Linda TeutebergFDP - Staatsangehörigkeitsgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass das Staatsangehörigkeitsrecht ein sensibles Feld ist, auf dem immer wieder um Kompromisse gerungen wird, kann gar nicht verwundern, weil es eben um das wichtigste Statusrecht geht, um die größte, bedeutendste Rechtskreiserweiterung, die ein Rechtsstaat vornehmen kann.
Deutschland ist ein tolerantes, weltoffenes Land mit einer bereichernden Einwanderungsgeschichte: im 17. und 18. Jahrhundert mit der Ansiedlung der Hugenotten in Preußen und in letzter Zeit, in unserer jüngsten Geschichte, natürlich vor allem mit dem Zuzug von Unionsbürgern, die durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union in unser Land gekommen sind. Mit der Einbürgerung werden Zuwanderer Teil des Staatsvolkes und dürfen an Wahlen teilnehmen und die politische Richtung unseres Landes mitbestimmen. Weil der demokratische Rechtsstaat kein Interesse daran hat, in relevantem Umfang ungeeignete Personen zu seinen Bürgern zu machen, darf und muss er dann die Einbürgerung an Voraussetzungen knüpfen.
Diese Voraussetzungen – das sage ich in Richtung der Vertreter der AfD – müssen allerdings auch erreichbar und praktikabel sein, und sie dürfen nicht ins Unermessliche gesteigert werden. Wohlverstandener Patriotismus bedeutet bei diesem Thema: Für gut qualifizierte und integrationsbereite Einwanderer muss Deutschland ein Leuchtturm sein.
(Beifall bei der FDP)
Deshalb gibt es für uns Freie Demokraten einige Eckpunkte bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes:
Die Verleihung der Staatsangehörigkeit muss Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft sein. Die Kriterien zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen anspruchsvollen Maßstäben genügen. Wer sie erlangen möchte, muss sich ohne Wenn und Aber zu unserer Gesellschafts- und Staatsordnung bekennen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Vorleistung, kein Vorschuss für zukünftige Integrationsleistungen. Zudem darf es keine Rabatte bei den Anforderungen an Sprachkenntnisse, bei dem Bekenntnis zu und der Achtung vor unserer Werte- und Rechtsordnung und bei der Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes geben.
Natürlich darf eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, keine Fehlanreize setzen. Deshalb müssen Identitätstäuschungen spürbare Konsequenzen haben. Der freiheitliche Rechtsstaat muss Regelungen auch für humanitäre Härten vorsehen, aber er darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Nach spätestens zwei Generationen sollten sich Einwanderer in der Regel für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und eine Entscheidung für unser Land vorliegt, dann ist das ein Grund zum Feiern, und zwar nicht zaghaft und hinter verschlossenen Türen, sondern feierlich mit den Symbolen unseres Landes und unserer Verfassung, mit der Flagge, mit dem Singen der Hymne und auch mit der Übergabe eines Grundgesetzes und der jeweiligen Landesverfassung. Zu diesem sinnvollen Reformbedarf leistet Ihr Antrag keinen Beitrag, und deshalb lehnen wir ihn ab.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Das Wort hat Dr. Lars Castellucci für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Electoral Period | 19 |
Session | 210 |
Agenda Item | Staatsangehörigkeitsgesetz |