11.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 209 / Tagesordnungspunkt 14

Katrin Helling-PlahrFDP - Änderung von Familiennamen und Vornamen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Relikte unserer dunkelsten Vergangenheit aus unseren Gesetzen zu tilgen, ist überfällig. Da haben wir einen ganz breiten Konsens in diesem Hause; das sehen wir fast alle so. Dieses Ansinnen des vorliegenden Entwurfs ist natürlich aller Ehren wert.

Aber – das muss ich sagen – ich hätte mir schon auch gewünscht, wenn sich die Bundesregierung dem Thema Namensrecht stellt, dass sie darüber hinaus und jenseits davon auch ein Fünkchen Reformehrgeiz entwickelt. Eine vom BMJV und BMI eingesetzte Expertenarbeitsgruppe hat Anfang 2020 umfassende Vorschläge für eine große Reform hin zu einem modernen Namensrecht gemacht. Was macht die Bundesregierung nun damit? Ich zitiere das BMJV:

Die Bundesregierung will in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden.

Sehen wir mal davon ab, dass man entweder inkompetent oder dreist ist, wenn man vorgibt, die jetzige Bundesregierung könne der nächsten auch nur irgendwie vorgreifen. Wichtiger ist mir: Wieder einmal gestaltet diese Regierung in dieser Wahlperiode im Namensrecht proaktiv dann gar nichts.

Nachdem die Bundesregierung die Wahlperiode insoweit bereits abgeschrieben hat, liefern wir als Serviceopposition mit dem Gesetzentwurf, den wir heute zur Abstimmung stellen, die Chance, in dieser Wahlperiode noch zu gestalten.

(Beifall bei der FDP)

Zum Inhalt – das kann man auch seriös besprechen –: Wenn Herr Müller und Frau Meier heiraten, haben sie heute diverse Möglichkeiten. Sie können entweder beide ihren Namen behalten, beide Meier oder beide Müller heißen, oder einer der beiden behält seinen Namen und der andere stellt den Namen des Ehepartners voran oder hängt ihn an. Das wären dann die Optionen: Herr Müller bleibt Herr Müller, und Frau Meier wird Frau Meier-Müller oder Müller-Meier. Oder Frau Meier bleibt Frau Meier, und Herr Müller heißt dann entsprechend Meier-Müller oder Müller-Meier. – Was aber nicht geht, ist, dass nun nach der Heirat beide Müller-Meier oder Meier-Müller heißen. Und gerade das wünschen sich eben ganz viele Paare – das weiß ich aus unzähligen Zuschriften zu diesem Thema –: einen gemeinsamen Namen, ohne dass ein Partner seinen Namen aufgeben muss.

Meine Damen und Herren, das versteht doch kein Mensch. Warum eröffnen wir Ehepaaren, die das wünschen, nicht auch diese zusätzliche Option?

(Beatrix von Storch [AfD]: Das habe ich doch erklärt!)

Und warum erlauben wir dasselbe nicht für die Namen der Kinder? Ist es nicht schön, wenn beide Elternteile auch zum Nachnamen des Kindes einen Beitrag leisten dürfen? Das ist ja auch im Ausland fast überall üblich: in 21 EU-Mitgliedstaaten. Ellenlange Namensketten lassen sich ganz leicht vermeiden, indem man, wie es auch unser Gesetzentwurf vorsieht, die Namenswahl auf zwei Namensteile beschränkt. Die Sachverständigenanhörung zu diesem Thema war äußerst bemerkenswert: Selbst die Union hat keine Sachverständigen gefunden, die unserem Entwurf und unserem Ansinnen nicht zustimmen wollten.

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie: Stimmen Sie auch unserem Gesetzentwurf zu!

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Katrin Helling-Plahr. – Nächste Rednerin: für die Fraktion Die Linke Gökay Akbulut.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7502206
Wahlperiode 19
Sitzung 209
Tagesordnungspunkt Änderung von Familiennamen und Vornamen
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