24.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 211 / Tagesordnungspunkt 5

Thomas HitschlerSPD - Bundespersonalvertretungsgesetz

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Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einer der Gründe, warum die soziale Marktwirtschaft in unserem Land so erfolgreich ist, liegt in der Mitbestimmung. Dadurch, dass die Belegschaft in betriebliche Entscheidungen einbezogen wird, sieht sie das Gesamtbild und auch die langfristige Gesundheit ihres Unternehmens, und als Teil des Managements haben die Mitarbeitenden Zugriff auf internes Fachwissen, das dabei hilft, bessere Entscheidungen zu treffen. Sie wirken damit auch entscheidend bei Führungsprozessen in Betrieben und Unternehmen mit, was unsere Wirtschaft stärker und widerstandsfähiger macht. Auch dadurch wird der Wert der Mitarbeitenden klar. Klugen Unternehmerinnen und Unternehmern ist das bewusst.

Kolleginnen und Kollegen, so muss es auch im öffentlichen Dienst funktionieren. Personalvertretungen zeigen, dass sie bei wichtigen Prozessen in ihren Häusern die entscheidenden Stimmen sein können. Ich durfte in dieser Wahlperiode bei der Reform des BAAlNBw selbst erleben, wie gut das funktionieren kann, wenn es zugelassen wird. Nur durch gute Impulse und Expertise aus der Mitarbeiterschaft konnten dringend notwendige Veränderungsprozesse vorangetrieben werden. Auch in öffentlichen Verwaltungen gilt: Dort, wo gemeinsam Verantwortung wahrgenommen wird, ist erfolgreiches Arbeiten möglich.

Gestatten Sie mir deshalb, Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle auch einmal denen zu danken, die die Personalvertretungsarbeit jeden Tag machen. Sie übernehmen Verantwortung in ihren Betrieben und den Verwaltungen, und das ist für uns als Deutschen Bundestag unglaublich wertvoll.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Genau diese Akteure, Kolleginnen und Kollegen, müssen wir stärken.

Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist – wir haben es vom Staatssekretär gehört – 1974 in Kraft getreten. Ich meine, die lange Anwendungszeit dieses Gesetzes spricht natürlich auch für die handwerkliche Qualität der damaligen Regierung unter Willy Brandt.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Benjamin Strasser [FDP])

Aber es ist sicher kein legislativer Denkmalsturz, wenn wir uns nach fast einem halben Jahrhundert ein Gesetz noch einmal anschauen. Die meisten von Ihnen haben mitbekommen, dass sich in den letzten 50 Jahren viel verändert hat. Wir passen das BPersVG daher an die heutige Zeit an. Das ist ein Versprechen, das wir im Bundestagswahlkampf 2017 gemacht haben, und das haben wir im Koalitionsvertrag gemeinsam festgehalten. Wir werden das Gesetz systematischer und zugegebenermaßen auch lesbarer machen. Wir passen es an die Föderalismusreform an. Wir verbessern die Situation für die Personalvertretungen: Wir senken das Wahlalter für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, erleichtern Teilfreistellungen und vermeiden durch genaue Regelungen personalvertretungslose Zeiten. Und: Wir stärken die ressortübergreifende Mitbestimmung.

Kolleginnen und Kollegen, wir werden aber im parlamentarischen Verfahren noch weitere Verbesserungen erreichen. Aus den Coronaausnahmeregelungen für digitale Sitzungen werden wir eine reguläre Möglichkeit machen und gleichzeitig Nachteile für die Personalvertretungen durch eine gute Regelung vermeiden. Damit verbessern wir auch Inklusion, Familienverträglichkeit und Attraktivität von Personalvertretungsarbeit. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch dauerhaft beschäftigte freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einiger öffentlich-rechtlicher Sender künftig faire Mitbestimmungsrechte bekommen. Gemeinsam, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir aus einem guten Gesetz ein noch besseres machen.

(Beifall bei der SPD)

In der Pandemiezeit haben wir schon mehrfach befristete Übergangsregelungen für das BPersVG beschlossen, schlicht deswegen, weil sich vor 50 Jahren niemand eine solche Pandemie vorstellen konnte und die technologischen Möglichkeiten, mit ihr umzugehen, noch Science-Fiction waren. Unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger sollen das Gesetz regelmäßig evaluieren und an die Anforderungen der Zeit anpassen. Es ist jetzt an uns, mit guter Arbeit und viel Sorgfalt dafür zu sorgen, dass sie in den nächsten 50 Jahren möglichst wenige Anpassungen vornehmen müssen.

Der zentrale Leitsatz wird aber bleiben: Mitbestimmung ist wichtig, wird wichtig bleiben, und wir werden gemeinsam jetzt und auch in Zukunft die Rechte der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst und in den Betrieben stärken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. – Das Wort geht an Konstantin Kuhle von der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7504105
Wahlperiode 19
Sitzung 211
Tagesordnungspunkt Bundespersonalvertretungsgesetz
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