24.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 211 / Tagesordnungspunkt 5

Bernd RützelSPD - Bundespersonalvertretungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Behörden, Ämter, Verwaltungen, Arbeitsagenturen, Jobcenter, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Bus- und Straßenbahnverkehr, Ver- und Entsorgung – Wasser, Abwasser, Wärme, Müll –, Winterdienst, Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste und noch vieles mehr, was ich in drei Minuten gar nicht aufzählen kann, funktionieren nur, weil im öffentlichen Dienst 5 Millionen Frauen und Männer arbeiten und dafür sorgen, dass unser Land zusammengehalten wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch die Letzten sollten nun verstanden haben, dass ein starker Staat bzw. ein starker Sozialstaat wichtig ist. Deshalb sage ich an dieser Stelle wie die Vorrednerinnen und Vorredner auch noch mal ganz herzlichen Dank allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

(Beifall bei der SPD)

Aber der öffentliche Dienst hat als Arbeitgeber an Attraktivität eingebüßt. Lange Arbeitszeiten, wenig Entwicklungsperspektive, eine fehlende Personalentwicklung rächen sich jetzt. Die Sparpolitik ist an Grenzen gestoßen. Die Arbeitsbelastung hat zugenommen. Das berichten uns Personalrätinnen und Personalräte. Sie berichten auch, dass Stress, Zeitdruck, Überlastung immer mehr an Bedeutung gewonnen haben. Die Nachwuchssorgen im öffentlichen Dienst sind groß. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, ist es extrem wichtig, dass wir die Mitbestimmung stärken, entwickeln, ausbauen und dass dort gute Arbeit geleistet werden kann.

Was in der Privatwirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz ist, sind im öffentlichen Dienst die Personalvertretungs- und Mitbestimmungsgesetze der Länder und des Bundes. 1974 – wir haben es heute schon öfters gehört – ist das Bundespersonalvertretungsgesetz in Kraft getreten, und wir müssen es jetzt nach fast 50 Jahren an die Zeit anpassen. Wir müssen es verbessern; wir brauchen ein moderneres Personalvertretungsrecht. Mit dieser Novelle, die hier auf den Weg gebracht wird, gelingt das auch.

Ein Schwerpunkt ist dabei die Möglichkeit zur Digitalisierung von Personalratsarbeit: Personalratssitzungen digital durchzuführen und auch Beschlussfassungen digital zu ermöglichen. Wir stärken die Mitspracherechte der Personalräte bei flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bei Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Das alles sind wichtige Themen. Ich wünsche mir, dass wir vieles von dem, was wir jetzt entworfen und entwickelt haben – es geht jetzt in den Ausschuss –, auch später im Betriebsrätestärkungsgesetz hinbekommen.

Abschließend will ich etwas Persönliches sagen: Ich war Personalrat, und als die Bahn AG gegründet und privatisiert wurde, war ich Betriebsrat. Beides ist wichtig: Wir brauchen starke Personalrätinnen und Personalräte, und wir brauchen starke Betriebsrätinnen und Betriebsräte, damit es den Beschäftigten besser geht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7504111
Wahlperiode 19
Sitzung 211
Tagesordnungspunkt Bundespersonalvertretungsgesetz
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