bestand ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Ulla Jelpke das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7502183
Wahlperiode 19
Sitzung 209
Tagesordnungspunkt Meldepflicht in Beherbergungsstätten
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