Ulla JelpkeDIE LINKE - Rechtsgrundlagen der Bundespolizei
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalition begründet ihren Gesetzentwurf damit, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Das Gericht hat angemahnt, den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung besser zu schützen. Doch in Wirklichkeit will die Koalition jetzt im Bundespolizeigesetz eine ganze Reihe neuer Befugnisse verankern. Ihr geht es nicht um einen besseren Schutz der Grundrechte, sondern um den weiteren Ausbau polizeilicher Überwachung. Diese Mogelpackung lehnen wir ganz klar ab.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Bundespolizei soll künftig durch Manipulationen an Handys Gespräche mithören und Nachrichten mitlesen können. Die Einführung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung soll der Bekämpfung zum Beispiel von Schleusern dienen. Sicher gibt es kriminelle Schleuser, die das Leben von Flüchtlingen gefährden. Aber wenn es Ihnen wirklich um die Flüchtlinge geht, dann sorgen Sie gefälligst für sichere Fluchtwege! Das aber verweigern Sie beharrlich. Damit sorgen Sie selbst für die Geschäftsgrundlage der Schleuser, und Sie gefährden Menschenleben, anstatt sie zu schützen.
(Beifall bei der LINKEN)
Weitere neue Befugnisse sollen Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote sein, zum Beispiel für Hooligans. Dafür genügt die bloße Annahme, ein Fußballfan könne Gewalttaten begehen. Worauf sich diese Annahme stützen muss, wird im Gesetzentwurf nicht festgeschrieben. Am Ende herrscht dann reine Willkür, und das ist nicht hinnehmbar.
Extrem unpräzise formuliert ist die neue Befugnis der Bundespolizei, künftig mehr Abschiebungen durchzuführen. Vom Wortlaut her würde eine Zufallskontrolle im Zug genügen. Wird dabei eine Person angetroffen, die nur geduldet ist und innerhalb von sechs Monaten abgeschoben werden kann, dann wäre künftig nicht mehr die Ausländerbehörde zuständig, sondern die Bundespolizei.
(Zuruf von der AfD: Sehr gut!)
Das ist meines Erachtens völlig absurd.
(Beifall bei der LINKEN)
Für die Betroffenen bedeutet das zudem große Rechtsunsicherheit, und schon deswegen lehnen wir das ab.
Das einzig Positive am Gesetzentwurf ist die Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag und dass der Datenschutzbeauftragte das Recht erhält, Maßnahmen zur Beendigung etwaiger Datenschutzverstöße anzuordnen. Sein Budget wird dafür allerdings nicht erhöht. Auch darin zeigt sich das Prinzip dieser Regierung: Gegenüber polizeilichen Befugnissen tritt der Schutz der Grundrechte grundsätzlich zurück. – Es wird Zeit, das endlich umzukehren.
Schönen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Das Wort geht an Frau Dr. Irene Mihalic von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7502322 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 210 |
Tagesordnungspunkt | Rechtsgrundlagen der Bundespolizei |