24.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 211 / Tagesordnungspunkt 5

Christian WirthAfD - Bundespersonalvertretungsgesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin, das war keine Absicht! Vielen Dank!

Werte Kollegen! Wenn die Bundesregierung ankündigt, ein Gesetz wie das Bundespersonalvertretungsgesetz aus dem Jahre 1974 zu novellieren, dann würde man eine Novellierung erwarten, die auch für die nächsten Jahrzehnte richtungsweisend ist. Leider nicht so bei dieser Bundesregierung. Kurz vor Ende der Legislaturperiode bringt, oder: lässt die Bundesregierung durch die Regierungsparteien eine Reihe dringender Gesetzentwürfe ins Parlament einbringen, die einer Erneuerung bedürfen, denen man aber anmerkt, dass wertvolle Zeit verschenkt wurde, die Regierungsparteien zerstritten sind und somit nur Stückwerk oder gleich nur der kleinste gemeinsame Nenner zu Papier gebracht wurde. So hat es sich in wenigen Tagen bei dem BND-Gesetz, dem Bundespolizeigesetz und jetzt bei dem Bundespersonalvertretungsgesetz gezeigt, und das vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in diesem Fall als Dienstherr einer besonderen Fürsorgepflicht verpflichtet ist.

Herr Mayer, einiges ist wirklich gelungen, handwerklich gut gemacht, kann man nur sagen. Straffer ist es geworden, deutlicher, anwenderfreundlicher und auch für den juristischen Laien lesbar. Begrüßenswert ist die Erweiterung der Mitwirkungsrechte, löblich gemacht. Die Regelung zum Alter bei der Wählbarkeit ist auch angemessen. Aber es gibt durchaus Kritikpunkte.

Zu begrüßen ist die Beibehaltung der Besetzung der Einigungsstelle als Anerkennung ihrer friedensstiftenden Wirkung und ihres Beitrages zur Erreichung des Zieles eines jeden Personalvertretungsgesetzes, nämlich eine einvernehmliche Lösung unter gleichberechtigter Beteiligung der Partner zur Geltung zu bringen. Vor diesem Hintergrund ist die eingefügte Option, dass die oberste Dienstbehörde Letztentscheidungen der Einigungsstelle kassieren kann, zumindest diskussionswürdig und stößt auf Widerstand der Tarifpartner.

Bei der Digitalisierung, dem Stiefkind der Bundesregierung, wird auch hier wieder deutlich, dass die Rolle der Personalvertretung bei der Bewältigung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung kaum berücksichtigt wird. Auch der Prozess der Digitalisierung in der Personalvertretung selber zeigt, dass diesem Entwurf die Zukunftsfähigkeit fehlt. Die Digitalisierung der Bundesverwaltung für den Bürger gerade in der Coronakrise steht ja wenigstens auf der Agenda der Bundesregierung, nämlich E-Zugang der Bürger zu Dienstleistungen der Verwaltung.

Warum aber den Personalvertretungen die in der Welt jenseits der öffentlichen Verwaltung längst alltäglichen digitalen Kommunikationsstandards wie Telearbeit oder mobile Arbeit nicht eingeräumt werden, warum für die Personalvertretungen die Option von Videokonferenzen und Onlinesprechstunden in diesem Entwurf bis zum Ablauf der geltenden Amtszeit beschränkt werden soll, ohne das Primat der Präsenzsitzungen zu schmälern, das bleibt Ihr Geheimnis. Hier legen Sie weniger strenge Maßstäbe an als bei der wesentlich stärker gebeutelten freien Wirtschaft. Das ist genau das Gegenteil einer in die Zukunft gerichteten Modernisierung eines Gesetzentwurfes. Das ist nicht einmal der Standard im Heute;

(Beifall bei der AfD)

das ist leider wieder einmal – wie beim Bundespolizeigesetz – im Gestern verharrt.

Zum Abschluss muss ich loben, nämlich die Erweiterung des Beschäftigungsbegriffs auf arbeitnehmerähnliche freie Beschäftigte. Dies freut nicht nur den Deutschen Journalisten-Verband mit einer Vielzahl von freien Mitarbeitern im Rundfunk. Die Frage ist aber auch, ob hierdurch die Armee von V-Leuten des Inlandsgeheimdienstes endlich personalvertretungsrechtlich belohnt wird für den Ausbau, das Führen, die Ertüchtigung einer rechtsextremen Szene, die sich dann als Argument gegen die Opposition richten kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke. – Das Wort geht an Thomas Hitschler von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7504104
Wahlperiode 19
Sitzung 211
Tagesordnungspunkt Bundespersonalvertretungsgesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine