12.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 210 / Zusatzpunkt 13

Albrecht GlaserAfD - Corona-Steuerhilfegesetz

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit allem Respekt, Herr Minister, das, was Sie jetzt vorgetragen haben, war so dünn wie der Inhalt dessen, was Sie vorgelegt haben.

(Beifall bei der AfD – Widerspruch bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir, auch ich, haben ein großes Werk erwartet. Das ist der dritte Versuch einer Coronasteuergesetzgebung, um mit dem fiskalischen Handeln etwas zu bewirken, um die Wirtschaft aus dem Tiefschlaf zu holen. Damit hat das, was hier vorliegt, nichts zu tun.

Es geht um drei Kleinigkeiten:

Das Erste ist die Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer auf die Speisenabgabe um 1,5 Jahre. Die Ironie ist vorhin schon durch den Saal gegangen: Denen hat man die Bude zugemacht, und jetzt sagt man: Wenn ihr sie theoretisch aufhättet, könntet ihr die Speisen ein bisschen billiger abgeben. – Das ist nichts! Das ist Zynismus, meine Damen und Herren, und Zynismus hat nichts mit Wiederbelebung der Wirtschaft zu tun.

(Beifall bei der AfD – Michael Donth [CDU/CSU]: Das sieht die Branche anders! – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Sie müssen sich mal mit Gastronomen unterhalten!)

Zweitens: Coronakinderbonus. Meine Damen und Herren, das ist ein Sozialthema. Das ist gerade diskutiert worden. Das hat mit dieser Steuerwelt eigentlich überhaupt nichts zu tun. Man darf annehmen, dass das eine rein atmosphärische Behandlung breiter Teile der Bevölkerung ist, um das Klima etwas zu verbessern. Man könnte auch sagen: Populismus. Der Kanzlerkandidat macht Populismus mit Staatsknete.

(Beifall bei der AfD)

Drittens: der Verlustrücktrag. Das könnte ja was sein. Da könnte man richtig was machen. Das wäre ein Gebot der Gerechtigkeit, und das wäre ein effektives Instrument, um in Deutschland etwas zu tun. Nichts geschieht! Der Verlustrücktrag soll von 5 auf 10 Millionen Euro pro Jahr für die Jahre 2020 und 2021 erhöht werden. Was ist der Verlustrücktrag? Wenn ich im Jahr 2019 als Unternehmen einen Gewinn von 100 gemacht habe und im Jahr 2020 aus nachvollziehbaren Gründen einen Verlust von 100 mache, dann habe ich für dieses beiden Jahre 0 Gewinn. Dann müsste es möglich sein, und zwar ohne dass der Staat Einbußen bei seinen Steuereinnahmen erleidet, den Verlust aus 2020 mit dem Gewinn von 2019, der gerade in der Veranlagung ist – es entsteht ein Steuerbescheid –, zu verrechnen. Das würde dazu führen, dass die Steuer, die in 2019, als das Geschäft gut gelaufen ist, entstanden wäre, nicht zu entrichten wäre. Dann würde aus dem Unternehmen heraus Gesundung entstehen, und zwar an einer Stelle, wo sowieso verwaltet wird: in der Begegnung zwischen Steuerverwaltung und dem Unternehmen. Das ist sensationell und zielgenau.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Darum machen wir das ja auch!)

Und für den Staat entsteht gar kein Problem, weil die Steuer nur weiter hinten gezahlt werden muss.

Die klugen Kollegen Brehm und Güntzler werden hier nachher wieder erzählen, sie hätten eigentlich eine große Unternehmensteuerreform in der Pipeline.

(Heiterkeit bei der AfD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Herr Brehm, Sie werden es zum fünften Mal erzählen. Die wird nie kommen. Das werden Sie in zehn Jahren noch erzählen. Nicht einmal den Verlustrücktrag kriegen Sie hin.

(Beifall bei der AfD – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Doch! Haben wir doch! Haben wir doch gemacht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der gesamtgesellschaftliche Effekt für das, was Sie machen – den haben Sie ja dankenswerterweise ausgerechnet –, beträgt 400 Millionen Euro auf fünf Jahre verteilt. Das soll bewirken – ich zitiere –:

Mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung werden zusätzliche Investitionsanreize gesetzt.

Meine Damen und Herren, die Bruttoinvestitionen in Deutschland betragen 750 Milliarden Euro pro Jahr. Mit 400 Millionen Euro an Steuerverschiebungen über fünf Jahre wollen Sie die Investitionen anreizen? Damit können Sie noch nicht einmal verhindern, dass die Unternehmen zugrunde gehen, ehe die Fünfjahresfrist vorbei ist. Das ist Ihre Fiskalpolitik für Corona, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Wir haben Ihnen im April 2020 alles, was das Land braucht, vorgelegt. Das schlagen auch die großen Sachverständigen in den Anhörungen immer vor. Wir sind da völlig im Konsens, nicht weil wir bei denen abgeschrieben haben oder die bei uns, sondern weil alle Leute, die darüber nachdenken und ein bisschen Sachverstand haben, zum selben Ergebnis kommen.

Ein Verlustrücktrag für die Gewerbesteuer – da haben Sie noch nicht einmal drüber nachgedacht – ist genauso wichtig. Für das Jahr 2020 muss er unbegrenzt möglich sein. Wie wollen Sie denn bei den großen Unternehmen überhaupt etwas erreichen, die höhere Verluste haben? Die müssen jetzt Darlehen bei der KfW aufnehmen, damit sie ihre Steuer bezahlen können. Das ist die Coronapolitik dieser Regierung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, leider ist meine Zeit zu Ende.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Abgelaufen!)

Ich könnte Ihnen noch viel Lustiges erzählen.

Herr Kollege, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen.

Bezüglich einer generellen Steuerentlastungsfrage sehen wir der Anhörung mit Interesse entgegen. Wir bedauern, dass dieses Land diese Regierung hat. Daraus kann man in Coronazeiten nicht schlau werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Beim nächsten Mal den Gesetzentwurf vorher lesen! Und Maske auf! – Gegenruf des Abg. Karsten Hilse [AfD]: Das ist Ihr großes Problem! – Gegenruf der Abg. Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Diese wirre Rede war ein größeres Problem!)

Vielen Dank, Herr Kollege Glaser. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Antje Tillmann, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7502278
Wahlperiode 19
Sitzung 210
Tagesordnungspunkt Corona-Steuerhilfegesetz
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